Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 86038
Firma: Chevrolet Deutschland GmbH
Sitz: Rüsselsheim
Adresse: Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main
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HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eschersheimer Landstraße 14,...
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HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Grüneburgweg 58-62, 60322 Fr...
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HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Grüneburgweg 58-62, 60322 Fr...
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HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Grüneburgweg 58-62, 60322 Fr...
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HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsse...
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Vorgänge ohne Eintragung
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsse...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 11.05.2016 22:01:00
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Chevrolet Italia S.p.A. eingereicht worden.An der Verschmelzung sind beteiligt als übertragende Gesellschaft die Chevrolet Italia S.p.A., eine Aktiengesellschaft italienischen Rechts mit dem Sitz in Rom, Italien, und als aufnehmende Gesellschaft die Chevrolet Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Rüsselsheim, Deutschland. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im italienischen Gesellschaftsregister in Rom unter der Registernummer 04759111000. Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt, Deutschland, unter der Handelsregisternummer HRB 86038. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen GmbH gem. § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm Wenzel, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden GmbH gefordert werden muss.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden italienischen Gesellschaft ergeben sich aus Artikel 2503 des Italian Civil Code. Die Verschmelzung führt nicht zu einem Erlöschen von ausstehenden Forderungen gegenüber der übertragenden italienischen Gesellschaft. Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können ihre bestehenden Rechte nach Artikel 2504-bis des Italian Civil Code gegenüber der Chevrolet Deutschland GmbH geltend machen (der die Gesamtrechtsnachfolge von der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft regelt). Hiervon unabhängig haben die Gläubiger der Chevrolet Italia S.p.A. nach § 2503 des Italian Civil Code das Recht innerhalb von 60 Tagen, beginnend ab der Einreichung des Verschmelzungsplans beim italienischen Handelsregister nach Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft, Widerspruch gegen die Verschmelzung einzulegen. Die Verschmelzung kann nur nach Ablauf der vorgenannten 60 Tage vollzogen werden, wenn nicht die Zustimmung aller Gläubiger der übertragenden Gesellschaft bereits vor Einreichung des Verschmelzungsplans beim Gesellschaftsregister erzielt wurde ("vorherige Zustimmung"); oder die übertragende Gesellschaft die Forderung der Gesellschaftsgläubiger, die keine vorherige Zustimmung gegeben haben, begleicht; oder die übertragende Gesellschaft auf einem Bankkonto einen Betrag hinterlegt, der dazu dient all die Gläubiger zu befriedigen, die ihre vorherige Zustimmung nicht gegeben haben; oder (sofern einschlägig) es wird ein Bericht (anwendbar auf alle bei der Verschmelzung beteiligten Parteien) von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angefertigt, wonach bestätigt wird, dass die Vermögensgegenstände und die finanzielle Situation der beteiligten Parteien eine Zahlung von Sicherheitsleistungen zu Gunsten der Gläubiger nicht erforderlich macht. Sollten einige Gläubiger der Verschmelzung widersprechen, kann das italienische Registergericht die Finalisierung des Verschmelzungsverfahrens genehmigen sofern: das Risiko einer Gefährdung der Rechte der widersprechenden Gläubiger als unbegründet eingestuft wird (z.B. das Vermögen der Gesellschaft durch das Gericht als ausreichend beurteilt wird, um die Forderungen der Gläubiger zu begleichen), die übertragende Gesellschaft angemessene Sicherheitsleistungen zur Verfügung stellt (in Form einer Bankbürgschaft). Alleiniger Gesellschafter der Chevrolet Deutschland GmbH ist die GM Korea Company. Es bestehen somit bei der übernehmenden Chevrolet Deutschland GmbH keine Minderheitsgesellschafter, die im Rahmen der Bekanntmachung nach § 122d Satz 1 Nr. 4 UmwG über ihre Rechte bzw. die Modalitäten deren Ausübung informiert werden müssten. Der Verschmelzungsbericht liegt einen Monat vor der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht der Anteilsinhaber der übernehmenden Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft haben das Recht, mindestens einen Monat vor der Versammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, den Verschmelzungsbericht einschließlich des Verschmelzungsplans einzusehen. Die GM Korea Company ist ebenfalls der alleinige Gesellschafter der Chevrolet Italia S.p.A. Die GM Korea Company hat vergleichbare Rechte ebenfalls nach italienischem Recht. Der Gesellschafter der Chevrolet Italia S.p.A. erhält im Zuge der Verschmelzung keine Geschäftsanteile an der Chevrolet Deutschland GmbH sondern wird, wie im Verschmelzungsplan dargelegt, hierauf verzichten. Eine Kapitalerhöhung ist nach italienischem Recht nicht erforderlich. Der Verschmelzungsbericht wird den Vertretungsorganen des einzigen Gesellschafters der übertragenden italienischen Gesellschaft gemäß Artikel 2501-septies des Italian Civil Code vor der Entscheidung der Gesellschafterin über die Verschmelzung zu Verfügung gestellt. Die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Chevrolet Deutschland GmbH und der Anteilseigner sind schriftlich zu richten an: Chevrolet Deutschland GmbH, Ansprechpartner: Friedhelm Wenzel, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim.Vorgänge ohne Eintragung
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsse...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsse...
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HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsse...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsse...
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HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsse...
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HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65428 Rüsse...
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HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsse...
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HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsse...
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HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsse...
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HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsse...
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HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsse...
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Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Stahlstraße 42 - 44, 65428 Rüsselsheim....
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Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Stahlstraße 42 - 44, 65428 Rüsselsheim....
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Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Friedrich-Lutzmann-Ring B3, 65428 Rüsse...
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Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Friedrich-Lutzmann-Ring B3, 65428 Rüsse...
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Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim (Friedrich-Lutzmann-Ring, 65428 Rüsselsh...
Neueintragungen
Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim (Friedrich-Lutzmann-Ring, 65428 Rüsselsh...