Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 86038
Firma: Chevrolet Deutschland GmbH
Sitz: Rüsselsheim
Adresse: Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main
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HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eschersheimer Landstraße 14,...
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HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Grüneburgweg 58-62, 60322 Fr...
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HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsse...
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Vorgänge ohne Eintragung
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsse...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 04.05.2016 22:00:00
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Chevrolet Belgium NV, eine Aktiengesellschaft belgischen Rechts mit dem Sitz in Prins Boudewijnlaan 24B, 2550 Kontich, Belgien eingereicht worden.An der Verschmelzung sind beteiligt als übertragende Gesellschaft die Chevrolet Belgium NV, eine Aktiengesellschaft belgischen Rechts mit dem Sitz in Prins Boudewijnlaan 24B, 2550 Kontich, Belgien und als aufnehmende Gesellschaft die Chevrolet Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Rüsselsheim, Deutschland. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Unternehmensregister von Antwerpen unter der Nummer 0454.345.723. Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt, Deutschland, unter HRB 86038. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen GmbH gem. § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm Wenzel, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden GmbH gefordert werden muss. Als Ergebnis der Verschmelzung werden die Gläubiger der Chevrolet Belgium NV automatisch zu Gläubigern der Chevrolet Deutschland GmbH. Ungeachtet gegenteiliger Vorschriften können gemäß Artikel 684 BCC diejenigen Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderungen vor der Veröffentlichung der Urkunde, mit der die Verschmelzung bestätigt wurde, im Anhang zum belgischen Amtsblatt bestanden haben und deren Forderungen noch nicht fällig geworden sind oder diejenigen Gläubiger, die vor der Gesellschafterversammlung, in welcher über die Verschmelzung entschieden wird, eine Klage vor Gericht eingereicht oder ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die Chevrolet Deutschland GmbH eingeleitet haben, innerhalb von 2 Monaten nach der Veröffentlichung der Verschmelzung die Bereitstellung von Sicherheitsleistungen verlangen. Gemäß Artikel 684 BCC können die Gläubiger der Chevrolet Belgium NV und der Chevrolet Deutschland GmbH Informationen über die Bedingungen und Modalitäten bezüglich der Ausübung ihrer Rechte erhalten. Diese Informationen werden kostenlos am Sitz der Chevrolet Belgium NV und der Chevrolet Deutschland GmbH zur Verfügung gestellt. Die Chevrolet Deutschland GmbH, auf die sämtliche Forderungen übertragen werden, und die Chevrolet Belgium NV können den diskontierten Betrag der jeweiligen Forderung ausgleichen, um die Forderung entsprechend zu tilgen. Sofern es zu keiner Einigung kommt oder ein Gläubiger nicht bezahlt wird, kann jede berechtigte Partei den Streitfall dem vorsitzenden Richter oder dem Handelsgericht vorlegen. Diese rechtlichen Maßnahmen werden wie ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz geführt. Die entsprechenden Sicherheitsleistungen werden vom vorsitzenden Richter nach Lage der Dinge bestimmt ohne die Entscheidung in der Hauptsache vorwegzunehmen, es sei denn der Richter entscheidet, dass keine Sicherheitsleistung in Bezug auf Garantien und Vorzugsrechte oder aufgrund der Solvenz der Chevrolet Deutschland GmbH zu gewähren ist. Nach belgischen Recht kann die Anmeldung von Forderungen eine Ausstellung einer Verschmelzungsbescheinigung durch den belgischen Notar nicht aufhalten. Alleiniger Gesellschafter der Chevrolet Deutschland GmbH ist GM Korea Company. Es bestehen somit bei der übernehmenden Chevrolet Deutschland GmbH keine Minderheitsgesellschafter, die im Rahmen der Bekanntmachung nach § 122d Satz 1 Nr. 4 UmwG über ihre Rechte bzw. die Modalitäten deren Ausübung informiert werden müssten. Der Verschmelzungsbericht liegt einen Monat vor der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht der Anteilsinhaber der übernehmenden Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft haben das Recht, mindestens einen Monat vor der Versammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, den Verschmelzungsbericht einschließlich des Verschmelzungsplans einzusehen. Die GM Korea Company ist ebenfalls der alleinige Gesellschafter der Chevrolet Belgium NV. Die GM Korea Company hat vergleichbare Rechte ebenfalls nach belgischen Recht. Der einzige Gesellschafter der Chevrolet Belgium NV erhält im Zuge der Verschmelzung einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 1,- an der Chevrolet Deutschland GmbH, wie im Verschmelzungsplan und Verschmelzungsbericht näher ausgeführt. Der Verschmelzungsbericht liegt mindestens einen Monat vor der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber, die nach Artikel 506 in Verbindung mit Artikel 516 des Commercial Companies Code über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht der Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft haben das Recht, mindestens einen Monat vor der Versammlung der Anteilsinhaber, die nach Artikel 772/10 in Verbindung mit 772/11 des Belgischen Companies Code über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, den Verschmelzungsbericht, den Verschmelzungsplan sowie die Jahresabschlüsse der verschmelzenden Gesellschaften beinhaltend auch die Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre (sofern vorhanden auch entsprechende Prüfungsberichte) einzusehen. Die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Anteilseigner beider Gesellschaften sind schriftlich zu richten an: Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm WenzelBahnhofsplatz 1, 65423 RüsselsheimVorgänge ohne Eintragung
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsse...
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HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsse...
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HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsse...
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HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65428 Rüsse...
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HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsse...
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HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsse...
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HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsse...
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HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsse...
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HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsse...
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Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Stahlstraße 42 - 44, 65428 Rüsselsheim....
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Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Stahlstraße 42 - 44, 65428 Rüsselsheim....
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Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Friedrich-Lutzmann-Ring B3, 65428 Rüsse...
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Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Friedrich-Lutzmann-Ring B3, 65428 Rüsse...
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Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim (Friedrich-Lutzmann-Ring, 65428 Rüsselsh...
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Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim (Friedrich-Lutzmann-Ring, 65428 Rüsselsh...