Handelsregister · HRA 5555

Registerinformationen

Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts · Amtsgericht Mönchengladbach

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Schwalmtal

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 5555
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Letzte Eintragung
18.03.2020
Abrufstand
30.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1. die Versorgung des Gemeindegebietes mit Wasser, einschließlich der Versorgung mit Warmwasser und die Wärmelieferung für Heizzwecke sowie alle hierzu erforderlichen Nebentätigkeiten wie z.B. der Betrieb von Heizzentralen und Blockheizkraftwerken und die Vermarktung der hierbei entstehenden Energie, 2. die Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 46 Landeswassergesetz (LWG) in der Gemeinde Schwalmtal sowie die Wahrnehmung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten der Gemeinde Schwalmtal, 3. der Betrieb des Bauhofes der Gemeinde Schwalmtal, 4. der Betrieb des Solarbades der Gemeinde Schwalmtal als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEtJV. In diesem Zusammenhang wird der Bäderbetrieb mit Blick auf seine Bindung an den öffentlichen Zweck gemäß Art. 107 Abs. 1 Nr. 1 GO NW dazu verpflichtet, einen diskr±minierungsfreien Zugang für alle Bevölkerungsschichten und- gruppen zum Hallenbad und zur Sauna, zu sozialadäquat gestalteten Eintrittspreisen, zu vorab festgelegten Öffnungszeiten ggfls. unter Berücksichtigung von exklusiven Beckenzeiten für Familien, Senioren, Schulen oder Sportvereinen sicherzustellen. Näheres, insbesondere die Eintrittspreise und die Öffnungszeiten, werden durch einen Beschluss des Verwaltungsrats geregelt. 2) Die Anstalt kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden wahrnehmen. 3) Die Anstalt ist berechtigt, anstelle der Gemeinde Schwalmtal 1. Satzungen für das gemäß § 2 Abs. 1 übertragene Aufgabengebiet zu erlassen, 2. unter den Voraussetzungen des § 9 GO NRW durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Einrichtung für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen. Die Gemeinde Schwaimtal überträgt insoweit das ihr gemäß §1,2, 4, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte im Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben und zu vollstrecken. Die Anstalt kann Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit sie hoheitliche Befugnisse ausübt. Dies gilt sinngemäß, allerdings ohne die zuvor genannte Einschränkung, auch für Arbeiter und Angestellte. Die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes gelten entsprechend. 4) Das Kommunalunternehmen ist außerdem zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Anstaltszweck gefördert wird. Es kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Unternehmen bedienen und sich nach Maßgabe des § 114 a Abs. 4 GO NRW an ihnen beteiligen. Im Falle von Beteiligungen ist sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 Ziffer 3 GO NRW eingehalten werden.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Dirk Lankes

Niederkrüchten

Prokurist(in)

Angela Blohm

Viersen

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Rechtsform

  • Anstalt des öffentlichen Rechts Beginn: 01.01.2003

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 01.09.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRA 3415 Amtsgericht Viersen getreten. Freigegeben am 24.11.2004.
  • Von Amts wegen berichtigend eingetragen.

Satzung

  • Durch Beschluss des Rates der Gemeinde Schwalmtal vom 24.04.2018 wurde die Satzung in § 2 (Gegenstand der Anstalt) geändert.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.