Handelsregister · HRA 5555

Chronologischer Auszug

Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts · Amtsgericht Mönchengladbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts

b)
Schwalmtal

c)
1)
Aufgabe der Anstalt ist
1.
Die Versorgung des Gemeindegebietes mit
Wasser,
2.
Die Entsorgung des Abwassers im
Gemeindegebiet sowie die Wahrnehmung der
wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen
Angelegenheiten der Gemeinde Schwalmtal
3.
der Betrieb des Bauhofes der Gemeinde
Schwalmtal,
4.
der Betrieb des Solarbades der Gemeinde
Schwalmtal
5.
der Erwerb, die Erschließung und die
Vermarktung von Grundstücken für
Wohnbauzwecke im Rahmen der
Gemeindeentwicklung, und zwar ohne die
Errichtung von Wohnraum.
2)
Die Anstalt kann die in Absatz 1 bezeichneten
Aufgaben unter den jeweils geltenden
gesetzlichen Voraussetzungen auch für
andere Gemeinden wahrnehmen.
3)
Die Anstalt ist berechtigt, anstelle der
Gemeinde Schwalmtal
1.
Satzungen für das gemäß § 2 Abs. 1
übertragene Aufgabengebiet zu erlassen,
2.
Unter den Voraussetzungen des § 9 GO NRW
durch Satzung einen Anschluss- und
Benutzungszwang der öffentlichen Einrichtung
für den übertragenden Aufgabenkreis
anzuordnen.

Die Gemeinde Schwalmtal überträgt insoweit
das ihr gemäß §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 10 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) zustehende
Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte im
Zusammenhang mit der wahrzunehmenden
Aufgabe zu erheben und zu vollstrecken.
Die Anstalt kann Beamte ernennen,
versetzen, abordnen, befördern und
entlassen, soweit sie hoheitliche Befugnisse
ausübt. Dies gilt sinngemäß, allerdings ohne
die zuvor genannte Einschränkung, auch für
Arbeiter und Angestellte. Die Regelungen des
Landesgleichstellungsgesetzes geltend
entsprechend.
a)
Der Vorstand besteht aus einem MItglied.

b)
Vorstand:
Endepohls, Helmut, Beamter, Mönchengladbach,
*XX.XX.XXXX
Einzelprokura:
Pesch, Michael, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Beginn: 01.01.2003
a)
26.11.2004
Schaefers

b)
Tag der ersten
Eintragung: 01.09.2003
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRA
3415 Amtsgericht
Viersen getreten.
Freigegeben am
24.11.2004.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Endepohls, Helmut, Beamter, Mönchengladbach,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Pesch, Michael, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX
Einzelprokura:
Blohm-Wassermann, Angela, Viersen, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Pesch, Michael, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX
a)
27.04.2009
Coersten
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Pesch, Michael, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Gather, Bernhard Heinrich, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX
a)
02.06.2014
Coersten
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Gather, Bernhard Heinrich, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Landes, Dirk, Niederkrüchten, *XX.XX.XXXX
a)
06.11.2014
Coersten
5b)
Nach Berichtigung des Familiennamens
Vorstand:
Lankes, Dirk, Niederkrüchten, *XX.XX.XXXX
a)
19.11.2014
Coersten

b)
Von Amts wegen
berichtigend
eingetragen.
6Nach Änderung der personenbezogenen Daten

Einzelprokura:
Blohm, Angela, Viersen, *XX.XX.XXXX
a)
12.09.2018
Coersten
7c)
1.
die Versorgung des Gemeindegebietes mit
Wasser, einschließlich der Versorgung mit
Warmwasser und die Wärmelieferung für
Heizzwecke sowie alle hierzu erforderlichen
Nebentätigkeiten wie z.B. der Betrieb von
Heizzentralen und Blockheizkraftwerken und
die Vermarktung der hierbei entstehenden
Energie,
2.
die Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach § 56
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung
mit § 46 Landeswassergesetz (LWG) in der
Gemeinde Schwalmtal sowie die
Wahrnehmung der wasserrechtlichen und
wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten der
Gemeinde Schwalmtal,
3.
der Betrieb des Bauhofes der Gemeinde
Schwalmtal,
4.
der Betrieb des Solarbades der Gemeinde
Schwalmtal als Dienstleistung von
allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im
Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEtJV. In diesem
Zusammenhang wird der Bäderbetrieb mit
Blick auf seine Bindung an den öffentlichen
Zweck gemäß Art. 107 Abs. 1 Nr. 1 GO NW
dazu verpflichtet, einen
diskr±minierungsfreien Zugang für alle
Bevölkerungsschichten und- gruppen zum
Hallenbad und zur Sauna, zu sozialadäquat
gestalteten Eintrittspreisen, zu vorab
festgelegten Öffnungszeiten ggfls. unter
Berücksichtigung von exklusiven
Beckenzeiten für Familien, Senioren, Schulen
oder Sportvereinen sicherzustellen. Näheres,
insbesondere die Eintrittspreise und die
Öffnungszeiten, werden durch einen
Beschluss des Verwaltungsrats geregelt.
2)
Die Anstalt kann die in Absatz 1 bezeichneten
Aufgaben unter den jeweils geltenden
gesetzlichen Voraussetzungen auch für
andere Gemeinden wahrnehmen.
3)
Die Anstalt ist berechtigt, anstelle der
Gemeinde Schwalmtal
1.
Satzungen für das gemäß § 2 Abs. 1
übertragene Aufgabengebiet zu erlassen,
2.
unter den Voraussetzungen des § 9 GO NRW
durch Satzung einen Anschluss- und
Benutzungszwang der öffentlichen Einrichtung
für den übertragenen Aufgabenkreis
anzuordnen.

Die Gemeinde Schwaimtal überträgt insoweit
das ihr gemäß §1,2, 4, 6, 8 und 10 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein- Westfalen (KAG) zustehende
Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte im
Zusammenhang mit der wahrzunehmenden
Aufgabe zu erheben und zu vollstrecken.
Die Anstalt kann Beamte ernennen,
versetzen, abordnen, befördern und
entlassen, soweit sie hoheitliche Befugnisse
ausübt. Dies gilt sinngemäß, allerdings ohne
die zuvor genannte Einschränkung, auch für
Arbeiter und Angestellte. Die Regelungen des
Landesgleichstellungsgesetzes gelten
entsprechend.
4)
Das Kommunalunternehmen ist außerdem zu
allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt,
durch die der Anstaltszweck gefördert wird. Es
kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben
anderer Unternehmen bedienen und sich nach
Maßgabe des § 114 a Abs. 4 GO NRW an
ihnen beteiligen. Im Falle von Beteiligungen ist
sicherzustellen, dass die Voraussetzungen
des § 108 Abs. 1 Ziffer 3 GO NRW
eingehalten werden.
a)

Durch Beschluss des Rates der Gemeinde Schwalmtal vom
24.04.2018 wurde die Satzung in § 2 (Gegenstand der Anstalt)
geändert.
a)
18.03.2020
Coersten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.