Handelsregister · HRA 5555
Chronologischer Auszug
Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts · Amtsgericht Mönchengladbach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts b) Schwalmtal c) 1) Aufgabe der Anstalt ist 1. Die Versorgung des Gemeindegebietes mit Wasser, 2. Die Entsorgung des Abwassers im Gemeindegebiet sowie die Wahrnehmung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten der Gemeinde Schwalmtal 3. der Betrieb des Bauhofes der Gemeinde Schwalmtal, 4. der Betrieb des Solarbades der Gemeinde Schwalmtal 5. der Erwerb, die Erschließung und die Vermarktung von Grundstücken für Wohnbauzwecke im Rahmen der Gemeindeentwicklung, und zwar ohne die Errichtung von Wohnraum. 2) Die Anstalt kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden wahrnehmen. 3) Die Anstalt ist berechtigt, anstelle der Gemeinde Schwalmtal 1. Satzungen für das gemäß § 2 Abs. 1 übertragene Aufgabengebiet zu erlassen, 2. Unter den Voraussetzungen des § 9 GO NRW durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Einrichtung für den übertragenden Aufgabenkreis anzuordnen. Die Gemeinde Schwalmtal überträgt insoweit das ihr gemäß §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte im Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben und zu vollstrecken. Die Anstalt kann Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit sie hoheitliche Befugnisse ausübt. Dies gilt sinngemäß, allerdings ohne die zuvor genannte Einschränkung, auch für Arbeiter und Angestellte. Die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes geltend entsprechend. | a) Der Vorstand besteht aus einem MItglied. b) Vorstand: Endepohls, Helmut, Beamter, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura: Pesch, Michael, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts Beginn: 01.01.2003 | a) 26.11.2004 Schaefers b) Tag der ersten Eintragung: 01.09.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRA 3415 Amtsgericht Viersen getreten. Freigegeben am 24.11.2004. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Endepohls, Helmut, Beamter, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Pesch, Michael, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura: Blohm-Wassermann, Angela, Viersen, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Pesch, Michael, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX | a) 27.04.2009 Coersten | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Pesch, Michael, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Gather, Bernhard Heinrich, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX | a) 02.06.2014 Coersten | |||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Gather, Bernhard Heinrich, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Landes, Dirk, Niederkrüchten, *XX.XX.XXXX | a) 06.11.2014 Coersten | |||
| 5 | b) Nach Berichtigung des Familiennamens Vorstand: Lankes, Dirk, Niederkrüchten, *XX.XX.XXXX | a) 19.11.2014 Coersten b) Von Amts wegen berichtigend eingetragen. | |||
| 6 | Nach Änderung der personenbezogenen Daten Einzelprokura: Blohm, Angela, Viersen, *XX.XX.XXXX | a) 12.09.2018 Coersten | |||
| 7 | c) 1. die Versorgung des Gemeindegebietes mit Wasser, einschließlich der Versorgung mit Warmwasser und die Wärmelieferung für Heizzwecke sowie alle hierzu erforderlichen Nebentätigkeiten wie z.B. der Betrieb von Heizzentralen und Blockheizkraftwerken und die Vermarktung der hierbei entstehenden Energie, 2. die Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 46 Landeswassergesetz (LWG) in der Gemeinde Schwalmtal sowie die Wahrnehmung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten der Gemeinde Schwalmtal, 3. der Betrieb des Bauhofes der Gemeinde Schwalmtal, 4. der Betrieb des Solarbades der Gemeinde Schwalmtal als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEtJV. In diesem Zusammenhang wird der Bäderbetrieb mit Blick auf seine Bindung an den öffentlichen Zweck gemäß Art. 107 Abs. 1 Nr. 1 GO NW dazu verpflichtet, einen diskr±minierungsfreien Zugang für alle Bevölkerungsschichten und- gruppen zum Hallenbad und zur Sauna, zu sozialadäquat gestalteten Eintrittspreisen, zu vorab festgelegten Öffnungszeiten ggfls. unter Berücksichtigung von exklusiven Beckenzeiten für Familien, Senioren, Schulen oder Sportvereinen sicherzustellen. Näheres, insbesondere die Eintrittspreise und die Öffnungszeiten, werden durch einen Beschluss des Verwaltungsrats geregelt. 2) Die Anstalt kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden wahrnehmen. 3) Die Anstalt ist berechtigt, anstelle der Gemeinde Schwalmtal 1. Satzungen für das gemäß § 2 Abs. 1 übertragene Aufgabengebiet zu erlassen, 2. unter den Voraussetzungen des § 9 GO NRW durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Einrichtung für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen. Die Gemeinde Schwaimtal überträgt insoweit das ihr gemäß §1,2, 4, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte im Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben und zu vollstrecken. Die Anstalt kann Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit sie hoheitliche Befugnisse ausübt. Dies gilt sinngemäß, allerdings ohne die zuvor genannte Einschränkung, auch für Arbeiter und Angestellte. Die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes gelten entsprechend. 4) Das Kommunalunternehmen ist außerdem zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Anstaltszweck gefördert wird. Es kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Unternehmen bedienen und sich nach Maßgabe des § 114 a Abs. 4 GO NRW an ihnen beteiligen. Im Falle von Beteiligungen ist sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 Ziffer 3 GO NRW eingehalten werden. | a) Durch Beschluss des Rates der Gemeinde Schwalmtal vom 24.04.2018 wurde die Satzung in § 2 (Gegenstand der Anstalt) geändert. | a) 18.03.2020 Coersten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.