HRA 5555

Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts

Amtsgericht Mönchengladbach · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schwalmtal

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Registerdaten

Sitz
Schwalmtal
Rechtsform
sonstige juristische Person
Letzte Eintragung
18.03.2020
Datenstand
2025-09-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Dirk Lankes

Niederkrüchten

Prokurist(in)

Angela Blohm

Viersen

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus einem MItglied.

Handelsregister

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Stand 2025-09-30

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Gegenstand des Unternehmens

1. die Versorgung des Gemeindegebietes mit Wasser, einschließlich der Versorgung mit Warmwasser und die Wärmelieferung für Heizzwecke sowie alle hierzu erforderlichen Nebentätigkeiten wie z.B. der Betrieb von Heizzentralen und Blockheizkraftwerken und die Vermarktung der hierbei entstehenden Energie, 2. die Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 46 Landeswassergesetz (LWG) in der Gemeinde Schwalmtal sowie die Wahrnehmung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten der Gemeinde Schwalmtal, 3. der Betrieb des Bauhofes der Gemeinde Schwalmtal, 4. der Betrieb des Solarbades der Gemeinde Schwalmtal als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEtJV. In diesem Zusammenhang wird der Bäderbetrieb mit Blick auf seine Bindung an den öffentlichen Zweck gemäß Art. 107 Abs. 1 Nr. 1 GO NW dazu verpflichtet, einen diskr±minierungsfreien Zugang für alle Bevölkerungsschichten und- gruppen zum Hallenbad und zur Sauna, zu sozialadäquat gestalteten Eintrittspreisen, zu vorab festgelegten Öffnungszeiten ggfls. unter Berücksichtigung von exklusiven Beckenzeiten für Familien, Senioren, Schulen oder Sportvereinen sicherzustellen. Näheres, insbesondere die Eintrittspreise und die Öffnungszeiten, werden durch einen Beschluss des Verwaltungsrats geregelt. 2) Die Anstalt kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden wahrnehmen. 3) Die Anstalt ist berechtigt, anstelle der Gemeinde Schwalmtal 1. Satzungen für das gemäß § 2 Abs. 1 übertragene Aufgabengebiet zu erlassen, 2. unter den Voraussetzungen des § 9 GO NRW durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Einrichtung für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen. Die Gemeinde Schwaimtal überträgt insoweit das ihr gemäß §1,2, 4, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte im Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben und zu vollstrecken. Die Anstalt kann Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit sie hoheitliche Befugnisse ausübt. Dies gilt sinngemäß, allerdings ohne die zuvor genannte Einschränkung, auch für Arbeiter und Angestellte. Die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes gelten entsprechend. 4) Das Kommunalunternehmen ist außerdem zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Anstaltszweck gefördert wird. Es kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Unternehmen bedienen und sich nach Maßgabe des § 114 a Abs. 4 GO NRW an ihnen beteiligen. Im Falle von Beteiligungen ist sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 Ziffer 3 GO NRW eingehalten werden.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Veränderungen
HRA 5555 HRA 5555: Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts, Schwalmtal (Haversloh 2, 41366 Schwalmtal). Durch Beschluss des Rates der Gemeinde Schwalmtal vom 24.04.2018 wurde die Satzung in § 2 (Gegenstand der An…
HRA 5555: Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts, Schwalmtal (Haversloh 2, 41366 Schwalmtal). Durch Beschluss des Rates der Gemeinde Schwalmtal vom 24.04.2018 wurde die Satzung in § 2 (Gegenstand der Anstalt) geändert. 1. die Versorgung des Gemeindegebietes mit Wasser, einschließlich der Versorgung mit Warmwasser und die Wärmelieferung für Heizzwecke sowie alle hierzu erforderlichen Nebentätigkeiten wie z.B. der Betrieb von Heizzentralen und Blockheizkraftwerken und die Vermarktung der hierbei entstehenden Energie, 2. die Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 46 Landeswassergesetz (LWG) in der Gemeinde Schwalmtal sowie die Wahrnehmung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten der Gemeinde Schwalmtal, 3. der Betrieb des Bauhofes der Gemeinde Schwalmtal, 4. der Betrieb des Solarbades der Gemeinde Schwalmtal als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEtJV. In diesem Zusammenhang wird der Bäderbetrieb mit Blick auf seine Bindung an den öffentlichen Zweck gemäß Art. 107 Abs. 1 Nr. 1 GO NW dazu verpflichtet, einen diskr±minierungsfreien Zugang für alle Bevölkerungsschichten und- gruppen zum Hallenbad und zur Sauna, zu sozialadäquat gestalteten Eintrittspreisen, zu vorab festgelegten Öffnungszeiten ggfls. unter Berücksichtigung von exklusiven Beckenzeiten für Familien, Senioren, Schulen oder Sportvereinen sicherzustellen. Näheres, insbesondere die Eintrittspreise und die Öffnungszeiten, werden durch einen Beschluss des Verwaltungsrats geregelt. 2) Die Anstalt kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden wahrnehmen. 3) Die Anstalt ist berechtigt, anstelle der Gemeinde Schwalmtal 1. Satzungen für das gemäß § 2 Abs. 1 übertragene Aufgabengebiet zu erlassen, 2. unter den Voraussetzungen des § 9 GO NRW durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Einrichtung für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen. Die Gemeinde Schwaimtal überträgt insoweit das ihr gemäß §1,2, 4, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte im Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben und zu vollstrecken. Die Anstalt kann Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit sie hoheitliche Befugnisse ausübt. Dies gilt sinngemäß, allerdings ohne die zuvor genannte Einschränkung, auch für Arbeiter und Angestellte. Die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes gelten entsprechend. 4) Das Kommunalunternehmen ist außerdem zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Anstaltszweck gefördert wird. Es kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Unternehmen bedienen und sich nach Maßgabe des § 114 a Abs. 4 GO NRW an ihnen beteiligen. Im Falle von Beteiligungen ist sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 Ziffer 3 GO NRW eingehalten werden.
Veränderungen
HRA 5555 HRA 5555: Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts, Schwalmtal (Markt 20, 41366 Schwalmtal). Nach Änderung der personenbezogenen Daten Einzelprokura: Blohm, Angela, Viersen, *XX.XX.XXXX.
HRA 5555: Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts, Schwalmtal (Markt 20, 41366 Schwalmtal). Nach Änderung der personenbezogenen Daten Einzelprokura: Blohm, Angela, Viersen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5555 HRA 5555: Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts, Schwalmtal (Markt 20, 41366 Schwalmtal). Nach Berichtigung des Familiennamens Vorstand: Lankes, Dirk, Niederkrüchten, *XX.XX.XXXX.
HRA 5555: Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts, Schwalmtal (Markt 20, 41366 Schwalmtal). Nach Berichtigung des Familiennamens Vorstand: Lankes, Dirk, Niederkrüchten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5555 HRA 5555: Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts, Schwalmtal (Markt 20, 41366 Schwalmtal). Nicht mehr Vorstand: Gather, Bernhard Heinrich, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Landes, Dirk, N…
HRA 5555: Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts, Schwalmtal (Markt 20, 41366 Schwalmtal). Nicht mehr Vorstand: Gather, Bernhard Heinrich, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Landes, Dirk, Niederkrüchten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5555 HRA 5555:Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts, Schwalmtal (Markt 20, 41366 Schwalmtal). Nicht mehr Vorstand: Pesch, Michael, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Gather, Bernhard Heinrich, …
HRA 5555:Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts, Schwalmtal (Markt 20, 41366 Schwalmtal). Nicht mehr Vorstand: Pesch, Michael, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Gather, Bernhard Heinrich, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5555 Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts, Schwalmtal, (Markt 20, 41366 Schwalmtal).Nicht mehr Vorstand: Endepohls, Helmut, Beamter, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Pesch, Michael, Sch…
Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts, Schwalmtal, (Markt 20, 41366 Schwalmtal).Nicht mehr Vorstand: Endepohls, Helmut, Beamter, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Pesch, Michael, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Blohm-Wassermann, Angela, Viersen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Pesch, Michael, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.