Handelsregister · HRA 44885

Chronologischer Auszug

Stadtwerke Karben · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtwerke Karben

b)
Karben

c)
Die Einrichtung Wasserversorgung,
Abwasserbeseitigung und Verkehrsbetrieb
werden als Eigenbetrieb nach dem
Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) und den
Bestimmungen dieser Satzung geführt. Zweck
des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im
Stadtgebiet mit Frischwasser sicherzustellen
und ein Stammgleis zu unterhalten.
Der Eigenbetrieb kann seinen Betriebszweck
fördernde und ihn wirtschaftlich berührende
Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Der
Eigenbetrieb verfolgt keine
Gewinnerzielungsabsicht.
a)
Die Betriebsleitung besteht aus dem kaufmännischen
und dem technischen Betriebsleiter. Die
Betriebsleitung vertritt die Stadt in den
Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den
Bestimmungen dieser Satzung nicht der Entscheidung
der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Jeder
Betriebsleiter vertritt alleine.

b)
Betriebsleiter:
Klees, Werner, Rosbach v.d. Höhe, *XX.XX.XXXX
Betriebsleiter:
Brill, Michael, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Stadt Karben
a)
09.10.2008
Leifert

b)
Fall 1
2c)
Die Einrichtungen Wasserversorgung,
Abwasserbeseitigung Hallenfreizeitbad und
Verkehrsbetrieb werden als Eigenbetrieb nach
dem Eigenbetriebgesetz (EigBGes) und den
Bestimmungen dieser Satzung geführt. Zweck
des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im
Stadtgebiet mit Frischwasser und mit Wasser
für öffentliche Zwecke sowie die
Abwasserbeseitigung ein Hallenfreizeitbad
sicherzustellen und ein Stammgleis zu
unterhalten. Der Eigenbetrieb kann seinen
Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich
berührende Hilfs- und Nebengeschäfte
betreiben. Der Eigenbetrieb verfolgt keine
Gewinnererzielungsabsicht.
a)
Satzung vom 01.01.1989 zuletzt geändert am 31.03.2008
a)
11.11.2008
Harder

b)
Fall 2

Von Amts wegen
eingetragen:
Eintragung vom
09.10.2008 berichtigt in:
3b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Brill, Michael, Karben, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Betriebsleiter:
Quentin, Michael, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
02.06.2009
Merz
b)
Fall 3
4b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Klees, Werner, Rosbach v.d. Höhe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Betriebsleiter:
Trupp, Mario, Echzell, *XX.XX.XXXX
a)
13.01.2011
Faldus

b)
Fall 4
5c)
Die Einrichtungen der Wasserversorgung, der
Abwasserbeseitigung, des
Hallenfreizeitbades, des Bauhofs und
Umweltamtes, sowie die Einrichtungen der
Stadt zur Energiegewinnung nach dem
Erneuerbaren-Energien-Gesetz werden als
organisatorisch und wirtschaftlich selbständige
Einrichtungen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit
Sonderrechnung) in entsprechender
Anwendung der Vorschriften des
Eigenbetriebsgesetzes, der Hessischen
Gemeindeordnung und den Bestimmungen
dieser Satzung geführt.
Zweck des Eigenbetriebes ist die Versorgung
der Bevölkerung und der gewerblichen und
sonstigen Einrichtungen mit Trink- und
Betriebswasser (Wasserversorgung) im
Stadtgebiet; die Sicherstellung der
Abwasserbeseitigung; der Betrieb und die
Unterhaltung des Hallenfreizeitbades; die
Pflege und Unterhaltung der städtischen
Flächen, die Straßenreinigung und unterhaltung, der Winterdienst, Geräte- und
Lagerhaltung, Fuhrpark, die Pflege und
Aufforstung von stadteigenen Wäldern, die
Landschaftspflege und Pflege der
Naturschutzgebiete, Baumkontrolle,
Inspektion und Pflege der Gräben auf
Funktionstüchtigkeit sowie das Ökopunkte-
Management.
Zweck des Eigenbetriebs ist ferner der Bau
und Betrieb von Anlagen zur Stromgewinnung
aus Erneuerbaren Energien, um hierdurch im
Interesse des Klima-, Natur- und
Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung
der Energieversorgung zu ermöglichen,
gegebenenfalls unter Einbeziehung der
Bürger der Stadt. Der Eigenbetrieb kann alle
seine Betriebszwecke fördernde und sie
wirtschaftlich berührende Hilfs- und
Nebengeschäfte betreiben. Zur Erfüllung
seiner Aufgaben kann sich der Eigenbetrieb
im Rahmen gesetzlicher Vorschriften
geeigneter Dritter bedienen.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Die Betriebsleitung besteht aus dem kaufmännischen
und dem technischen Betriebsleiter. Die
Betriebsleitung vertritt die Stadt in den
Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den
Bestimmungen dieser Satzung nicht der Entscheidung
der Stadtverordnetenversammlung obliegen.
Der kaufmännische und der technische Betriebsleiter
vertreten gemeinsam.
a)
Die Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2010 hat die
Neufassung der Satzung und insbesondere die Änderung der
Satzung in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes)
und § 5 (Vertretung des Eigenbetriebes) beschlossen.
a)
09.09.2011
Faldus

b)
Fall 5
6b)
Bestellt als
Betriebsleiter:
Wahl, Jürgen, Ranstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Trupp, Mario, Echzell, *XX.XX.XXXX
a)
09.09.2011
Faldus

b)
Fall 6
7b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Wahl, Jürgen, Ranstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Betriebsleiter:
Klein, Georg, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
30.12.2014
Weber

b)
Fall 7

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.