Handelsregister · HRA 44885
Chronologischer Auszug
Stadtwerke Karben · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stadtwerke Karben b) Karben c) Die Einrichtung Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Verkehrsbetrieb werden als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet mit Frischwasser sicherzustellen und ein Stammgleis zu unterhalten. Der Eigenbetrieb kann seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Der Eigenbetrieb verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. | a) Die Betriebsleitung besteht aus dem kaufmännischen und dem technischen Betriebsleiter. Die Betriebsleitung vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen dieser Satzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Jeder Betriebsleiter vertritt alleine. b) Betriebsleiter: Klees, Werner, Rosbach v.d. Höhe, *XX.XX.XXXX Betriebsleiter: Brill, Michael, Karben, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Stadt Karben | a) 09.10.2008 Leifert b) Fall 1 | |
| 2 | c) Die Einrichtungen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung Hallenfreizeitbad und Verkehrsbetrieb werden als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebgesetz (EigBGes) und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet mit Frischwasser und mit Wasser für öffentliche Zwecke sowie die Abwasserbeseitigung ein Hallenfreizeitbad sicherzustellen und ein Stammgleis zu unterhalten. Der Eigenbetrieb kann seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Der Eigenbetrieb verfolgt keine Gewinnererzielungsabsicht. | a) Satzung vom 01.01.1989 zuletzt geändert am 31.03.2008 | a) 11.11.2008 Harder b) Fall 2 Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 09.10.2008 berichtigt in: | ||
| 3 | b) Nicht mehr Betriebsleiter: Brill, Michael, Karben, *XX.XX.XXXX Bestellt als Betriebsleiter: Quentin, Michael, Karben, *XX.XX.XXXX | a) 02.06.2009 Merz b) Fall 3 | |||
| 4 | b) Nicht mehr Betriebsleiter: Klees, Werner, Rosbach v.d. Höhe, *XX.XX.XXXX Bestellt als Betriebsleiter: Trupp, Mario, Echzell, *XX.XX.XXXX | a) 13.01.2011 Faldus b) Fall 4 | |||
| 5 | c) Die Einrichtungen der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, des Hallenfreizeitbades, des Bauhofs und Umweltamtes, sowie die Einrichtungen der Stadt zur Energiegewinnung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz werden als organisatorisch und wirtschaftlich selbständige Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung) in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes, der Hessischen Gemeindeordnung und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Zweck des Eigenbetriebes ist die Versorgung der Bevölkerung und der gewerblichen und sonstigen Einrichtungen mit Trink- und Betriebswasser (Wasserversorgung) im Stadtgebiet; die Sicherstellung der Abwasserbeseitigung; der Betrieb und die Unterhaltung des Hallenfreizeitbades; die Pflege und Unterhaltung der städtischen Flächen, die Straßenreinigung und unterhaltung, der Winterdienst, Geräte- und Lagerhaltung, Fuhrpark, die Pflege und Aufforstung von stadteigenen Wäldern, die Landschaftspflege und Pflege der Naturschutzgebiete, Baumkontrolle, Inspektion und Pflege der Gräben auf Funktionstüchtigkeit sowie das Ökopunkte- Management. Zweck des Eigenbetriebs ist ferner der Bau und Betrieb von Anlagen zur Stromgewinnung aus Erneuerbaren Energien, um hierdurch im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Bürger der Stadt. Der Eigenbetrieb kann alle seine Betriebszwecke fördernde und sie wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der Eigenbetrieb im Rahmen gesetzlicher Vorschriften geeigneter Dritter bedienen. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Betriebsleitung besteht aus dem kaufmännischen und dem technischen Betriebsleiter. Die Betriebsleitung vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen dieser Satzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Der kaufmännische und der technische Betriebsleiter vertreten gemeinsam. | a) Die Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2010 hat die Neufassung der Satzung und insbesondere die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes) und § 5 (Vertretung des Eigenbetriebes) beschlossen. | a) 09.09.2011 Faldus b) Fall 5 | |
| 6 | b) Bestellt als Betriebsleiter: Wahl, Jürgen, Ranstadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Betriebsleiter: Trupp, Mario, Echzell, *XX.XX.XXXX | a) 09.09.2011 Faldus b) Fall 6 | |||
| 7 | b) Nicht mehr Betriebsleiter: Wahl, Jürgen, Ranstadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Betriebsleiter: Klein, Georg, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 30.12.2014 Weber b) Fall 7 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.