Die Betriebsleitung besteht aus dem kaufmännischen und dem technischen Betriebsleiter. Die Betriebsleitung vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen dieser Satzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Der kaufmännische und der technische Betriebsleiter vertreten gemeinsam.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Stand 2025-10-30
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Die Einrichtungen der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, des Hallenfreizeitbades, des Bauhofs und Umweltamtes, sowie die Einrichtungen der Stadt zur Energiegewinnung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz werden als organisatorisch und wirtschaftlich selbständige Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung) in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes, der Hessischen Gemeindeordnung und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Zweck des Eigenbetriebes ist die Versorgung der Bevölkerung und der gewerblichen und sonstigen Einrichtungen mit Trink- und Betriebswasser (Wasserversorgung) im Stadtgebiet; die Sicherstellung der Abwasserbeseitigung; der Betrieb und die Unterhaltung des Hallenfreizeitbades; die Pflege und Unterhaltung der städtischen Flächen, die Straßenreinigung und -unterhaltung, der Winterdienst, Geräte- und Lagerhaltung, Fuhrpark, die Pflege und Aufforstung von stadteigenen Wäldern, die Landschaftspflege und Pflege der Naturschutzgebiete, Baumkontrolle, Inspektion und Pflege der Gräben auf Funktionstüchtigkeit sowie das Ökopunkte-Management. Zweck des Eigenbetriebs ist ferner der Bau und Betrieb von Anlagen zur Stromgewinnung aus Erneuerbaren Energien, um hierdurch im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Bürger der Stadt. Der Eigenbetrieb kann alle seine Betriebszwecke fördernde und sie wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der Eigenbetrieb im Rahmen gesetzlicher Vorschriften geeigneter Dritter bedienen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
7
Veränderungen
HRA 44885HRA 44885:Stadtwerke Karben, Karben (Rathausplatz 1, 61184 Karben). Nicht mehr Betriebsleiter: Wahl, Jürgen, Ranstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Betriebsleiter: Klein, Georg, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRA 44885:Stadtwerke Karben, Karben (Rathausplatz 1, 61184 Karben). Nicht mehr Betriebsleiter: Wahl, Jürgen, Ranstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Betriebsleiter: Klein, Georg, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 44885Stadtwerke Karben, Karben (Rathausplatz 1, 61184 Karben). Die Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2010 hat die Neufassung der Satzung und insbesondere die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Zweck …
Stadtwerke Karben, Karben (Rathausplatz 1, 61184 Karben). Die Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2010 hat die Neufassung der Satzung und insbesondere die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes) und § 5 (Vertretung des Eigenbetriebes) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Einrichtungen der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, des Hallenfreizeitbades, des Bauhofs und Umweltamtes, sowie die Einrichtungen der Stadt zur Energiegewinnung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz werden als organisatorisch und wirtschaftlich selbständige Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung) in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes, der Hessischen Gemeindeordnung und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Zweck des Eigenbetriebes ist die Versorgung der Bevölkerung und der gewerblichen und sonstigen Einrichtungen mit Trink- und Betriebswasser (Wasserversorgung) im Stadtgebiet; die Sicherstellung der Abwasserbeseitigung; der Betrieb und die Unterhaltung des Hallenfreizeitbades; die Pflege und Unterhaltung der städtischen Flächen, die Straßenreinigung und -unterhaltung, der Winterdienst, Geräte- und Lagerhaltung, Fuhrpark, die Pflege und Aufforstung von stadteigenen Wäldern, die Landschaftspflege und Pflege der Naturschutzgebiete, Baumkontrolle, Inspektion und Pflege der Gräben auf Funktionstüchtigkeit sowie das Ökopunkte-Management. Zweck des Eigenbetriebs ist ferner der Bau und Betrieb von Anlagen zur Stromgewinnung aus Erneuerbaren Energien, um hierdurch im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Bürger der Stadt. Der Eigenbetrieb kann alle seine Betriebszwecke fördernde und sie wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der Eigenbetrieb im Rahmen gesetzlicher Vorschriften geeigneter Dritter bedienen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Betriebsleitung besteht aus dem kaufmännischen und dem technischen Betriebsleiter. Die Betriebsleitung vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen dieser Satzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Der kaufmännische und der technische Betriebsleiter vertreten gemeinsam.
Veränderungen
HRA 44885Stadtwerke Karben, Karben (Rathausplatz 1, 61184 Karben). Bestellt als Betriebsleiter: Wahl, Jürgen, Ranstadt, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Betriebsleiter: Trupp, Mario, Echzell, *XX.XX.XXXX.
Stadtwerke Karben, Karben (Rathausplatz 1, 61184 Karben). Bestellt als Betriebsleiter: Wahl, Jürgen, Ranstadt, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Betriebsleiter: Trupp, Mario, Echzell, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 44885Stadtwerke Karben, Karben (Rathausplatz 1, 61184 Karben). Nicht mehr Betriebsleiter: Klees, Werner, Rosbach v.d. Höhe, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Betriebsleiter: Trupp, Mario, Echzell, *XX.XX.XXXX.
Stadtwerke Karben, Karben (Rathausplatz 1, 61184 Karben). Nicht mehr Betriebsleiter: Klees, Werner, Rosbach v.d. Höhe, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Betriebsleiter: Trupp, Mario, Echzell, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 44885Stadtwerke Karben, Karben, (Rathausplatz 1, 61184 Karben).Nicht mehr Betriebsleiter: Brill, Michael, Karben, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Betriebsleiter: Quentin, Michael, Karben, *XX.XX.XXXX.
Stadtwerke Karben, Karben, (Rathausplatz 1, 61184 Karben).Nicht mehr Betriebsleiter: Brill, Michael, Karben, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Betriebsleiter: Quentin, Michael, Karben, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRA 44885Stadtwerke Karben, Karben, (Rathausplatz 1, 61184 Karben).Satzung vom 01.01.1989 zuletzt geändert am 31.03.2008. Neuer Gegenstand: Die Einrichtungen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung Hallenfreizeitbad un…
Stadtwerke Karben, Karben, (Rathausplatz 1, 61184 Karben).Satzung vom 01.01.1989 zuletzt geändert am 31.03.2008. Neuer Gegenstand: Die Einrichtungen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung Hallenfreizeitbad und Verkehrsbetrieb werden als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebgesetz (EigBGes) und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet mit Frischwasser und mit Wasser für öffentliche Zwecke sowie die Abwasserbeseitigung ein Hallenfreizeitbad sicherzustellen und ein Stammgleis zu unterhalten. Der Eigenbetrieb kann seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Der Eigenbetrieb verfolgt keine Gewinnererzielungsabsicht.
Neueintragungen
HRA 44885Stadtwerke Karben, Karben, (Rathausplatz 1, 61184 Karben).Eigenbetrieb der Stadt Karben. Gegenstand: Die Einrichtung Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Verkehrsbetrieb werden als Eigenbetrieb nach dem…
Stadtwerke Karben, Karben, (Rathausplatz 1, 61184 Karben).Eigenbetrieb der Stadt Karben. Gegenstand: Die Einrichtung Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Verkehrsbetrieb werden als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet mit Frischwasser sicherzustellen und ein Stammgleis zu unterhalten. Der Eigenbetrieb kann seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Der Eigenbetrieb verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Betriebsleitung besteht aus dem kaufmännischen und dem technischen Betriebsleiter. Die Betriebsleitung vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen dieser Satzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Jeder Betriebsleiter vertritt alleine. Betriebsleiter: Brill, Michael, Karben, *XX.XX.XXXX; Klees, Werner, Rosbach v.d. Höhe, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.