die Führung, die Verwaltung der Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaften im In- und Ausland, die sich schwerpunktmäßig auf den Gebieten der Kunststoffverarbeitung, insbesondere der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Hochtemperaturschläuchen, sonstigen technischen Spezial-schläuchen, innovativen Rohrleitungssystemen und Verbindungselementen sowie der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Maschinen betätigen. Die Gesellschaft kann auf den genannten Gebieten auch selbst tätig werden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mark Becks
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Andreas Bastin
Hamm
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Christian Horstkötter
Dreisteinfurt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Prokurist(in)
Christina Neubauer
Gelsenkirchen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Prokurist(in)
Robin Huth
Mettmann
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen:
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.05.2012
Die Hauptversammlung vom 24.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 16.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vergütung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 14.06.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 4 Abs. 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 14.06.2016 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital 2016) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 886.586,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.03.2017 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 27.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 11 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Amtsdauer) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 28.05.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 4 Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.06.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Teilnahme an der Hauptverhandlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.05.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 4 Abs. 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie die ersatzlose Streichung von § 4 Abs. 7 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 14.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 15 Abs. 1 (Vergütung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 07.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 05.07.2024 hat eine Änderung der Satzung in § 4 Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und in § 17 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen.
Formwechsel
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Masterflex AG, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 2962) durch Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung vom 19.06.2012 zum Umwandlungsplan vom 03.05.2012.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.05.2021 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15.05.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu 4.876.230,00 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 4.876.230 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021/I).
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 4.876.230,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 4.876.230 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2024). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung der Gewährung von Optionsrechten und der Vereinbarung von Optionspflichten nach Maßgabe der Optionsanleihebedingungen an die Inhaber bzw. Gläubiger von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. der Sicherung der Erfüllung von Wandlungsrechten und der Erfüllung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelanleihen, die jeweils aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12. Juni 2024 von der Gesellschaft in der Zeit bis zum 10. Juni 2029 begeben werden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.