Handelsregister · HRB 31108

Registerinformationen

LCO GmbH · Amtsgericht Wiesbaden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
LCO GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Taunusstein
Geschäftsanschrift
Scheidertalstraße 198, 65232 Taunusstein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 31108
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
26.08.2019
Abrufstand
22.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Veredelung von Kunststoffen aller Art, insbesondere deren Galvanisierung und Oberflächenbehandlung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Bernadette Bornheim

Vaterstetten

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2016 Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Putzbrunn, Landkreis München (bisher Amtsgericht München HRB 226079) nach Taunusstein beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der LogoChrom Oberflächentechnik GmbH mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 9501) begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
  • Sämtliche Eintragungen hinsichtlich der Geschäftsführer und ihrer Vertretungsbefugnis sind infolge der Auflösung unrichtig geworden. Von Amts wegen eingetragen (§ 384 Abs. 2 FamFG).

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Fall 4

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 112/19) vom 01.06.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 112/19) vom 01.06.2019 ist angeordnet, dass folgende Rechtsgeschäfte der Schuldnerin der Zustimmung des Sachwalters bedürfen: Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
  • Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.