Handelsregister · HRB 31108
Chronologischer Auszug
LCO GmbH · Amtsgericht Wiesbaden
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) LCO GmbH b) Taunusstein Geschäftsanschrift: Scheidertalstraße 198, 65232 Taunusstein c) Veredelung von Kunststoffen aller Art, insbesondere deren Galvanisierung und Oberflächenbehandlung. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Bornheim, Bernadette, Vaterstetten, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2016 Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Putzbrunn, Landkreis München (bisher Amtsgericht München HRB 226079) nach Taunusstein beschlossen. b) Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der LogoChrom Oberflächentechnik GmbH mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 9501) begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen. | a) 11.06.2019 Rothe b) Fall 1 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 112/19) vom 28.03.2019 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet. | a) 18.06.2019 Possmayer b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 112/19) vom 01.06.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 112/19) vom 01.06.2019 ist angeordnet, dass folgende Rechtsgeschäfte der Schuldnerin der Zustimmung des Sachwalters bedürfen: Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Sämtliche Eintragungen hinsichtlich der Geschäftsführer und ihrer Vertretungsbefugnis sind infolge der Auflösung unrichtig geworden. Von Amts wegen eingetragen (§ 384 Abs. 2 FamFG). | a) 28.06.2019 Possmayer b) Fall 3 | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 112/19) vom 12.08.2019 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben. | a) 26.08.2019 Boos b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.