Handelsregister · HRB 31108

Chronologischer Auszug

LCO GmbH · Amtsgericht Wiesbaden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LCO GmbH

b)
Taunusstein
Geschäftsanschrift:
Scheidertalstraße 198, 65232 Taunusstein

c)
Veredelung von Kunststoffen aller Art,
insbesondere deren Galvanisierung und
Oberflächenbehandlung.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Bornheim, Bernadette, Vaterstetten, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2016
Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2019 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Putzbrunn, Landkreis München
(bisher Amtsgericht München HRB 226079) nach Taunusstein
beschlossen.

b)
Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der
LogoChrom Oberflächentechnik GmbH mit dem Sitz in
Passau (Amtsgericht Passau HRB 9501) begründeten
Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
a)
11.06.2019
Rothe

b)
Fall 1
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN
112/19) vom 28.03.2019 ist die Eigenverwaltung durch die
Schuldnerin angeordnet.
a)
18.06.2019
Possmayer

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN
112/19) vom 01.06.2019 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN
112/19) vom 01.06.2019 ist angeordnet, dass folgende
Rechtsgeschäfte der Schuldnerin der Zustimmung des
Sachwalters bedürfen:
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen
Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit
Zustimmung des Sachwalters eingehen.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
Sämtliche Eintragungen hinsichtlich der Geschäftsführer und
ihrer Vertretungsbefugnis sind infolge der Auflösung unrichtig
geworden. Von Amts wegen eingetragen (§ 384 Abs. 2
FamFG).
a)
28.06.2019
Possmayer

b)
Fall 3
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN
112/19) vom 12.08.2019 ist die Anordnung der
Eigenverwaltung aufgehoben.
a)
26.08.2019
Boos

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.