Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- IKT-Ost AöR
- Rechtsform
- Sonstige juristische Person
- Sitz
- Neubrandenburg
- Geschäftsanschrift
- Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg
Handelsregister · HRA 2819
IKT-Ost AöR · Amtsgericht Neubrandenburg
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Erbringung von kommunalen Dienstleistungen für die Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens und die Sicherstellung eines elektronischen Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsdienstleistungen. Dabei übernimmt es auch hoheitliche Aufgaben der Träger. Hierzu zählen der Betrieb der Kern-IT sowie damit verbundene Aufgaben: - Systembetrieb/Infrastruktur (Betrieb redundanter kommunaler Rechenzentren, Basissysteme, Arbeitsplatzsysteme, Netzwerk, Sicherheitssysteme, Backup, Storage usw.); - zentrale Beschaffung von Hard- und Software entsprechend vergaberechtlicher Vorgaben; - Koordinierung und zentrale Beschaffung von externen IT-Dienstleistungen entsprechend vergabetechnischer Vorgaben; - Anwenderbetreuung durch einen zentralen Benutzerservice (Helpdesk); - Anwendungsbetrieb für Fachverfahren; - Schul-IT (Bereitstellung und Support nach Vorgaben des jeweiligen Schulträgers); - Datenschutz und IT-Sicherheit (im Rahmen der übertragenen Aufgaben); - Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen und weiteren eGovernment-Herausforderungen (Projektmanagement/Prozessmanagement, Strategieberatung);- Aus-und Weiterbildung, Training, Schulungen sowie Aufgaben gemäß der Aufzählung, soweit sie bisher von den Trägern für Dritte wahrgenommen werden. Das gemeinsame Kommunalunternehmen ist auch berechtigt, im Rahmen der von ihm betreuten Anwendungen Abrechnungsleistungen durchzuführen. Die Übertragung der Aufgaben wird im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens geregelt. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann die ihm übertragenen Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Grundlage eine expliziten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wahrnehmen. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann sich unter Beachtung seines öffentlichen Zwecks und nach Maßgabe des § 70 Abs. 3KV MV an anderen Unternehmen beteiligen. Darüber hinaus ist es zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Zweck des gemeinsamen Kommunalunternehmens unmittelbar gefördert wird. Es kann sich zur Durchführung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Die Finanzierung des gemeinsamen Kommunalunternehmens erfolgt in Form eine Umlagefinanzierung. Art. und Ausgestaltung der Finanzierung regelt der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Stavenhagen
Neubrandenburg
Weitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.