HRA 2819

IKT-Ost AöR

Amtsgericht Neubrandenburg · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neubrandenburg
Rechtsform
Sonstige juristische Person
Letzte Eintragung
15.01.2024
Datenstand
2024-04-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Jan Goldacker

Neubrandenburg

Vorstand

Wolfgang Rolf Dieter Grotkopp

Stavenhagen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeweils zwei Vorstände vertreten gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Erbringung von kommunalen Dienstleistungen für die Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens und die Sicherstellung eines elektronischen Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsdienstleistungen. Dabei übernimmt es auch hoheitliche Aufgaben der Träger. Hierzu zählen der Betrieb der Kern-IT sowie damit verbundene Aufgaben: - Systembetrieb/Infrastruktur (Betrieb redundanter kommunaler Rechenzentren, Basissysteme, Arbeitsplatzsysteme, Netzwerk, Sicherheitssysteme, Backup, Storage usw.); - zentrale Beschaffung von Hard- und Software entsprechend vergaberechtlicher Vorgaben; - Koordinierung und zentrale Beschaffung von externen IT-Dienstleistungen entsprechend vergabetechnischer Vorgaben; - Anwenderbetreuung durch einen zentralen Benutzerservice (Helpdesk); - Anwendungsbetrieb für Fachverfahren; - Schul-IT (Bereitstellung und Support nach Vorgaben des jeweiligen Schulträgers); - Datenschutz und IT-Sicherheit (im Rahmen der übertragenen Aufgaben); - Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen und weiteren eGovernment-Herausforderungen (Projektmanagement/Prozessmanagement, Strategieberatung);- Aus-und Weiterbildung, Training, Schulungen sowie Aufgaben gemäß der Aufzählung, soweit sie bisher von den Trägern für Dritte wahrgenommen werden. Das gemeinsame Kommunalunternehmen ist auch berechtigt, im Rahmen der von ihm betreuten Anwendungen Abrechnungsleistungen durchzuführen. Die Übertragung der Aufgaben wird im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens geregelt. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann die ihm übertragenen Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Grundlage eine expliziten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wahrnehmen. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann sich unter Beachtung seines öffentlichen Zwecks und nach Maßgabe des § 70 Abs. 3KV MV an anderen Unternehmen beteiligen. Darüber hinaus ist es zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Zweck des gemeinsamen Kommunalunternehmens unmittelbar gefördert wird. Es kann sich zur Durchführung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Die Finanzierung des gemeinsamen Kommunalunternehmens erfolgt in Form eine Umlagefinanzierung. Art. und Ausgestaltung der Finanzierung regelt der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 2819 HRA 2819: IKT-Ost AöR, Neubrandenburg, Eschengrunder Straße 28, 17034 Neubrandenburg. rechtsfähige Anstalt des öffentliche Rechts. Die Satzung ist errichtet am 30.10.2018. Geschäftsanschrift: Eschengrunder S…
HRA 2819: IKT-Ost AöR, Neubrandenburg, Eschengrunder Straße 28, 17034 Neubrandenburg. rechtsfähige Anstalt des öffentliche Rechts. Die Satzung ist errichtet am 30.10.2018. Geschäftsanschrift: Eschengrunder Straße 28, 17034 Neubrandenburg. Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Erbringung von kommunalen Dienstleistungen für die Träger der gemeinsamen Kommunalunternehmens und die Sicherstellung eines elektronischen Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsdienstleistungen. Dabei übernimmt es auch hoheitliche Aufgaben der Träger. Hierzu zählen der Betrieb der Kern-IT sowie damit verbundene Aufgaben: - Systembetrieb/Infrastruktur (Betrieb redundanter kommunaler Rechenzentren, Basissysteme, Arbeitsplatzsysteme, Netzwerk, Sicherheitssysteme, Backup, Storage usw.); - zentrale Beschaffung von Hard- und Software entsprechend vergaberechtlicher Vorgaben; - Koordinierung und zentrale Beschaffung von externen IT-Dienstleistungen entsprechend vergabetechnischer Vorgaben; - Anwenderbetreuung durch einen zentralen Benutzerservice (Helpdesk); - Anwendungsbetrieb für Fachverfahren; - Schul-IT (Bereitstellung und Support nach Vorgaben des jeweiligen Schulträgers); - Datenschutz und IT-Sicherheit (im Rahmen der übertragenen Aufgaben); - Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen und weiteren eGovernment-Herausforderungen (Projektmanagement/Prozessmanagement, Strategieberatung);- Aus-und Weiterbildung, Training, Schulungen sowie Aufgaben gemäß der Aufzählung, soweit sie bisher von den Trägern für Dritte wahrgenommen werden. Das gemeinsame Kommunalunternehmen ist auch berechtigt, im Rahmen der von ihm betreuten Anwendungen Abrechnungsleistungen durchzuführen. Die Übertragung der Aufgaben wird im öffentilch-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens geregelt. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann die ihm übertragenen Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andre Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Grundlage eine expliziten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wahrnehmen. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann sich unter Beachtung seines öffentlichen Zwecks und nach Maßgabe des § 70 Abs. 3KV M-V an anderen Unternehmen beteiligen. Darüber hinaus ist es zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Zweck des gemeinsamen Kommunalunternehmens unmittelbar gefördert wird. Es kann sic zur Durchführung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Die Finanzierung des gemeinsamen Kommunalunternehmens erfolgt in Form eine Umlagefinanzierung, Art und Ausgestaltung der Finanzierung gegelt der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bestellt als Vorstand: Grotkopp, Wolfgang Rolf Dieter, Stavenhagen, *XX.XX.XXXX; Nonnenmacher, Richard, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.