Handelsregister · HRA 2819
Chronologischer Auszug
IKT-Ost AöR · Amtsgericht Neubrandenburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) IKT-Ost AöR b) Neubrandenburg Geschäftsanschrift: Eschengrunder Straße 28, 17034 Neubrandenburg c) Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Erbringung von kommunalen Dienstleistungen für die Träger der gemeinsamen Kommunalunternehmens und die Sicherstellung eines elektronischen Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsdienstleistungen. Dabei übernimmt es auch hoheitliche Aufgaben der Träger. Hierzu zählen der Betrieb der Kern-IT sowie damit verbundene Aufgaben: - Systembetrieb/Infrastruktur (Betrieb redundanter kommunaler Rechenzentren, Basissysteme, Arbeitsplatzsysteme, Netzwerk, Sicherheitssysteme, Backup, Storage usw.); - zentrale Beschaffung von Hard- und Software entsprechend vergaberechtlicher Vorgaben; - Koordinierung und zentrale Beschaffung von externen IT- Dienstleistungen entsprechend vergabetechnischer Vorgaben; - Anwenderbetreuung durch einen zentralen Benutzerservice (Helpdesk); - Anwendungsbetrieb für Fachverfahren; - Schul-IT (Bereitstellung und Support nach Vorgaben des jeweiligen Schulträgers); - Datenschutz und IT-Sicherheit (im Rahmen der übertragenen Aufgaben); - Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen und weiteren eGovernment-Herausforderungen (Projelktmanagement/Prozessmanagement, Strategieberatung);- Aus-und Weiterbildung, Trainig, Schulungen sowie Aufgaben gemäß der Aufzählung, soweit sie bisher von den Trägern für Dritte wahrgenommen werden. Das gemeinsame Kommunalunternehmen ist auch berechtigt, im Rahmen der von ihm betreuten Anwendungen Abrechnungsleistungen durchzuführen. Die Übertragung der Aufgaben wird im öffentilchrechtlichen Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens geregelt. Das gemeinsame Kommunanlunternehmen kann die ihm übertragenen Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andee Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Grundlage eine expliziten öffentlichrechtlichen Vereinbarungen wahrnehmen. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann sich unter Beachtung seines öffentlichen Zwecks und nach Maßgabe des § 70 Abs. 3KV M-V an anderen Unternehmen beteiligen. Darüber hinaus ist es zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Zweck des gemeinsamen Kommunalunternehmens unmittelbar gefördert wird. Es kann sic zur Durchführung seiner Aufgaben Dirtter bedienen. Die Finanzierung des gemeinsamen Kommunaluntrnehmens erfolgt in Form eine Umlagefinanzierung, Art und Ausgestaltung der Finanzierung gegelt der öffentlichrechtliche Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens. | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Bestellt als Vorstand: Grotkopp, Wolfgang Rolf Dieter, Stavenhagen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Nonnenmacher, Richard, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX | a) rechtsfähige Anstalt des öffentliche Rechts Die Satzung ist errichtet am 30.10.2018. | a) 30.01.2020 Vossel | |
| 2 | c) Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Erbringung von kommunalen Dienstleistungen für die Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens und die Sicherstellung eines elektronischen Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsdienstleistungen. Dabei übernimmt es auch hoheitliche Aufgaben der Träger. Hierzu zählen der Betrieb der Kern-IT sowie damit verbundene Aufgaben: - Systembetrieb/Infrastruktur (Betrieb redundanter kommunaler Rechenzentren, Basissysteme, Arbeitsplatzsysteme, Netzwerk, Sicherheitssysteme, Backup, Storage usw.); - zentrale Beschaffung von Hard- und Software entsprechend vergaberechtlicher Vorgaben; - Koordinierung und zentrale Beschaffung von externen IT- Dienstleistungen entsprechend vergabetechnischer Vorgaben; - Anwenderbetreuung durch einen zentralen Benutzerservice (Helpdesk); - Anwendungsbetrieb für Fachverfahren; - Schul-IT (Bereitstellung und Support nach Vorgaben des jeweiligen Schulträgers); - Datenschutz und IT-Sicherheit (im Rahmen der übertragenen Aufgaben); - Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen und weiteren eGovernment-Herausforderungen (Projektmanagement/Prozessmanagement, Strategieberatung);- Aus-und Weiterbildung, Training, Schulungen sowie Aufgaben gemäß der Aufzählung, soweit sie bisher von den Trägern für Dritte wahrgenommen werden. Das gemeinsame Kommunalunternehmen ist auch berechtigt, im Rahmen der von ihm betreuten Anwendungen Abrechnungsleistungen durchzuführen. Die Übertragung der Aufgaben wird im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens geregelt. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann die ihm übertragenen Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Grundlage eine expliziten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wahrnehmen. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann sich unter Beachtung seines öffentlichen Zwecks und nach Maßgabe des § 70 Abs. 3KV MV an anderen Unternehmen beteiligen. Darüber hinaus ist es zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Zweck des gemeinsamen Kommunalunternehmens unmittelbar gefördert wird. Es kann sich zur Durchführung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Die Finanzierung des gemeinsamen Kommunalunternehmens erfolgt in Form eine Umlagefinanzierung. Art. und Ausgestaltung der Finanzierung regelt der öffentlichrechtliche Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens. | a) 30.01.2020 Vossel | |||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg | a) 23.01.2023 Walther | |||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeweils zwei Vorstände vertreten gemeinsam. b) Bestellt als Vorstand: Goldacker, Jan, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Nonnenmacher, Richard, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand: Faaß, Antje, Rostock, *XX.XX.XXXX | a) Rechtsform von Amts wegen berichtigt (Schreibfehler), nun: rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Der Verwaltungsrat hat am 30.04.2021 die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Stammkapital), § 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens und öffentlicher Zweck), § 4 (Vorstand), § 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates), § 7 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates), § 8 (Verpflichtungserklärung), § 9 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen und § 11 (Informations- und Prüfungsrechte, Bekanntmachungen) beschlossen. Die allgemeine Vertretungsregelung wurde damit geändert. | a) 15.01.2024 Ridder |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.