Veröffentlichungen vom Amtsgericht Augsburg zum Aktenzeichen HRA 16264
Firma: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz: Königsbrunn
Adresse: Bgm.-Wohlfarth-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn
Veränderungen
HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte An...
Veränderungen
HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte An...
Veränderungen
HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte An...
Veränderungen
HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte An...
Veränderungen
HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte An...
Veränderungen
HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte An...
Veränderungen
HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte An...
Veränderungen
HRA 16264:Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Ans...
Veränderungen
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des ö...
Veränderungen
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des ö...
Veränderungen
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des ö...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 03.01.2012 12:00:00
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Adelsried, Altusried, Aystetten, Balzhausen, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid a.Lech und Schwabmünchen. In der Verwaltungsratssitzung vom 13.10.2011 wurde die Änderung der §§ 1, 2, 3, 8 und 11 der Satzung beschlossen. Der Gegenstand wurde geändert. Geschäftsanschrift: Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb und Organisation der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs. Den Unternehmensträgern wurde nach § 2 Abs. 3 und 4 ZuVOWiG die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gem. § 24 StVG übertragen. Das Kommunalunternehmen hat die Aufgabe für seine Unternehmensträger, in gleicher Weise wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei, durchzuführen. Dies betrifft a. Verstöße im ruhenden Verkehr, b. Verstöße gegen Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen und c. Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 2 Abs. 3 ZuVOWiG, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Verkehrszeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird, Zeichen 237 (Radweg), Zeichen 239 (Gehweg), Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg), Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg,) Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende eines Fußgängerbereichs), Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße), Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Endes eines verkehrsberuhigten Bereichs) stehen, und Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von Radfahrern auf Gehwegen begangen werden, sowie die weitere Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG (Bußgeldstelle), soweit Unternehmensträger die Zuständigkeit nach § 2 Abs. 3 ZuVOWiG auch tatsächlich wahrnehmen und nach Abs. 2 übertragen haben. Das Unternehmen führt diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die Polizei geltenden Vorschriften mit den Rechten, Befugnissen und Pflichten der Träger durch. Das Unternehrnen trifft mit der Polizei die hierzu erforderlichen Vereinbarungen.Veränderungen
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des ö...
Veränderungen
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des ö...
Neueintragungen
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des ö...