Veröffentlichungen vom Amtsgericht Augsburg zum Aktenzeichen HRA 16264
Firma: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz: Königsbrunn
Adresse: Bgm.-Wohlfarth-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn
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HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte An...
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Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des ö...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.05.2008 12:00:00
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn (Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn). Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Altusried, Aystetten, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Krumbach und Schwabmünchen. Satzung vom 25.04.2007. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb und Organisation der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs. Den Unternehmensträgern wurde nach § 2 Abs. 3 und 4 ZuVOWiG die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gem. § 24 StVG übertragen. Das Kommunalunternehmen hat die Aufgabe für seine Unternehmensträger, in gleicher Weise wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei, durchzuführen. Dies betrifft a. Verstöße im ruhenden Verkehr, b. Verstöße gegen Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen und c. Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 2 Abs. 3 ZuVOWiG, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) Zeichen 242/243 (Fußgängerbereiche) Zeichen 325/326 (verkehrsberuhigterBereich) stehen, sowie die weitere Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG (Bußgeldstelle), soweit Unternehmensträger die Zuständigkeit nach § 2 Abs. 3 ZuVOWiG auch tatsächlich wahrnehmen und nach Abs. 2 übertragen haben. Das Unternehmen führt diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die Polizei geltenden Vorschriften mit den Rechten, Befugnissen und Pflichten der Träger durch. Das Unternehrnen trifft mit der Polizei die hierzu erforderlichen Vereinbarungen. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Vorstand: Haupeltshofer, Petra, Schwabmünchen, *XX.XX.XXXX; Teichner, Albert, Augsburg, *XX.XX.XXXX.Personen: Haupeltshofer, Petra aus Schwabmünchen,
Teichner, Albert aus Augsburg