Handelsregister · VR 50583

Registerinformationen

BÜRGERSCHÜTZENVEREIN "St. Johannes" DRENSTEINFURT von 1593 e.V. · Amtsgericht Münster

Unternehmen

Stammdaten

Firma
BÜRGERSCHÜTZENVEREIN "St. Johannes" DRENSTEINFURT von 1593 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Drensteinfurt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 50583
Gericht
Amtsgericht Münster
Letzte Eintragung
07.09.2022
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Karsten Lohmann

Drensteinfurt

Vorstand

Hermann Weber

Drensteinfurt

Vorstand

Timo Lammersmann

Drensteinfurt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 09.11.1992 zuletzt geändert am 08.05.1993
  • Die Mitgliederversammlung hat am 09.11.2008 Änderungen der Satzung in § 5 (Jahresbeitrag), § 7 (Vorstand), § 15 (Schützenkönig), § 17 (Ehrung Verstorbener) sowie darüber hinaus redaktionelle Änderungen in § 4 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 14 (Kleiderordnung), 16 (Hofstaat) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2017 hat die Einfügung eines § 17 (Ehrenmitgliedschaft) beschlossen. Die bisherigen §§ 17 und 18 werden zu §§ 18 und 19.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 03.07.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Ahlen VR 583 getreten. Freigegeben am 07.09.2009.
  • Beschluss Bl. 70 - 82 d.A.; mit der Anmeldung eingereichter Wortlaut der Satzung Bl. 83 - 87 d.A.
  • Beschluss Bl. 127-133 d.A.; Satzung Bl. 142-146 d.A.
  • Beschluss Bl. 170 ff d. A. Satzung Bl. 186 ff d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.