Handelsregister · VR 50583
Chronologischer Auszug
BÜRGERSCHÜTZENVEREIN "St. Johannes" DRENSTEINFURT von 1593 e.V. · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BÜRGERSCHÜTZENVEREIN "St. Johannes" DRENSTEINFURT von 1593 e.V. b) Drensteinfurt | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand hat jedoch bei Abschluss von Rechtsgeschäften die Haftung des Vereins und seiner Mitglieder auf das Vereinsvermögen zu beschränken und insoweit nur Vertretungsrecht, als die Mitglieder des Vereins über das Vereinsvermögen hinaus nicht verpflichtet werden. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 500,00 DM, ist nur der Erste Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der Zweite bevollmächtigt. In diesen Fällen bedarf es der Bevollmächtigung der vorherigen Zustimmung des Vorstandes mittels eines ausdrücklichen Vorstandsbeschlusses. Die Beschränkung der Haftung des Vereins auf das Vereinsvermögen muss dabei Bestandteil eines solchen Vertrages sein und deutlich aus den Vertragsbestimmungen hervorgehen. b) 1. Vorsitzender: Fels, Heinz, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Wienkamp, Ludger, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX 1. Kassierer: Hunsteger, Alfons, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 09.11.1992 zuletzt geändert am 08.05.1993 | a) 07.09.2009 Petermann b) Tag der ersten Eintragung: 03.07.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Ahlen VR 583 getreten. Freigegeben am 07.09.2009. |
| 2 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand hat jedoch bei Abschluss von Rechtsgeschäften die Haftung des Vereins und seiner Mitglieder auf das Vereinsvermögen zu beschränken und insoweit nur Vertretungsrecht, als die Mitglieder des Vereins über das Vereinsvermögen hinaus nicht verpflichtet werden. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als250,00 EUR ist nur der Erste Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der Zweite Vorsitzende bevollmächtigt. In diesen Fällen bedarf es der Bevollmächtigung der vorherigen Zustimmung des Vorstandes mittels eines ausdrücklichen Vorstandsbeschlusses. Die Beschränkung der Haftung des Vereins auf das Vereinsvermögen muss dabei Bestandteil eines solchen Vertrages sein und deutlich aus den Vertragsbestimmungen hervorgehen. b) Nicht mehr Vorstand: Fels, Heinz, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Hunsteger, Alfons, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX nunmehr: 1. Vorsitzender: Wienkamp, Ludger, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Scharbaum, Theo, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX 1. Kassierer: Kröger, Thomas, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung hat am 09.11.2008 Änderungen der Satzung in § 5 (Jahresbeitrag), § 7 (Vorstand), § 15 (Schützenkönig), § 17 (Ehrung Verstorbener) sowie darüber hinaus redaktionelle Änderungen in § 4 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 14 (Kleiderordnung), 16 (Hofstaat) beschlossen. | a) 15.03.2010 Gerstgarbe b) Beschluss Bl. 70 - 82 d.A.; mit der Anmeldung eingereichter Wortlaut der Satzung Bl. 83 - 87 d.A. | |
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Wienkamp, Ludger, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Kassierer: Kröger, Thomas, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX Bisher nicht eingetragen als 1. Kassierer und jetzt bereits wieder ausgeschieden als 1. Kassierer: Simons, Michael, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender, nunmehr 1. Vorsitzender: Scharbaum, Theo, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Weber, Hermann, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX 1. Kassierer: Lohmann, Karsten, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX | a) 10.02.2016 Gerstgarbe | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2017 hat die Einfügung eines § 17 (Ehrenmitgliedschaft) beschlossen. Die bisherigen §§ 17 und 18 werden zu §§ 18 und 19. | a) 01.02.2018 Hartmann b) Beschluss Bl. 127-133 d.A.; Satzung Bl. 142-146 d.A. | ||
| 5 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Scharbaum, Theo, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender, nunmehr 1. Vorsitzender: Weber, Hermann, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Lammersmann, Timo, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX | a) 05.01.2022 Hartmann | ||
| 6 | a) Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem ersten Kassierer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein. Der (geschäftsführende) Vorstand hat beim Abschluss von Rechtsgeschäften die Haftung des Vereins und seiner Mitglieder auf das Vereinsvermögen zu beschränken und insoweit nur Vertretungrecht, als die Mitglieder des Vereins über das Vereinsvermögen hinaus nicht verpflichtet werden Der Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Gegenwert von mehr als 1.000,00 EUR bedarf eines vorherigen Beschlusses des Gesamtvorstandes. | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 07.09.2022 Hartmann b) Beschluss Bl. 170 ff d. A. Satzung Bl. 186 ff d. A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.