Handelsregister · VR 50583

Chronologischer Auszug

BÜRGERSCHÜTZENVEREIN "St. Johannes" DRENSTEINFURT von 1593 e.V. · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BÜRGERSCHÜTZENVEREIN "St. Johannes"
DRENSTEINFURT von 1593 e.V.

b)
Drensteinfurt
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Vorstand hat jedoch bei Abschluss von
Rechtsgeschäften die Haftung des Vereins und seiner
Mitglieder auf das Vereinsvermögen zu beschränken und
insoweit nur Vertretungsrecht, als die Mitglieder des
Vereins über das Vereinsvermögen hinaus nicht
verpflichtet werden.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem
Gegenstandswert von mehr als 500,00 DM, ist nur der
Erste Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der Zweite
bevollmächtigt. In diesen Fällen bedarf es der
Bevollmächtigung der vorherigen Zustimmung des
Vorstandes mittels eines ausdrücklichen
Vorstandsbeschlusses. Die Beschränkung der Haftung
des Vereins auf das Vereinsvermögen muss dabei
Bestandteil eines solchen Vertrages sein und deutlich
aus den Vertragsbestimmungen hervorgehen.

b)
1. Vorsitzender:
Fels, Heinz, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Wienkamp, Ludger, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
1. Kassierer:
Hunsteger, Alfons, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 09.11.1992 zuletzt geändert am 08.05.1993
a)
07.09.2009
Petermann

b)
Tag der ersten Eintragung:
03.07.1992

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes Amtsgericht
Ahlen VR 583 getreten.
Freigegeben am 07.09.2009.
2a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Vorstand hat jedoch bei Abschluss von
Rechtsgeschäften die Haftung des Vereins und seiner
Mitglieder auf das Vereinsvermögen zu beschränken und
insoweit nur Vertretungsrecht, als die Mitglieder des
Vereins über das Vereinsvermögen hinaus nicht
verpflichtet werden.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem
Gegenstandswert von mehr als250,00 EUR ist nur der
Erste Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der Zweite
Vorsitzende bevollmächtigt. In diesen Fällen bedarf es
der Bevollmächtigung der vorherigen Zustimmung des
Vorstandes mittels eines ausdrücklichen
Vorstandsbeschlusses. Die Beschränkung der Haftung
des Vereins auf das Vereinsvermögen muss dabei
Bestandteil eines solchen Vertrages sein und deutlich
aus den Vertragsbestimmungen hervorgehen.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Fels, Heinz, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Hunsteger, Alfons, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
nunmehr:
1. Vorsitzender:
Wienkamp, Ludger, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Scharbaum, Theo, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
1. Kassierer:
Kröger, Thomas, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung hat am 09.11.2008 Änderungen der Satzung in § 5
(Jahresbeitrag), § 7 (Vorstand), § 15 (Schützenkönig), § 17 (Ehrung Verstorbener) sowie
darüber hinaus redaktionelle Änderungen in § 4 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 14
(Kleiderordnung), 16 (Hofstaat) beschlossen.
a)
15.03.2010
Gerstgarbe

b)
Beschluss Bl. 70 - 82 d.A.;
mit der Anmeldung eingereichter
Wortlaut der Satzung Bl. 83 - 87
d.A.
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Wienkamp, Ludger, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Kassierer:
Kröger, Thomas, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
Bisher nicht eingetragen als 1. Kassierer und jetzt bereits
wieder ausgeschieden als
1. Kassierer:
Simons, Michael, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr 2. Vorsitzender,
nunmehr
1. Vorsitzender:
Scharbaum, Theo, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Weber, Hermann, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
1. Kassierer:
Lohmann, Karsten, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
a)
10.02.2016
Gerstgarbe
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2017 hat die Einfügung eines § 17
(Ehrenmitgliedschaft) beschlossen. Die bisherigen §§ 17 und 18 werden zu §§ 18 und 19.
a)
01.02.2018
Hartmann
b)
Beschluss Bl. 127-133 d.A.;
Satzung Bl. 142-146 d.A.
5b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Scharbaum, Theo, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr 2. Vorsitzender,
nunmehr
1. Vorsitzender:
Weber, Hermann, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Lammersmann, Timo, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
a)
05.01.2022
Hartmann
6a)
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem
zweiten Vorsitzenden und dem ersten Kassierer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein.
Der (geschäftsführende) Vorstand hat beim Abschluss
von Rechtsgeschäften die Haftung des Vereins und
seiner Mitglieder auf das Vereinsvermögen zu
beschränken und insoweit nur Vertretungrecht, als die
Mitglieder des Vereins über das Vereinsvermögen
hinaus nicht verpflichtet werden

Der Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem
Gegenwert von mehr als 1.000,00 EUR bedarf eines
vorherigen Beschlusses des Gesamtvorstandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
07.09.2022
Hartmann

b)
Beschluss Bl. 170 ff d. A.
Satzung Bl. 186 ff d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.