Handelsregister · HRA 12906

Chronologischer Auszug

Zweckverband Landeswasserversorgung · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Zweckverband Landeswasserversorgung

b)
Stuttgart

c)
Die Bereitstellung von Wasser für die
öffentliche Versorgung der
Verbandsmitglieder, die Errichtung,
Unterhaltung und der Betrieb der
erforderlichen Anlagen sowie die Beratung
und Betreuung der Miglieder und Dritter auf
dem Gebiet des Gewässerschutzes und bei
Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung
der Wassergewinnung, Wasseraufbereitung
und Wasserverteilung.
a)
Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die
beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam.

Die Geschäftsführer vertreten den Verband im
Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der
Verbandsvorsitzende.

Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und
führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und
in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist.
Sie sind insbesondere für folgendes zuständig:

1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung
und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen
des Verbandsvorsitzenden;

2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten
Erträge und Aufwendungen;

3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans
und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die
Gesamtkosten des Vorhabens 200.000,--DM nicht
übersteigen;

4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und
Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn
deren Wert 500.000,-- DM nicht übersteigt;

5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan,
wenn der Betrag 2.000.000,--DM nicht übersteigt
sowie von Kassenkrediten;

6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen
aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer
Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 50.000,--DM
nicht übersteigt;

7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag
50.000,--DM, freiwillige Zuwendungen, wenn der
Betrag oder Wert 10.000,--DM nicht übersteigt;
8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten, wenn der Wert 200.000,--DM nicht
übersteigt; Veräußerungen und dingliche
Belastungen, wenn der Wert 50.000,--DM nicht
übersteigt;

9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder
Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder
Wert 20.000,--DM nicht übersteigt;

10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder
Wert 50.000,--DM nicht übersteigt.

b)
Verbandsvorsitzender:
Dr. Schuster, Wolfgang, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Eisele, Wolfgang, Aalen, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Dr. Haakh, Frieder, Böblingen, *XX.XX.XXXX
a)
Juristische Person des öffentlichen Rechts
Satzung vom 11.02.1965 mit Änderung; zuletzt geändert am
15.11.1997.
a)
08.09.2005
Knauer

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
08.09.2005.
Tag der ersten
Eintragung: 31.01.2000
Satzung:
Sonderband
Blatt 7
2a)
Am 10.11.2000 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der
Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.

Am 13.11.2001 wurde die Änderung der Satzung in § 8
(Zuständigkeit der Verbandsversammlung und Geschäftsgang),
§ 9 (Beschließender Ausschuss), § 10 (Verwaltungsrat), § 12
(Geschäftsleitung) und die Änderung bezüglich der Anlage zu §
1 Abs. 1 beschlossen.

Am 12.11.2002 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der
Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.

Am 11.11.2003 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der
Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.

Am 08.11.2005 wurde die Änderung der Satzung in § 12
(Geschäftsleitung), § 13 (Personalangelegenheiten), § 21
(Öffentliche Bekanntmachungen) und die Änderung bezüglich
der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.

Am 14.11.2006 wurde die Änderung der Satzung in § 10
(Verwaltungsrat), § 12 (Geschäftsleitung) und die Änderung
bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.
a)
23.09.2008
Göhler
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die
beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam.

Die Geschäftsführer vertreten den Verband im
Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der
Verbandsvorsitzende.

Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und
führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und
in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist.
Sie sind insbesondere für folgendes zuständig:

1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung
und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen
des Verbandsvorsitzenden;

2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten
Erträge und Aufwendungen;

3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans
und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die
Gesamtkosten des Vorhabens 100.000,00 EUR nicht
übersteigen;

4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und
Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn
deren Wert 250.000,00 EUR nicht übersteigt;

5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan,
wenn der Betrag 1.000.000,00 EUR nicht übersteigt
sowie von Kassenkrediten;

6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen
aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer
Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00
EUR nicht übersteigt;

7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag
25.000,00 EUR, freiwillige Zuwendungen, wenn der
Betrag oder Wert 5.000,00 EUR nicht übersteigt;

8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten, wenn der Wert 100.000,00 EUR nicht
übersteigt; Veräußerungen und dingliche
Belastungen, wenn der Wert 25.000,00 EUR nicht
übersteigt;

9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder
Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder
Wert 10.000,00 EUR nicht übersteigt;

10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder
Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt.
a)
13.02.2013
Beber
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die
beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam.

Die Geschäftsführer vertreten den Verband im
Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der
Verbandsvorsitzende.

Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und
führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und
in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist.
Sie sind insbesondere für folgendes zuständig:

1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung
und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen
des Verbandsvorsitzenden;

2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten
Erträge und Aufwendungen;
3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans
und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die
Gesamtkosten des Vorhabens 100.000,00 EUR nicht
übersteigen;

4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und
Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn
deren Wert 250.000,00 EUR nicht übersteigt;

5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan
sowie von Kassenkrediten;

6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen
aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer
Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00
EUR nicht übersteigt;

7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag
25.000,00 EUR, freiwillige Zuwendungen, wenn der
Betrag oder Wert 5.000,00 EUR nicht übersteigt;

8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten, wenn der Wert 100.000,00 EUR nicht
übersteigt; Veräußerungen und dingliche
Belastungen, wenn der Wert 25.000,00 EUR nicht
übersteigt;

9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder
Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder
Wert 10.000,00 EUR nicht übersteigt;

10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder
Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt.

11. Einwerbung und Entgegennahme des Angebots
von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen.
a)
30.04.2013
Beber
5b)
Bestellt als
Verbandsvorsitzender:
Kuhn, Fritz, Stuttgart, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Verbandsvorsitzender:
Dr. Schuster, Wolfgang, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Am 05.11.2013 wurde die Änderung der Satzung in § 5, § 12, §
16 und § 21 beschlossen.
a)
06.03.2014
Beber
6b)
Bestellt als
Verbandsvorsitzender:
Dr. Ziegler, Jürgen, Esslingen am Neckar,
*XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Verbandsvorsitzender:
Kuhn, Fritz, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Am 21.10.214 wurde die Änderung der Satzung in § 16
(Festkosten- und Betriebskostenumlage) beschlossen.
a)
14.04.2015
Beber
7b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt
bei
Verbandsvorsitzender:
Dr. Zieger, Jürgen, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX
a)
Eintragung laufende Nr. 6 Spalte 5 a) von Amts wegen berichtigt
und neu vorgetragen:
Am 21.10.2014 wurde die Änderung der Satzung in § 16
(Festkosten- und Betriebskostenumlage) beschlossen.
a)
28.06.2016
Beber
8a)
Am 24.10.2017 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der
Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.
a)
15.03.2018
Gastgeb
9a)
Eintragung vom 15.03.2018 in laufende Nr. 8 Spalte 5 a)
(Satzungsänderung) von Amts wegen berichtigend gelöscht.
a)
15.03.2018
Gastgeb
10a)
Am 24.10.2017 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der
Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.
a)
02.05.2018
Gastgeb
11a)
Am 23.10.2018 wurde die Änderung der Satzung in § 8
(Zuständigkeit der Verbandsversammlung und Geschäftsgang)
sowie § 10 (Verwaltungsrat) beschlossen.
a)
14.02.2019
Gastgeb
12b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Simonek, Oliver, Baltmannsweiler, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Eisele, Wolfgang, Aalen, *XX.XX.XXXX
a)
31.05.2019
Reusch
13b)
Aus technischen Gründen neu vorgetragen und
gerötet:
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Eisele, Wolfgang, Aalen, *XX.XX.XXXX
a)
12.08.2019
Gastgeb
14a)
Am 22.10.2019 wurde die Änderung der Satzung in § 8
(Zuständigkeit der Verbandsversammlung und Geschäftsgang),
§ 9 (Beschließender Ausschuss), § 10 (Verwaltungsrat), § 11
(Verbandsvorsitzender), § 12 (Geschäftsleitung), § 13
(Personalangelegenheiten) und § 21 (Öffentliche
Bekanntmachungen) beschlossen.
a)
27.01.2020
Gastgeb
15a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die
beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam.

Die Geschäftsführer vertreten den Verband im
Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der
Verbandsvorsitzende.

Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und
führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und
in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist.
Sie sind insbesondere für folgendes zuständig:

1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung
und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen
des Verbandsvorsitzenden;

2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten
Erträge und Aufwendungen;

3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans
und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die
Gesamtkosten des Vorhabens 200.000,00 EUR nicht
übersteigen;

4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und
Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn
deren Wert 500.000,00 EUR nicht übersteigt;

5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan
sowie von Kassenkrediten;

6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen
aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer
Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 50.000,00
EUR nicht übersteigt;

7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag
50.000,00 EUR, freiwillige Zuwendungen, wenn der
Betrag oder Wert 10.000,00 EUR nicht übersteigt;

8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten, wenn der Wert 100.000,00 EUR nicht
übersteigt; Veräußerungen und dingliche
Belastungen, wenn der Wert 25.000,00 EUR nicht
übersteigt;

9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder
Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder
Wert 20.000,00 EUR nicht übersteigt;

10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder
Wert 50.000,00 EUR nicht übersteigt.

11. Einwerbung und Entgegennahme des Angebots
von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen.

12. Verpflichtung von Verbandsmitgliedern zur
Abnahme nach § 5 Abs (2) Satz 2-5.

13. Entscheidung über die Gewährung von
Bezugsrechten auf Zeit nach § 4a der
Verbandssatzung.
a)
Am 20.10.2020 wurde die Änderung der Satzung in § 2, § 8, § 9
und § 12 sowie die Neueinfügung des § 4a und § 16a
beschlossen.
a)
04.05.2021
Gastgeb
16b)
Nicht mehr
Verbandsvorsitzender:
Dr. Zieger, Jürgen, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Verbandsvorsitzender:
Wittlinger, Matthias, Uhingen, *XX.XX.XXXX
a)
09.08.2022
Gastgeb
17b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Simonek, Oliver, Baltmannsweiler, *XX.XX.XXXX
a)
10.01.2024
Zechendorf

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