Handelsregister · HRA 12906
Chronologischer Auszug
Zweckverband Landeswasserversorgung · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Zweckverband Landeswasserversorgung b) Stuttgart c) Die Bereitstellung von Wasser für die öffentliche Versorgung der Verbandsmitglieder, die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb der erforderlichen Anlagen sowie die Beratung und Betreuung der Miglieder und Dritter auf dem Gebiet des Gewässerschutzes und bei Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung. | a) Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Die Geschäftsführer vertreten den Verband im Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der Verbandsvorsitzende. Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. Sie sind insbesondere für folgendes zuständig: 1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden; 2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen; 3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens 200.000,--DM nicht übersteigen; 4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn deren Wert 500.000,-- DM nicht übersteigt; 5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan, wenn der Betrag 2.000.000,--DM nicht übersteigt sowie von Kassenkrediten; 6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 50.000,--DM nicht übersteigt; 7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag 50.000,--DM, freiwillige Zuwendungen, wenn der Betrag oder Wert 10.000,--DM nicht übersteigt; 8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert 200.000,--DM nicht übersteigt; Veräußerungen und dingliche Belastungen, wenn der Wert 50.000,--DM nicht übersteigt; 9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder Wert 20.000,--DM nicht übersteigt; 10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder Wert 50.000,--DM nicht übersteigt. b) Verbandsvorsitzender: Dr. Schuster, Wolfgang, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Eisele, Wolfgang, Aalen, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Dr. Haakh, Frieder, Böblingen, *XX.XX.XXXX | a) Juristische Person des öffentlichen Rechts Satzung vom 11.02.1965 mit Änderung; zuletzt geändert am 15.11.1997. | a) 08.09.2005 Knauer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.09.2005. Tag der ersten Eintragung: 31.01.2000 Satzung: Sonderband Blatt 7 | |
| 2 | a) Am 10.11.2000 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 13.11.2001 wurde die Änderung der Satzung in § 8 (Zuständigkeit der Verbandsversammlung und Geschäftsgang), § 9 (Beschließender Ausschuss), § 10 (Verwaltungsrat), § 12 (Geschäftsleitung) und die Änderung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 12.11.2002 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 11.11.2003 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 08.11.2005 wurde die Änderung der Satzung in § 12 (Geschäftsleitung), § 13 (Personalangelegenheiten), § 21 (Öffentliche Bekanntmachungen) und die Änderung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 14.11.2006 wurde die Änderung der Satzung in § 10 (Verwaltungsrat), § 12 (Geschäftsleitung) und die Änderung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. | a) 23.09.2008 Göhler | |||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Die Geschäftsführer vertreten den Verband im Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der Verbandsvorsitzende. Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. Sie sind insbesondere für folgendes zuständig: 1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden; 2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen; 3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens 100.000,00 EUR nicht übersteigen; 4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn deren Wert 250.000,00 EUR nicht übersteigt; 5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan, wenn der Betrag 1.000.000,00 EUR nicht übersteigt sowie von Kassenkrediten; 6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag 25.000,00 EUR, freiwillige Zuwendungen, wenn der Betrag oder Wert 5.000,00 EUR nicht übersteigt; 8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert 100.000,00 EUR nicht übersteigt; Veräußerungen und dingliche Belastungen, wenn der Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder Wert 10.000,00 EUR nicht übersteigt; 10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt. | a) 13.02.2013 Beber | |||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Die Geschäftsführer vertreten den Verband im Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der Verbandsvorsitzende. Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. Sie sind insbesondere für folgendes zuständig: 1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden; 2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen; 3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens 100.000,00 EUR nicht übersteigen; 4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn deren Wert 250.000,00 EUR nicht übersteigt; 5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan sowie von Kassenkrediten; 6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag 25.000,00 EUR, freiwillige Zuwendungen, wenn der Betrag oder Wert 5.000,00 EUR nicht übersteigt; 8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert 100.000,00 EUR nicht übersteigt; Veräußerungen und dingliche Belastungen, wenn der Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder Wert 10.000,00 EUR nicht übersteigt; 10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt. 11. Einwerbung und Entgegennahme des Angebots von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. | a) 30.04.2013 Beber | |||
| 5 | b) Bestellt als Verbandsvorsitzender: Kuhn, Fritz, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Verbandsvorsitzender: Dr. Schuster, Wolfgang, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Am 05.11.2013 wurde die Änderung der Satzung in § 5, § 12, § 16 und § 21 beschlossen. | a) 06.03.2014 Beber | ||
| 6 | b) Bestellt als Verbandsvorsitzender: Dr. Ziegler, Jürgen, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Verbandsvorsitzender: Kuhn, Fritz, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Am 21.10.214 wurde die Änderung der Satzung in § 16 (Festkosten- und Betriebskostenumlage) beschlossen. | a) 14.04.2015 Beber | ||
| 7 | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Verbandsvorsitzender: Dr. Zieger, Jürgen, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX | a) Eintragung laufende Nr. 6 Spalte 5 a) von Amts wegen berichtigt und neu vorgetragen: Am 21.10.2014 wurde die Änderung der Satzung in § 16 (Festkosten- und Betriebskostenumlage) beschlossen. | a) 28.06.2016 Beber | ||
| 8 | a) Am 24.10.2017 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. | a) 15.03.2018 Gastgeb | |||
| 9 | a) Eintragung vom 15.03.2018 in laufende Nr. 8 Spalte 5 a) (Satzungsänderung) von Amts wegen berichtigend gelöscht. | a) 15.03.2018 Gastgeb | |||
| 10 | a) Am 24.10.2017 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. | a) 02.05.2018 Gastgeb | |||
| 11 | a) Am 23.10.2018 wurde die Änderung der Satzung in § 8 (Zuständigkeit der Verbandsversammlung und Geschäftsgang) sowie § 10 (Verwaltungsrat) beschlossen. | a) 14.02.2019 Gastgeb | |||
| 12 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Simonek, Oliver, Baltmannsweiler, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Eisele, Wolfgang, Aalen, *XX.XX.XXXX | a) 31.05.2019 Reusch | |||
| 13 | b) Aus technischen Gründen neu vorgetragen und gerötet: Nicht mehr Geschäftsführer: Eisele, Wolfgang, Aalen, *XX.XX.XXXX | a) 12.08.2019 Gastgeb | |||
| 14 | a) Am 22.10.2019 wurde die Änderung der Satzung in § 8 (Zuständigkeit der Verbandsversammlung und Geschäftsgang), § 9 (Beschließender Ausschuss), § 10 (Verwaltungsrat), § 11 (Verbandsvorsitzender), § 12 (Geschäftsleitung), § 13 (Personalangelegenheiten) und § 21 (Öffentliche Bekanntmachungen) beschlossen. | a) 27.01.2020 Gastgeb | |||
| 15 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Die Geschäftsführer vertreten den Verband im Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der Verbandsvorsitzende. Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. Sie sind insbesondere für folgendes zuständig: 1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden; 2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen; 3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens 200.000,00 EUR nicht übersteigen; 4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn deren Wert 500.000,00 EUR nicht übersteigt; 5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan sowie von Kassenkrediten; 6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 50.000,00 EUR nicht übersteigt; 7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag 50.000,00 EUR, freiwillige Zuwendungen, wenn der Betrag oder Wert 10.000,00 EUR nicht übersteigt; 8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert 100.000,00 EUR nicht übersteigt; Veräußerungen und dingliche Belastungen, wenn der Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder Wert 20.000,00 EUR nicht übersteigt; 10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder Wert 50.000,00 EUR nicht übersteigt. 11. Einwerbung und Entgegennahme des Angebots von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. 12. Verpflichtung von Verbandsmitgliedern zur Abnahme nach § 5 Abs (2) Satz 2-5. 13. Entscheidung über die Gewährung von Bezugsrechten auf Zeit nach § 4a der Verbandssatzung. | a) Am 20.10.2020 wurde die Änderung der Satzung in § 2, § 8, § 9 und § 12 sowie die Neueinfügung des § 4a und § 16a beschlossen. | a) 04.05.2021 Gastgeb | ||
| 16 | b) Nicht mehr Verbandsvorsitzender: Dr. Zieger, Jürgen, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX Bestellt als Verbandsvorsitzender: Wittlinger, Matthias, Uhingen, *XX.XX.XXXX | a) 09.08.2022 Gastgeb | |||
| 17 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Simonek, Oliver, Baltmannsweiler, *XX.XX.XXXX | a) 10.01.2024 Zechendorf |
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