HRA 12906

Zweckverband Landeswasserversorgung

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stuttgart

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Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2024-04-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2026-01-17

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Gegenstand des Unternehmens

Die Bereitstellung von Wasser für die öffentliche Versorgung der Verbandsmitglieder, die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb der erforderlichen Anlagen sowie die Beratung und Betreuung der Miglieder und Dritter auf dem Gebiet des Gewässerschutzes und bei Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Veränderungen
HRA 12906 HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Am 20.10.2020 wurde die Änderung der Satzung in § 2, § 8, § 9 und § 12 sowie die Neueinfügung des § 4a und § 16a b…
HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Am 20.10.2020 wurde die Änderung der Satzung in § 2, § 8, § 9 und § 12 sowie die Neueinfügung des § 4a und § 16a beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Die Geschäftsführer vertreten den Verband im Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der Verbandsvorsitzende. Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. Sie sind insbesondere für folgendes zuständig: 1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden; 2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen; 3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens 200.000,00 EUR nicht übersteigen; 4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn deren Wert 500.000,00 EUR nicht übersteigt; 5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan sowie von Kassenkrediten; 6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 50.000,00 EUR nicht übersteigt; 7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag 50.000,00 EUR, freiwillige Zuwendungen, wenn der Betrag oder Wert 10.000,00 EUR nicht übersteigt; 8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert 100.000,00 EUR nicht übersteigt; Veräußerungen und dingliche Belastungen, wenn der Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder Wert 20.000,00 EUR nicht übersteigt; 10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder Wert 50.000,00 EUR nicht übersteigt. 11. Einwerbung und Entgegennahme des Angebots von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. 12. Verpflichtung von Verbandsmitgliedern zur Abnahme nach § 5 Abs (2) Satz 2-5. 13. Entscheidung über die Gewährung von Bezugsrechten auf Zeit nach § 4a der Verbandssatzung.
Veränderungen
HRA 12906 HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Am 22.10.2019 wurde die Änderung der Satzung in § 8 (Zuständigkeit der Verbandsversammlung und Geschäftsgang), § 9…
HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Am 22.10.2019 wurde die Änderung der Satzung in § 8 (Zuständigkeit der Verbandsversammlung und Geschäftsgang), § 9 (Beschließender Ausschuss), § 10 (Verwaltungsrat), § 11 (Verbandsvorsitzender), § 12 (Geschäftsleitung), § 13 (Personalangelegenheiten) und § 21 (Öffentliche Bekanntmachungen) beschlossen.
Berichtigungen
HRA 12906 HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Aus technischen Gründen neu vorgetragen und gerötet: Nicht mehr Geschäftsführer: Eisele, Wolfgang, Aalen, *XX.XX.X…
HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Aus technischen Gründen neu vorgetragen und gerötet: Nicht mehr Geschäftsführer: Eisele, Wolfgang, Aalen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 12906 HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Bestellt als Geschäftsführer: Simonek, Oliver, Baltmannsweiler, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Eisele, W…
HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Bestellt als Geschäftsführer: Simonek, Oliver, Baltmannsweiler, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Eisele, Wolfgang, Aalen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 12906 HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Am 23.10.2018 wurde die Änderung der Satzung in § 8 (Zuständigkeit der Verbandsversammlung und Geschäftsgang) sowi…
HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Am 23.10.2018 wurde die Änderung der Satzung in § 8 (Zuständigkeit der Verbandsversammlung und Geschäftsgang) sowie § 10 (Verwaltungsrat) beschlossen.
Veränderungen
HRA 12906 HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Am 24.10.2017 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.
HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Am 24.10.2017 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.
Berichtigungen
HRA 12906 HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Eintragung vom 15.03.2018 in laufende Nr. 8 Spalte 5 a) (Satzungsänderung) von Amts wegen berichtigend gelöscht.
HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Eintragung vom 15.03.2018 in laufende Nr. 8 Spalte 5 a) (Satzungsänderung) von Amts wegen berichtigend gelöscht.
Veränderungen
HRA 12906 HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Am 24.10.2017 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.
HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Am 24.10.2017 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.
Berichtigungen
HRA 12906 HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Eintragung laufende Nr. 6 Spalte 5 a) von Amts wegen berichtigt und neu vorgetragen: Am 21.10.2014 wurde die Änder…
HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Eintragung laufende Nr. 6 Spalte 5 a) von Amts wegen berichtigt und neu vorgetragen: Am 21.10.2014 wurde die Änderung der Satzung in § 16 (Festkosten- und Betriebskostenumlage) beschlossen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Verbandsvorsitzender: Dr. Zieger, Jürgen, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 12906 HRA 12906:Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Am 21.10.214 wurde die Änderung der Satzung in § 16 (Festkosten- und Betriebskostenumlage) beschlossen. Bestellt al…
HRA 12906:Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Am 21.10.214 wurde die Änderung der Satzung in § 16 (Festkosten- und Betriebskostenumlage) beschlossen. Bestellt als Verbandsvorsitzender: Dr. Ziegler, Jürgen, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Verbandsvorsitzender: Kuhn, Fritz, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 12906 HRA 12906:Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Am 05.11.2013 wurde die Änderung der Satzung in § 5, § 12, § 16 und § 21 beschlossen. Bestellt als Verbandsvorsitze…
HRA 12906:Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Am 05.11.2013 wurde die Änderung der Satzung in § 5, § 12, § 16 und § 21 beschlossen. Bestellt als Verbandsvorsitzender: Kuhn, Fritz, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Verbandsvorsitzender: Dr. Schuster, Wolfgang, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRA 12906 Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die beiden Geschä…
Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Die Geschäftsführer vertreten den Verband im Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der Verbandsvorsitzende. Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. Sie sind insbesondere für folgendes zuständig: 1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden; 2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen; 3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens 100.000,00 EUR nicht übersteigen; 4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn deren Wert 250.000,00 EUR nicht übersteigt; 5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan sowie von Kassenkrediten; 6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag 25.000,00 EUR, freiwillige Zuwendungen, wenn der Betrag oder Wert 5.000,00 EUR nicht übersteigt; 8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert 100.000,00 EUR nicht übersteigt; Veräußerungen und dingliche Belastungen, wenn der Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder Wert 10.000,00 EUR nicht übersteigt; 10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt. 11. Einwerbung und Entgegennahme des Angebots von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Veränderungen
HRA 12906 Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die beiden Geschä…
Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Die Geschäftsführer vertreten den Verband im Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der Verbandsvorsitzende. Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. Sie sind insbesondere für folgendes zuständig: 1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden; 2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen; 3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens 100.000,00 EUR nicht übersteigen; 4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn deren Wert 250.000,00 EUR nicht übersteigt; 5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan, wenn der Betrag 1.000.000,00 EUR nicht übersteigt sowie von Kassenkrediten; 6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag 25.000,00 EUR, freiwillige Zuwendungen, wenn der Betrag oder Wert 5.000,00 EUR nicht übersteigt; 8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert 100.000,00 EUR nicht übersteigt; Veräußerungen und dingliche Belastungen, wenn der Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder Wert 10.000,00 EUR nicht übersteigt; 10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt.
Veränderungen
HRA 12906 Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart, (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart).Am 10.11.2000 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 13.11.2001 wurde die Änderung…
Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart, (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart).Am 10.11.2000 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 13.11.2001 wurde die Änderung der Satzung in § 8 (Zuständigkeit der Verbandsversammlung und Geschäftsgang), § 9 (Beschließender Ausschuss), § 10 (Verwaltungsrat), § 12 (Geschäftsleitung) und die Änderung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 12.11.2002 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 11.11.2003 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 08.11.2005 wurde die Änderung der Satzung in § 12 (Geschäftsleitung), § 13 (Personalangelegenheiten), § 21 (Öffentliche Bekanntmachungen) und die Änderung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 14.11.2006 wurde die Änderung der Satzung in § 10 (Verwaltungsrat), § 12 (Geschäftsleitung) und die Änderung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.