Handelsregister · HRA 4031

Chronologischer Auszug

Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust · Amtsgericht Schwerin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Zweckverband kommunaler
Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
Ludwigslust

b)
Ludwigslust

c)
1) Dem Zweckverband obliegen folgende
Aufgaben:
a) alle Kunden im Verbandsgebiet mit Trinkund Brauchwasser zu versorgen, mit
Ausnahme der Stadt Ludwigslust CL Mäthus
und der Stadt Neustadt-Glewe OL Wabel,
b) für alle Kunden im Verbandsgebiet die
Abwasserableitung und Abwasserbehandlung
zu sichern, mit Ausnahme der Gemeinden
Muchow und Milow mit den Ortsteilen Milow,
Deibow, Kastorf, Semmerin.
Ausgenommen ist die Ableitung und
Behandlung des auf öffentlichen Flächen
anfallenden Niederschlagswassers. Er hat zu
diesem Zweck die erforderlichen Anlagen zu
übernehmen, herzustellen und zu unterhalten.
2) Der Zweckverband ist mit
Aufgabenübertragung seiner Mitglieder
- Wasserversorgungspflichtiger im Sinne von
§ 43 LWaG und
- Abwasserbeseitigungspflichtiger im Sinne
von § 40 LWaG
3) Der Verband regelt den Anschluss und die
Benutzung seiner Einrichtungen, den Erlass
der Ver- und Entsorgungsbedingungen sowie
die Erhebung von Gebühren und Beiträgen in
besonderen Satzungen für Trink- und
Abwasser.
4) Der Zweckverband dient dem öffentlichen
Wohl und verfolgt nicht den Zweck, Gewinne
zu erzielen.
5) Der Zweckverband kann von anderen
Verbänden bzw. Körperschaften die
technische und/oder verwaltungsmäßige
Betreuung übernehmen.
6) Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
kann der Zweckverband zur Erfüllung seiner
Aufgaben Unternehmen und Betriebe
errichten, erwerben, pachten und sich an
anderen Unternehmen beteiligen.
a)
Der Verbandsvorsteher und seine beiden
Stellvertreter sind gesetzlicher Vertreter des
Zweckverbandes.
Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.

Erklärungen, durch die der Zweckverband verpflichtet
werden soll, bedürfen der Schriftform. Bis zu einer
Wertgrenze von 30.000 EUR ist alleinige
Unterzeichnung durch den Verbandsvorsteher
ausreichend. Innerhalb einer Wertgrenze von 30.000
EUR bis 50.000 EUR ist die Unterzeichnung durch
den Verbandsvorsteher und einen seiner Stellvertreter
erforderlich. Erklärungen mit einem Wert größer als
50.000 EUR sind gemäß § 158 Abs. 2 Satz 2 KV M-V
vom Verbandsvorsteher sowie einem seiner
Stellvertreter handschriftlich zu unterzeichnen und mit
dem Dienstsiegel zu versehen.

b)
Bestellt als
Verbandsvorsteher:
Warnecke, Peter, Neustadt-Glewe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Stellvertreter:
Tröger, Holger, Eldena, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Stellvertreter:
Wiedow, Cornelia, *XX.XX.XXXX
a)
Körperschaft öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit
Die Satzung ist errichtet am 28.12.2015.
a)
12.09.2018
Niemann
2b)
Nicht mehr
Verbandsvorsteher:
Warnecke, Peter, Neustadt-Glewe, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
1. Stellvertreter:
Tröger, Holger, Eldena, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
2. Stellvertreter:
Wiedow, Cornelia, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Verbandsvorsteher:
Kann, Oliver, Eldena, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
1. Stellvertreter:
Tonn, Viola, Wöbbelin, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Stellvertreter:
Tappe, Sebastian, Neustadt-Glewe, *XX.XX.XXXX
a)
21.01.2020
Busch
3b)
Nicht mehr
Verbandsvorsteher:
Kann, Oliver, Eldena, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Verbandsvorsteher:
Freyermuth, Fred, Gorlosen OT Strassen,
*XX.XX.XXXX
a)
02.06.2022
Niemann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.