HRA 4031

Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust

Amtsgericht Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ludwigslust

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Registerdaten

Sitz
Ludwigslust
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRA 4031 HRA 4031: Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust, Ludwigslust (Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust OT Techentin). Nicht mehr Verbandsvorsteher: Kann, Oliver, Eldena,…
HRA 4031: Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust, Ludwigslust (Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust OT Techentin). Nicht mehr Verbandsvorsteher: Kann, Oliver, Eldena, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Verbandsvorsteher: Freyermuth, Fred, Gorlosen OT Strassen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 4031 HRA 4031: Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust, Ludwigslust (Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust OT Techentin). Nicht mehr Verbandsvorsteher: Warnecke, Peter, Neus…
HRA 4031: Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust, Ludwigslust (Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust OT Techentin). Nicht mehr Verbandsvorsteher: Warnecke, Peter, Neustadt-Glewe, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr 1. Stellvertreter: Tröger, Holger, Eldena, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr 2. Stellvertreter: Wiedow, Cornelia, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Verbandsvorsteher: Kann, Oliver, Eldena, *XX.XX.XXXX. Bestellt als 1. Stellvertreter: Tonn, Viola, Wöbbelin, *XX.XX.XXXX. Bestellt als 2. Stellvertreter: Tappe, Sebastian, Neustadt-Glewe, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 4031 HRA 4031: Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust, Ludwigslust (Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust OT Techentin). Körperschaft öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit…
HRA 4031: Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust, Ludwigslust (Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust OT Techentin). Körperschaft öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Die Satzung ist errichtet am 28.12.2015. 1) Dem Zweckverband obliegen folgende Aufgaben: a) alle Kunden im Verbandsgebiet mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen, mit Ausnahme der Stadt Ludwigslust CL Mäthus und der Stadt Neustadt-Glewe OL Wabel, b) für alle Kunden im Verbandsgebiet die Abwasserableitung und Abwasserbehandlung zu sichern, mit Ausnahme der Gemeinden Muchow und Milow mit den Ortsteilen Milow, Deibow, Kastorf, Semmerin. Ausgenommen ist die Ableitung und Behandlung des auf öffentlichen Flächen anfallenden Niederschlagswassers. Er hat zu diesem Zweck die erforderlichen Anlagen zu übernehmen, herzustellen und zu unterhalten. 2) Der Zweckverband ist mit Aufgabenübertragung seiner Mitglieder - Wasserversorgungspflichtiger im Sinne von § 43 LWaG und - Abwasserbeseitigungspflichtiger im Sinne von § 40 LWaG 3) Der Verband regelt den Anschluss und die Benutzung seiner Einrichtungen, den Erlass der Ver- und Entsorgungsbedingungen sowie die Erhebung von Gebühren und Beiträgen in besonderen Satzungen für Trink- und Abwasser. 4) Der Zweckverband dient dem öffentlichen Wohl und verfolgt nicht den Zweck, Gewinne zu erzielen. 5) Der Zweckverband kann von anderen Verbänden bzw. Körperschaften die technische und/oder verwaltungsmäßige Betreuung übernehmen. 6) Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kann der Zweckverband zur Erfüllung seiner Aufgaben Unternehmen und Betriebe errichten, erwerben, pachten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Der Verbandsvorsteher und seine beiden Stellvertreter sind gesetzlicher Vertreter des Zweckverbandes. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Erklärungen, durch die der Zweckverband verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Bis zu einer Wertgrenze von 30.000 EUR ist alleinige Unterzeichnung durch den Verbandsvorsteher ausreichend. Innerhalb einer Wertgrenze von 30.000 EUR bis 50.000 EUR ist die Unterzeichnung durch den Verbandsvorsteher und einen seiner Stellvertreter erforderlich. Erklärungen mit einem Wert größer als 50.000 EUR sind gemäß § 158 Abs. 2 Satz 2 KV M-V vom Verbandsvorsteher sowie einem seiner Stellvertreter handschriftlich zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel zu versehen. Bestellt als Verbandsvorsteher: Warnecke, Peter, Neustadt-Glewe, *XX.XX.XXXX. Bestellt als 1. Stellvertreter: Tröger, Holger, Eldena, *XX.XX.XXXX. Bestellt als 2. Stellvertreter: Wiedow, Cornelia, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.