Handelsregister · HRB 143966

Registerinformationen

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse
Rechtsform
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Sitz
München
Geschäftsanschrift
Bavariaring 23, 80336 München

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 143966
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
09.01.2026
Abrufstand
14.04.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1. Die Kasse gewährt nach Maßgabe ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen die folgenden Leistungen neben der gesetzlichen Rentenversicherung: 1.1 an die in § 2 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer: a) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 1 bis 3a SGB VI; b) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 SGB VI und zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung; c) Beihilfen zu Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 50 v.H. vorliegt; 1.2. an die Witwen/Witwer der in § 2 bezeichneten Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56 SGB I bezeichneten Personenkreis, ein Sterbegeld, wenn der Sterbefall vor dem 01.09.2011 eingetreten ist. 2. Die Kasse gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen der Kasse und einem von § 2 Nr. 2 erfassten Betrieb bzw. einem der in § 2 Nr. 2.3 Buchst. a) bis e) genannten Personen ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen über eine individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen wurde. 3. Die Kasse nimmt die Leistungszusagen der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. (nachfolgend Unterstützungskasse genannt) in Rückdeckung. Die näheren Einzelheiten werden in den mit der Unterstützungskasse abzuschließenden Versicherungsbedingungen geregelt. Die Rückdeckungsversicherungen können von den Versorgungsberechtigten gemäß § 8 Abs. 2 BetrAVG als Versicherungsnehmer fortgeführt werden. Die Kasse gewährt insoweit Leistungen aus der auf das Leben der Arbeitnehmer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen. 4. Die Kasse übernimmt die Verwaltung der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. Die im Rahmen der Erfüllung der Arbeiten durch die Kasse zuzurechnenden Aufwendungen und Kosten werden jährlich ermittelt und bei der Abrechnung des Geschäftsbereiches Rückdeckungsversicherung berücksichtigt.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Robert Feiger

Neusäß

Vorstand

Markus Wahl

Buchloe

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 12.10.2001 mit Nachtrag vom 20.12.2001.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 24.06.2003 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 1 (Firma).
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2005 hat die Änderung der §§ 6 (Aufbringung der Mittel) und 9 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 20.06.2006 hat die Änderung der §§ 3 (Zweck), 6 (Aufbringung der Mittel) und 7 (Rechnungslegung und Vermögenslage) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2007 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2007 hat die Änderung der § 7 (Rechnungslegung und Vermögenslage) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 17.06.2008 hat die Änderung des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 16.06.2009 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 26.03.2010 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 22.06.2010 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) sowie die Einfügung des § 5a (Versorgungsausgleich) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2011 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2011 hat die Änderung der §§ 3 (Zweck des Vereins) sowie 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), 2 (Geltungsbereich), 3 (Zweck) und 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 18.06.2013 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2014 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2015 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2016 hat die Änderung der §§ 6 (Aufbringung der Mittel), 7 (Rechnungslegung und Vermögenslage) und 10 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.6.2017 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2018 hat die Änderung der §§ 6 (Aufbringung der Mittel) und 11 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 18.06.2019 hat die Änderung der §§ 2 (Geltungsbereich), 3 (Zweck), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Versicherungsverhältnis) und 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliedervertreterversammlung vom 03.08.2020 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2021 hat die Änderung der §§ 2 (Geltungsbereich), 3 (Zweck), 4 (Mitgliedschaft) und 6 (Aufbringung der Mittel) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.07.2022 hat die Änderung der §§ 6 (Aufbringung der Mittel), 9 (Mitgliederversammlung), 10 (Aufsichtsrat) und 14 (Vergütung an Organmitglieder) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2023 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2024 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2025 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Betrieb als kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wurde mit Bescheid des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparwesen vom 30.12.1970 zugelassen; der Geschäftsbetrieb als großer Versicherungsverein wurde mit Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 10.07.2002 festgestellt.

Freitext

  • Satzung Bl. 6 SB; Nachtrag Bl. 8 SB Neue Satzung Bl. 9 SB;
  • Beschluss Bl. 20 SB; neue Satzung Bl. 21 SB;
  • Nachtrag Bl. 29 SB neue Satzung Bl. 30 SB;
  • Beschluss Bl. 34 SB; neue Satzung Bl. 36 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.