Handelsregister · HRB 143966
Chronologischer Auszug
Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG b) München c) Gewährung von Beihilfen zur Altersrente gemäß § 33 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 SGB VI, von Beihilfen zur Altersrente gemäß § 33 Absatz 2 Nr. 4 bis 6 SGB VI und zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung, von Beihilfen zu Renten aus der gesetzlichen Unfallsversicherung, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 50 % vorliegt an Arbeitnehmer und Auszubildende; Gewährung von Sterbegeld an die Witwen/Witwer an die Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56 SGB I bezeichneten Personenkreis. Die Kasse gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen der Kasse und einem Betrieb oder einer Person ein Versicherungsvertrag über eine individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen wurde. Die Kasse nimmt die Leistungszusagen der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. in Rückendeckung. | Deckungsstoc k: 141.811.638,5 0 EUR | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Vorstand: Kühne, Michael, Königsdorf, *XX.XX.XXXX Vorstand: Feiger, Robert, Neusäß, *XX.XX.XXXX Vorstand: Klis, Eduard, München, *XX.XX.XXXX | a) Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Die Satzung ist errichtet am 12.10.2001 mit Nachtrag vom 20.12.2001. b) Der Betrieb als kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wurde mit Bescheid des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparwesen vom 30.12.1970 zugelassen; der Geschäftsbetrieb als großer Versicherungsverein wurde mit Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 10.07.2002 festgestellt. | a) 14.08.2002 Dr. Willer b) Satzung Bl. 6 SB; Nachtrag Bl. 8 SB Neue Satzung Bl. 9 SB; | |
| 2 | a) Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse | b) Ausgeschieden: Vorstand: Klis, Eduard, München, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 24.06.2003 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 1 (Firma). | a) 31.07.2003 Lutz b) Beschluss Bl. 20 SB; neue Satzung Bl. 21 SB; | ||
| 3 | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2005 hat die Änderung der §§ 6 (Aufbringung der Mittel) und 9 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen. | a) 16.09.2005 Gawinski b) Nachtrag Bl. 29 SB neue Satzung Bl. 30 SB; | ||||
| 4 | c) 1. Die Kasse gewährt nach Maßgabe ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen die folgenden Leistungen neben der gesetzlichen Rentenversicherung: 1.1 an die in § 2 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer: a) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGB VI; b) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 SGB VI und zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung; c) Beihilfen zu Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 50 v.H. vorliegt; 1.2. an die Witwen/Witwer der in § 2 bezeichneten Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56 SGB I bezeichneten Personenkreis, ein Sterbegeld. 2. Die Kasse gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen der Kasse und einem von § 2 Nr. 2 erfassten Betrieb bzw. einem der in § 2 Nr. 2.3 Buchst. a) bis e) genannten Personen ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen über eine individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen wurde. 3. Die Kasse nimmt die Leistungszusagen der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. (nachfolgend Unterstützungskasse genannt) in Rückdeckung. Die näheren Einzelheiten werden in den mit der Unterstützungskasse abzuschließenden Versicherungsbedingungen geregelt. 4. Die Kasse übernimmt die Verwaltung der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. Die im Rahmen der Erfüllung der Arbeiten durch die Kasse zuzurechnenden Aufwendungen und Kosten werden jährlich ermittelt und bei der Abrechnung des Geschäftsbereiches Rückdeckungsversicherung berücksichtigt. | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 20.06.2006 hat die Änderung der §§ 3 (Zweck), 6 (Aufbringung der Mittel) und 7 (Rechnungslegung und Vermögenslage) der Satzung beschlossen. | a) 17.07.2006 Wickop b) Beschluss Bl. 34 SB; neue Satzung Bl. 36 SB; | |||
| 5 | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2007 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 11.07.2007 Gawinski | ||||
| 6 | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2007 hat die Änderung der § 7 (Rechnungslegung und Vermögenslage) der Satzung beschlossen. | a) 21.07.2008 Dombrowski | ||||
| 7 | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 17.06.2008 hat die Änderung des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 31.07.2008 Dombrowski | ||||
| 8 | b) Geschäftsanschrift: Bavariaring 23, 80336 München | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 16.06.2009 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 16.07.2009 Dr. Kallweit | |||
| 9 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Kühne, Michael, Königsdorf, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Wahl, Markus, Buchloe, *XX.XX.XXXX | a) 01.12.2009 Dvorak | ||||
| 10 | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 26.03.2010 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 10.05.2010 Dr. Kallweit | ||||
| 11 | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 22.06.2010 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) sowie die Einfügung des § 5a (Versorgungsausgleich) der Satzung beschlossen. | a) 25.11.2010 Braumandl | ||||
| 12 | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2011 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 21.07.2011 Braumandl | ||||
| 13 | c) 1. Die Kasse gewährt nach Maßgabe ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen die folgenden Leistungen neben der gesetzlichen Rentenversicherung: 1.1 an die in § 2 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer: a) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGB VI; b) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 SGB VI und zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung; c) Beihilfen zu Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 50 v.H. vorliegt; 1.2. an die Witwen/Witwer der in § 2 bezeichneten Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56 SGB I bezeichneten Personenkreis, ein Sterbegeld, wenn der Sterbefall vor dem 01.09.2011 eingetreten ist. 2. Die Kasse gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen der Kasse und einem von § 2 Nr. 2 erfassten Betrieb bzw. einem der in § 2 Nr. 2.3 Buchst. a) bis e) genannten Personen ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen über eine individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen wurde. 3. Die Kasse nimmt die Leistungszusagen der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. (nachfolgend Unterstützungskasse genannt) in Rückdeckung. Die näheren Einzelheiten werden in den mit der Unterstützungskasse abzuschließenden Versicherungsbedingungen geregelt. 4. Die Kasse übernimmt die Verwaltung der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. Die im Rahmen der Erfüllung der Arbeiten durch die Kasse zuzurechnenden Aufwendungen und Kosten werden jährlich ermittelt und bei der Abrechnung des Geschäftsbereiches Rückdeckungsversicherung berücksichtigt. | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2011 hat die Änderung der §§ 3 (Zweck des Vereins) sowie 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 05.09.2011 Braumandl | |||
| 14 | c) 1. Die Kasse gewährt nach Maßgabe ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen die folgenden Leistungen neben der gesetzlichen Rentenversicherung: 1.1 an die in § 2 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer: a) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 1 bis 3a SGB VI; b) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 SGB VI und zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung; c) Beihilfen zu Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 50 v.H. vorliegt; 1.2. an die Witwen/Witwer der in § 2 bezeichneten Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56 SGB I bezeichneten Personenkreis, ein Sterbegeld, wenn der Sterbefall vor dem 01.09.2011 eingetreten ist. 2. Die Kasse gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen der Kasse und einem von § 2 Nr. 2 erfassten Betrieb bzw. einem der in § 2 Nr. 2.3 Buchst. a) bis e) genannten Personen ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen über eine individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen wurde. 3. Die Kasse nimmt die Leistungszusagen der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. (nachfolgend Unterstützungskasse genannt) in Rückdeckung. Die näheren Einzelheiten werden in den mit der Unterstützungskasse abzuschließenden Versicherungsbedingungen geregelt. 4. Die Kasse übernimmt die Verwaltung der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. Die im Rahmen der Erfüllung der Arbeiten durch die Kasse zuzurechnenden Aufwendungen und Kosten werden jährlich ermittelt und bei der Abrechnung des Geschäftsbereiches Rückdeckungsversicherung berücksichtigt. | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), 2 (Geltungsbereich), 3 (Zweck) und 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 24.07.2012 Schinzel | |||
| 15 | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 18.06.2013 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 25.10.2013 Timm | ||||
| 16 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2014 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 24.09.2014 Dr. Kühn | ||||
| 17 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2015 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 08.09.2015 Breinl | ||||
| 18 | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2016 hat die Änderung der §§ 6 (Aufbringung der Mittel), 7 (Rechnungslegung und Vermögenslage) und 10 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. | a) 21.09.2016 Breinl | ||||
| 19 | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.6.2017 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 17.08.2017 Fischer | ||||
| 20 | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2018 hat die Änderung der §§ 6 (Aufbringung der Mittel) und 11 (Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 27.11.2018 Breinl | ||||
| 21 | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 18.06.2019 hat die Änderung der §§ 2 (Geltungsbereich), 3 (Zweck), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Versicherungsverhältnis) und 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 25.11.2019 Breinl | ||||
| 22 | a) Die Mitgliedervertreterversammlung vom 03.08.2020 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 21.12.2020 Timm | ||||
| 23 | c) 1. Die Kasse gewährt nach Maßgabe ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen die folgenden Leistungen neben der gesetzlichen Rentenversicherung: 1.1 an die in § 2 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer: a) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 1 bis 3a SGB VI; b) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 SGB VI und zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung; c) Beihilfen zu Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 50 v.H. vorliegt; 1.2. an die Witwen/Witwer der in § 2 bezeichneten Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56 SGB I bezeichneten Personenkreis, ein Sterbegeld, wenn der Sterbefall vor dem 01.09.2011 eingetreten ist. 2. Die Kasse gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen der Kasse und einem von § 2 Nr. 2 erfassten Betrieb bzw. einem der in § 2 Nr. 2.3 Buchst. a) bis e) genannten Personen ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen über eine individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen wurde. 3. Die Kasse nimmt die Leistungszusagen der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. (nachfolgend Unterstützungskasse genannt) in Rückdeckung. Die näheren Einzelheiten werden in den mit der Unterstützungskasse abzuschließenden Versicherungsbedingungen geregelt. Die Rückdeckungsversicherungen können von den Versorgungsberechtigten gemäß § 8 Abs. 2 BetrAVG als Versicherungsnehmer fortgeführt werden. Die Kasse gewährt insoweit Leistungen aus der auf das Leben der Arbeitnehmer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen. 4. Die Kasse übernimmt die Verwaltung der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. Die im Rahmen der Erfüllung der Arbeiten durch die Kasse zuzurechnenden Aufwendungen und Kosten werden jährlich ermittelt und bei der Abrechnung des Geschäftsbereiches Rückdeckungsversicherung berücksichtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2021 hat die Änderung der §§ 2 (Geltungsbereich), 3 (Zweck), 4 (Mitgliedschaft) und 6 (Aufbringung der Mittel) beschlossen. | a) 10.08.2021 Timm | |||
| 24 | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.07.2022 hat die Änderung der §§ 6 (Aufbringung der Mittel), 9 (Mitgliederversammlung), 10 (Aufsichtsrat) und 14 (Vergütung an Organmitglieder) der Satzung beschlossen. | a) 18.11.2022 Wackerbauer | ||||
| 25 | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2023 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 31.08.2023 Wackerbauer | ||||
| 26 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2024 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 03.09.2024 Wackerbauer | ||||
| 27 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2025 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. | a) 09.01.2026 Wackerbauer |
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