Handelsregister · HRB 143966

Chronologischer Auszug

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Zusatzversorgungskasse der Steine- und
Erden-Industrie und des
Betonsteinhandwerks VVaG

b)
München

c)
Gewährung von Beihilfen zur Altersrente
gemäß § 33 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 SGB VI,
von Beihilfen zur Altersrente gemäß § 33
Absatz 2 Nr. 4 bis 6 SGB VI und zu Renten
wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus
der gesetzlichen Rentenversicherung, von
Beihilfen zu Renten aus der gesetzlichen
Unfallsversicherung, wenn eine
Erwerbsminderung von mindestens 50 %
vorliegt an Arbeitnehmer und
Auszubildende; Gewährung von Sterbegeld
an die Witwen/Witwer an die Arbeitnehmer,
im übrigen an den in § 56 SGB I
bezeichneten Personenkreis. Die Kasse
gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und
Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen
der Kasse und einem Betrieb oder einer
Person ein Versicherungsvertrag über eine
individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen
wurde. Die Kasse nimmt die
Leistungszusagen der Unterstützungskasse
der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie
e.V. in Rückendeckung.
Deckungsstoc
k:
141.811.638,5
0 EUR
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b)
Vorstand:
Kühne, Michael, Königsdorf, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Feiger, Robert, Neusäß, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Klis, Eduard, München, *XX.XX.XXXX
a)
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Die Satzung ist errichtet am 12.10.2001 mit Nachtrag vom
20.12.2001.

b)
Der Betrieb als kleiner Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit wurde mit Bescheid des
Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und
Bausparwesen vom 30.12.1970 zugelassen; der
Geschäftsbetrieb als großer Versicherungsverein wurde mit
Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
vom 10.07.2002 festgestellt.
a)
14.08.2002
Dr. Willer

b)
Satzung Bl. 6 SB;
Nachtrag Bl. 8 SB Neue
Satzung Bl. 9 SB;
2a)
Zusatzversorgungskasse der Steine- und
Erden-Industrie und des
Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische
Pensionskasse
b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Klis, Eduard, München, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 24.06.2003 hat nach
näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die
Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert:
§ 1 (Firma).
a)
31.07.2003
Lutz

b)
Beschluss Bl. 20 SB;
neue Satzung Bl. 21 SB;
3a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2005 hat die
Änderung der §§ 6 (Aufbringung der Mittel) und 9
(Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
a)
16.09.2005
Gawinski

b)
Nachtrag Bl. 29 SB
neue Satzung Bl. 30 SB;
4c)
1. Die Kasse gewährt nach Maßgabe ihrer
Allgemeinen Versicherungsbedingungen
die folgenden Leistungen neben der
gesetzlichen Rentenversicherung: 1.1 an
die in § 2 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer:
a) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs.
2 Nr. 1 bis 3 SGB VI; b) Beihilfen zur
Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 4 bis 6
SGB VI und zu Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen
Rentenversicherung; c) Beihilfen zu Renten
aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
wenn eine Erwerbsminderung von
mindestens 50 v.H. vorliegt; 1.2. an die
Witwen/Witwer der in § 2 bezeichneten
Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56
SGB I bezeichneten Personenkreis, ein
Sterbegeld. 2. Die Kasse gewährt ferner
Alters-, Invaliditäts- und
Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen
der Kasse und einem von § 2 Nr. 2
erfassten Betrieb bzw. einem der in § 2 Nr.
2.3 Buchst. a) bis e) genannten Personen
ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe
der Versicherungsbedingungen über eine
individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen
wurde. 3. Die Kasse nimmt die
Leistungszusagen der Unterstützungskasse
der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie
e.V. (nachfolgend Unterstützungskasse
genannt) in Rückdeckung. Die näheren
Einzelheiten werden in den mit der
Unterstützungskasse abzuschließenden
Versicherungsbedingungen geregelt. 4. Die
Kasse übernimmt die Verwaltung der
Unterstützungskasse der Bayerischen
Steine- und Erden-Industrie e.V. Die im
Rahmen der Erfüllung der Arbeiten durch
die Kasse zuzurechnenden Aufwendungen
und Kosten werden jährlich ermittelt und
bei der Abrechnung des
Geschäftsbereiches
Rückdeckungsversicherung berücksichtigt.
a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 20.06.2006 hat die
Änderung der §§ 3 (Zweck), 6 (Aufbringung der Mittel) und 7
(Rechnungslegung und Vermögenslage) der Satzung
beschlossen.
a)
17.07.2006
Wickop

b)
Beschluss Bl. 34 SB;
neue Satzung Bl. 36 SB;
5a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2007 hat die
Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung
beschlossen.
a)
11.07.2007
Gawinski
6a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2007 hat die
Änderung der § 7 (Rechnungslegung und Vermögenslage) der
Satzung beschlossen.
a)
21.07.2008
Dombrowski
7a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 17.06.2008 hat die
Änderung des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 (Aufbringung der Mittel) der
Satzung beschlossen.
a)
31.07.2008
Dombrowski
8b)
Geschäftsanschrift:
Bavariaring 23, 80336 München
a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 16.06.2009 hat die
Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung
beschlossen.
a)
16.07.2009
Dr. Kallweit
9b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kühne, Michael, Königsdorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Wahl, Markus, Buchloe, *XX.XX.XXXX
a)
01.12.2009
Dvorak
10a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 26.03.2010 hat die
Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung
beschlossen.
a)
10.05.2010
Dr. Kallweit
11a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 22.06.2010 hat die
Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) sowie die
Einfügung des § 5a (Versorgungsausgleich) der Satzung
beschlossen.
a)
25.11.2010
Braumandl
12a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2011 hat die
Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung
beschlossen.
a)
21.07.2011
Braumandl
13c)
1. Die Kasse gewährt nach Maßgabe ihrer
Allgemeinen Versicherungsbedingungen
die folgenden Leistungen neben der
gesetzlichen Rentenversicherung: 1.1 an
die in § 2 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer:
a) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs.
2 Nr. 1 bis 3 SGB VI; b) Beihilfen zur
Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 4 bis 6
SGB VI und zu Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen
Rentenversicherung; c) Beihilfen zu Renten
aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
wenn eine Erwerbsminderung von
mindestens 50 v.H. vorliegt; 1.2. an die
Witwen/Witwer der in § 2 bezeichneten
Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56
SGB I bezeichneten Personenkreis, ein
Sterbegeld, wenn der Sterbefall vor dem
01.09.2011 eingetreten ist. 2. Die Kasse
gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und
Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen
der Kasse und einem von § 2 Nr. 2
erfassten Betrieb bzw. einem der in § 2 Nr.
2.3 Buchst. a) bis e) genannten Personen
ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe
der Versicherungsbedingungen über eine
individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen
wurde. 3. Die Kasse nimmt die
Leistungszusagen der Unterstützungskasse
der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie
e.V. (nachfolgend Unterstützungskasse
genannt) in Rückdeckung. Die näheren
Einzelheiten werden in den mit der
Unterstützungskasse abzuschließenden
Versicherungsbedingungen geregelt. 4. Die
Kasse übernimmt die Verwaltung der
Unterstützungskasse der Bayerischen
Steine- und Erden-Industrie e.V. Die im
Rahmen der Erfüllung der Arbeiten durch
die Kasse zuzurechnenden Aufwendungen
und Kosten werden jährlich ermittelt und
bei der Abrechnung des
Geschäftsbereiches
Rückdeckungsversicherung berücksichtigt.
a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2011 hat die
Änderung der §§ 3 (Zweck des Vereins) sowie 6 (Aufbringung
der Mittel) der Satzung beschlossen.
a)
05.09.2011
Braumandl
14c)
1. Die Kasse gewährt nach Maßgabe ihrer
Allgemeinen Versicherungsbedingungen
die folgenden Leistungen neben der
gesetzlichen Rentenversicherung: 1.1 an
die in § 2 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer:
a) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs.
2 Nr. 1 bis 3a SGB VI; b) Beihilfen zur
Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 4 bis 6
SGB VI und zu Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen
Rentenversicherung; c) Beihilfen zu Renten
aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
wenn eine Erwerbsminderung von
mindestens 50 v.H. vorliegt; 1.2. an die
Witwen/Witwer der in § 2 bezeichneten
Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56
SGB I bezeichneten Personenkreis, ein
Sterbegeld, wenn der Sterbefall vor dem
01.09.2011 eingetreten ist. 2. Die Kasse
gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und
Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen
der Kasse und einem von § 2 Nr. 2
erfassten Betrieb bzw. einem der in § 2 Nr.
2.3 Buchst. a) bis e) genannten Personen
ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe
der Versicherungsbedingungen über eine
individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen
wurde. 3. Die Kasse nimmt die
Leistungszusagen der Unterstützungskasse
der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie
e.V. (nachfolgend Unterstützungskasse
genannt) in Rückdeckung. Die näheren
Einzelheiten werden in den mit der
Unterstützungskasse abzuschließenden
Versicherungsbedingungen geregelt. 4. Die
Kasse übernimmt die Verwaltung der
Unterstützungskasse der Bayerischen
Steine- und Erden-Industrie e.V. Die im
Rahmen der Erfüllung der Arbeiten durch
die Kasse zuzurechnenden Aufwendungen
und Kosten werden jährlich ermittelt und
bei der Abrechnung des
Geschäftsbereiches
Rückdeckungsversicherung berücksichtigt.
a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2012 hat die
Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), 2
(Geltungsbereich), 3 (Zweck) und 6 (Aufbringung der Mittel)
der Satzung beschlossen.
a)
24.07.2012
Schinzel
15a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 18.06.2013 hat die
Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung
beschlossen.
a)
25.10.2013
Timm
16a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2014 hat die Änderung
des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
a)
24.09.2014
Dr. Kühn
17a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2015 hat die Änderung
des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
a)
08.09.2015
Breinl
18a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2016 hat die
Änderung der §§ 6 (Aufbringung der Mittel), 7
(Rechnungslegung und Vermögenslage) und 10 (Aufsichtsrat)
der Satzung beschlossen.
a)
21.09.2016
Breinl
19a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.6.2017 hat die Änderung
des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
a)
17.08.2017
Fischer
20a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2018 hat die
Änderung der §§ 6 (Aufbringung der Mittel) und 11 (Vorstand)
der Satzung beschlossen.
a)
27.11.2018
Breinl
21a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 18.06.2019 hat die
Änderung der §§ 2 (Geltungsbereich), 3 (Zweck), 4
(Mitgliedschaft), 5 (Versicherungsverhältnis) und 6
(Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
a)
25.11.2019
Breinl
22a)
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 03.08.2020 hat die
Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung
beschlossen.
a)
21.12.2020
Timm
23c)
1. Die Kasse gewährt nach Maßgabe ihrer
Allgemeinen Versicherungsbedingungen
die folgenden Leistungen neben der
gesetzlichen Rentenversicherung: 1.1 an
die in § 2 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer:
a) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs.
2 Nr. 1 bis 3a SGB VI; b) Beihilfen zur
Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 4 bis 6
SGB VI und zu Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen
Rentenversicherung; c) Beihilfen zu Renten
aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
wenn eine Erwerbsminderung von
mindestens 50 v.H. vorliegt; 1.2. an die
Witwen/Witwer der in § 2 bezeichneten
Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56
SGB I bezeichneten Personenkreis, ein
Sterbegeld, wenn der Sterbefall vor dem
01.09.2011 eingetreten ist. 2. Die Kasse
gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und
Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen
der Kasse und einem von § 2 Nr. 2
erfassten Betrieb bzw. einem der in § 2 Nr.
2.3 Buchst. a) bis e) genannten Personen
ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe
der Versicherungsbedingungen über eine
individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen
wurde. 3. Die Kasse nimmt die
Leistungszusagen der Unterstützungskasse
der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie
e.V. (nachfolgend Unterstützungskasse
genannt) in Rückdeckung. Die näheren
Einzelheiten werden in den mit der
Unterstützungskasse abzuschließenden
Versicherungsbedingungen geregelt. Die
Rückdeckungsversicherungen können von
den Versorgungsberechtigten gemäß § 8
Abs. 2 BetrAVG als Versicherungsnehmer
fortgeführt werden. Die Kasse gewährt
insoweit Leistungen aus der auf das Leben
der Arbeitnehmer abgeschlossenen
Rückdeckungsversicherungen. 4. Die Kasse
übernimmt die Verwaltung der
Unterstützungskasse der Bayerischen
Steine- und Erden-Industrie e.V. Die im
Rahmen der Erfüllung der Arbeiten durch
die Kasse zuzurechnenden Aufwendungen
und Kosten werden jährlich ermittelt und
bei der Abrechnung des
Geschäftsbereiches
Rückdeckungsversicherung berücksichtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2021 hat die Änderung
der §§ 2 (Geltungsbereich), 3 (Zweck), 4 (Mitgliedschaft) und
6 (Aufbringung der Mittel) beschlossen.
a)
10.08.2021
Timm
24a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.07.2022 hat die Änderung
der §§ 6 (Aufbringung der Mittel), 9 (Mitgliederversammlung),
10 (Aufsichtsrat) und 14 (Vergütung an Organmitglieder) der
Satzung beschlossen.
a)
18.11.2022
Wackerbauer
25a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2023 hat die Änderung
des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
a)
31.08.2023
Wackerbauer
26a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2024 hat die Änderung
des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
a)
03.09.2024
Wackerbauer
27a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2025 hat die Änderung
des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.
a)
09.01.2026
Wackerbauer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.