Handelsregister · HRB 411302
Chronologischer Auszug
Zollernalb Klinikum gGmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Zollernalb Klinikum gGmbH b) Balingen c) Zweck des Unternehmens ist die patientenund bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung im Zollernalbkreis mit einem leistungsfähigen, eigenverantwortlich ausgerichteten Klinikbetrieb, der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt wird. Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaftliche Wirtschaftsbetrieb der bislang eigenständig geführten Kliniken in Albstadt, Balingen und Hechingen. Es soll eine flächendeckende aber dezentrale Grund- und Regelversorgung an den drei Standorten sichergestellt bleiben, solange dies mit der Nachfrage und den Anforderungen an einen hohen und aktuellen medizinischen Leistungsstandard und den Erfordernissen eines wirtschaftlich geführten Geschäftsbetriebs vereinbar ist; zugleich soll die medizinische Schwerpunktbildung gefördert werden. | 200.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. b) Geschäftsführer: Dr. Stumpp, Joachim, Remshalden, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2003 mit Änderung vom 26.06.2006. | a) 13.12.2006 Müller b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.12.2006. Tag der ersten Eintragung: 29.12.2003 | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Tübinger Strasse 20/3, 72336 Balingen | a) Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gemeinnützigkeit und Tendenzschutz), § 4 (Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft), § 8 (Gesellschafterversammlung), § 11 (Aufsichtsrat), § 13 (Beschlussfassung im Aufsichtsrat), § 19 (Einziehung, Zwangsübertragung), § 20 (Abfindung), § 21 (Auflösung der Gesellschaft) und § 25 (Schlussbestimmungen) beschlossen. | a) 21.04.2009 Knaupp | |||
| 3 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Weiss, Josef, Schömberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Stumpp, Joachim, Balingen, *XX.XX.XXXX | a) 12.10.2009 Reusch | ||||
| 4 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Geschäftsjahr), 5 (Stammkapital), 10 (Gesellschafterbeschlüsse), 11 (Aufsichtsrat), 17 (Jahresabschluss), 20 (Abfindung), 23 (Treuepflicht) beschlossen. | a) 02.12.2009 Reusch | ||||
| 5 | c) Gegenstand geändert; nun: Gemeinschaftlicher Wirtschaftsbetrieb der bislang eigenständig geführten Kliniken in Albstadt, Balingen und Hechingen und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen im Rahmen der öffentlichrechtlichen Aufgabenstellung des Landkreises Zollernalbkreis. Es soll eine flächendeckende Patientenversorgung sichergestellt bleiben, solange dies mit der Nachfrage und den Anforderungen an einen hohen und aktuellen medizinischen Leistungsstandard und den Erfordernissen eines wirtschaftlich geführten Geschäftsbetriebs vereinbar ist; zugleich soll die medizinische Schwerpunktbildung gefördert werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2011 hat die umfangreiche Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 02.05.2012 Reusch | |||
| 6 | b) Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Tübinger Straße 20/3, 72336 Balingen | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 24.07.2014 Reusch | |||
| 7 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Tübinger Straße 30, 72336 Balingen | a) 19.08.2015 Reusch | ||||
| 8 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Hänselmann, Sybille, Waiblingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Weiss, Josef, Schömberg, *XX.XX.XXXX | a) 09.05.2016 Reusch | ||||
| 9 | b) Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Ächtler, Sybille, geb. Hänselmann, Waiblingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 25.07.2016 Reusch | ||||
| 10 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Heinzler, Manfred, Schömberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Ächtler, Sybille, geb. Hänselmann, Waiblingen, *XX.XX.XXXX | a) 30.01.2017 Reusch | ||||
| 11 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hinger, Gerhard Paul, Hügelsheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Heinzler, Manfred, Schömberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 14.08.2017 Reusch | ||||
| 12 | c) Gegenstand geändert; nun: Der gemeinschaftliche Wirtschaftsbetrieb der bislang eigenständig geführten Kliniken in Albstadt, Balingen und Hechingen und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen im Rahmen der öffentlichrechtlichen Aufgabenstellung des Landkreises Zollernalbkreis sowie die Gründung und der Betrieb von gemeinnützigen Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Es soll eine flächendeckende Patientenversorgung sichergestellt bleiben, solange dies mit der Nachfrage und den Anforderungen an einen hohen und aktuellen medizinischen Leistungsstandard und den Erfordernissen eines wirtschaftlich geführten Geschäftsbetriebs vereinbar ist; zugleich soll die medizinische Schwerpunktbildung gefördert werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 19 (Abfindung) beschlossen. | a) 24.01.2019 Reusch | |||
| 13 | c) Gegenstand geändert; nun: Der gemeinschaftliche Wirtschaftsbetrieb der Kliniken in Albstadt und Balingen und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen im Rahmen der öffentlichrechtlichen Aufgabenstellung des Landkreises Zollernalbkreis, der Betrieb von Einrichtungen der Übergangs- und Kurzzeitpflege sowie die Gründung und der Betrieb von gemeinnützigen Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Es soll eine flächendeckende und sektorübergreifende Patientenversorgung sichergestellt bleiben, solange dies mit der Nachfrage und den Anforderungen an einen hohen und aktuellen medizinischen Leistungsstandard und den Erfordernissen eines wirtschaftlich geführten Geschäftsbetriebs vereinbar ist; zugleich soll die medizinische Schwerpunktbildung gefördert werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Gemeinnützigkeit ), § 9 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 10 (Aufsichtsrat) und § 12 (Beschlussfassung im Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 07.12.2021 Reusch | |||
| 14 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck) beschlossen. | a) 30.05.2023 Reusch | ||||
| 15 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO); insbesondere die patienten- und bedarfsgerechte medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung im Zollernalbkreis, insbesondere mit einem leistungsfähigen, eigenverantwortlich ausgerichteten Klinikumsbetrieb, der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt wird. Ferner die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO); insbesondere Betrieb einer stationären Einrichtung für die Übergangs- und Kurzzeitpflege. Planmäßiges Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit der Zollernalb Klinikum Immobilien gGmbH, indem die Gesellschaft Kooperationsleistungen dieser Körperschaft bezieht. (2) Der gemeinschaftliche Wirtschaftsbetrieb der Kliniken in Albstadt und Balingen und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellung des Landkreises Zollernalbkreis, der Betrieb von Einrichtungen der Übergangsund Kurzzeitpflege sowie die Gründung und der Betrieb von gemeinnützigen Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Umfasst sind auch die Planung und der Bau einschließlich Inbetriebnahme von entsprechenden Einrichtungen, die unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck nach Absatz 1 dienen. Es soll eine flächendeckende und sektorübergreifende Patientenversorgung sichergestellt bleiben, solange dies mit der Nachfrage und den Anforderungen an einen hohen und aktuellen medizinischen Leistungsstandard und den Erfordernissen eines wirtschaftlich geführten Geschäftsbetriebs vereinbar ist; zugleich soll die medizinische Schwerpunktbildung gefördert werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), § 14 (Ausgaben und Zuständigkeit der Geschäftsführung) beschlossen. | a) 23.07.2025 Reusch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.