Handelsregister · HRB 32513
Chronologischer Auszug
WVI webvergleich24 Internetportale GmbH · Amtsgericht Potsdam
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) WVI webvergleich24 Internetportale GmbH b) Zossen Geschäftsanschrift: Zum Königsgraben 2, 15806 Zossen OT Dabendorf c) Dienstleistungen für Webportale, insbesondere Verwaltung eigener Vergleichsportale, Blogs, Landingpages sowie Vermarktung über sämtliche Kanäle | 25.000 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Müller, Mario, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 03.05.2018 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2019 ist der Sitz der Gesellschaft von Bernau bei Berlin (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 16979 FF) nach Zossen verlegt und der Gesellschaftsvertrag (das Musterprotokoll) geändert in Ziffer 1 (Sitz). | a) 20.05.2019 Neumann b) Tag der ersten Eintragung: 09.07.2018 | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 01.04.2021 (AZ: 6.50 IN 32/21) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 07.04.2021 Tanner-Kulke | ||||
| 3 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 09.04.2021 (AZ: 6.50 IN 32/21) aufgehoben. | a) 12.04.2021 Jaap |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.