(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jost Kemmerich
Barsinghausen
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Kathrin Tietz
Beckedorf
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.11.1947 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.06.2006.
Spalte 6 lfd. Nr. 1 b) von Amts wegen aufgrund Gesetzesänderung gelöscht.
Geschäftsanschrift von Amts wegen eingetragen.
Fallnummer 36
Satzung
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2008 hat die Änderung bzw. Neufassung des Statuts insgesamt beschlossen.
Satzung vom 21.12.1946
Die Mitgliederversammlung vom 13.06.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 20 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und § 28 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie von der Genossenschaft beherrschten Gesellschaften) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), die Einfügung eines neuen § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) unter Fortführung der bisherigen Nummerierungen §§ 4 bis 43 als nunmehr §§ 5 bis 44, die Änderung der neuen §§ 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 10 (Ausschluss eines Mitgliedes), 11 (Auseinandersetzung), 12 (Rechte der Mitglieder), 14 (Überlassung von Wohnungen), 15 (Pflichten der Mitglieder), 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 17 (Kündigung weiterer Anteile), 18 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 20 (Vorstand), 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 23 Aufsichtsrat), 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 25 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 28 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), die Einfügung von § 29a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), die Änderung der neuen §§ 30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 31 (Mitgliederversammlung), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 39 (Rücklagen), 40 (Gewinnverwendung), 42 (Bekanntmachungen), 43 (Prüfung) sowie 45 (Inkrafttreten dieser Satzung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung sowie des Unternehmenesgegenstandes beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz der Genossenschaft) und mit ihr die Änderung der Firma, sowie in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, sowie in §§ 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), 11 (Auseinandersetzung) 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 20 (Vorstand), 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufsichtsrat), 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 28 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 31 (Mitgliederversammlung), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 39 (Rücklagen), 42 (Bekanntmachungen) und § 43 (Prüfung) sowie die Einfügung von §§ 31a (Digitale Teilnahme an einer Präsenzversammung), 31b (Digitale Mitgliederversammlung), 31c (Mitgliederversammlung im digitalen und/oder schriftlichen Verfahren), 33a (Wahlen zum Aufsichtsrat) und 33b (Niederschrift) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.