Handelsregister · GnR 110004
Chronologischer Auszug
Wunstorfer Bauverein eG · Amtsgericht Hannover
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Personen der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gemeinnütziger Bauverein Wunstorf eG b) Wunstorf c) 1.Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. 2. Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. 3. Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens übernehmen. 4. Die Genossenschaft kann Schuldverschreibungen ausgeben. 5. Die Genossenschaft darf nur die durch das Recht über die Gemeinnnützigkeit im Wohnungswesen zugelassenen Geschäfte und Maßnahmen betreiben. 6. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Regierungsbezirk Hannover. 7. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 30 die Voraussetzungen. | Die Nachschusspflicht ist ausgeschlossen. Mitglieder haften mit der Summe der von ihnen übernommenen Geschäftsanteile (Geschäftsanteil 500,00 DEM Höchstzahl: 40 Anteile). | a) Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. b) Vorstand: Nahrstedt, Michael, Wunstorf, *XX.XX.XXXX Vorstand: Thake, Erika, Kauffrau, Wunstorf Vorstand: Jeschke, Eckart, Architekt, Wunstorf | a) eingetragene Genossenschaft Statut zuletzt geändert am 06.07.2000 mit Wirkung ab 07.07.2000 b) Bekanntmachungen der Genossenschaft erfoglen unter ihrer Firma, gezeichnet vom Vorstand, mit Ausnahme der Einladungen zur Mitgliederversammlung und solcher Bekanntmachungen, die die Wahl zur Vertreterversammlung betreffen, in der Zeitschrift "Gemeinnütziges Wohnungswesen". Ersatzblatt ist ein vom Registergericht zu bestimmendes Blatt. Einladungen zur Mitgliederversammlung erfolgen durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder oder durch einmalige Bekanntmachung in der Hannoversche Allgemeinen Zeitung -Leine Zeitung-. | a) 28.06.2006 Kaufmann b) Tag der ersten Eintragung: 14.11.1947 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.06.2006. | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Jeschke, Eckart, Architekt, Wunstorf | a) 27.07.2007 Jahn | ||||
| 3 | a) 27.08.2007 Sperling b) Spalte 6 lfd. Nr. 1 b) von Amts wegen aufgrund Gesetzesänderung gelöscht. | |||||
| 4 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrrangig eine gute, sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. (4) Beteiligung und die Einrichtung von Tochtergesellschaften sind zulässig. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Der Vorstand beschließt mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Voraussetzungen. | Die Nachschusspflicht ist ausgeschlossen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2008 hat die Änderung bzw. Neufassung des Statuts insgesamt beschlossen. | a) 03.12.2008 Wilhelm | ||
| 5 | b) Geschäftsanschrift: Lange Str. 79, 31515 Wunstorf | a) 15.01.2010 Caspary b) Geschäftsanschrift von Amts wegen eingetragen. | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Thake, Erika, Kauffrau, Wunstorf, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Zarbock, Kathrin, Beckedorf, *XX.XX.XXXX | a) 13.10.2016 Müller | ||||
| 7 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit bei Rechtsgeschäften mit Gesellschaften, die von der Genossenschaft aufgrund der Mehrheit der Gesellschaftsanteile beherrscht werden und sie in Personalunion die Geschäftsführung dieser Gesellschaften führen. | a) Von Amts wegen nachgetragen: Satzung vom 21.12.1946 Die Mitgliederversammlung vom 13.06.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 20 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und § 28 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie von der Genossenschaft beherrschten Gesellschaften) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 21.07.2017 Wilhelm | |||
| 8 | b) Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Tietz, Kathrin, Wunstorf, *XX.XX.XXXX | a) 26.07.2017 Wilhelm | ||||
| 9 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), die Einfügung eines neuen § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) unter Fortführung der bisherigen Nummerierungen §§ 4 bis 43 als nunmehr §§ 5 bis 44, die Änderung der neuen §§ 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 10 (Ausschluss eines Mitgliedes), 11 (Auseinandersetzung), 12 (Rechte der Mitglieder), 14 (Überlassung von Wohnungen), 15 (Pflichten der Mitglieder), 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 17 (Kündigung weiterer Anteile), 18 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 20 (Vorstand), 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 23 Aufsichtsrat), 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 25 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 28 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), die Einfügung von § 29a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), die Änderung der neuen §§ 30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 31 (Mitgliederversammlung), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 39 (Rücklagen), 40 (Gewinnverwendung), 42 (Bekanntmachungen), 43 (Prüfung) sowie 45 (Inkrafttreten dieser Satzung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung sowie des Unternehmenesgegenstandes beschlossen. | a) 30.09.2019 Degner | ||
| 10 | b) Personenbezogene Daten berichtigt, nun: Vorstand: Tietz, Kathrin, Beckedorf, *XX.XX.XXXX | a) 22.06.2020 Degner | ||||
| 11 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Langkopf, Julia, Wunstorf, *XX.XX.XXXX | a) 04.01.2021 Degner | ||||
| 12 | b) Nicht mehr Vorstand: Nahrstedt, Michael, Wunstorf, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Kemmerich, Jost, Barsinghausen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 18.10.2021 Degner | ||||
| 13 | a) Wunstorfer Bauverein eG b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Neustädter Straße 30, 31515 Wunstorf c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz der Genossenschaft) und mit ihr die Änderung der Firma, sowie in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, sowie in §§ 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), 11 (Auseinandersetzung) 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 20 (Vorstand), 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufsichtsrat), 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 28 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 31 (Mitgliederversammlung), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 39 (Rücklagen), 42 (Bekanntmachungen) und § 43 (Prüfung) sowie die Einfügung von §§ 31a (Digitale Teilnahme an einer Präsenzversammung), 31b (Digitale Mitgliederversammlung), 31c (Mitgliederversammlung im digitalen und/oder schriftlichen Verfahren), 33a (Wahlen zum Aufsichtsrat) und 33b (Niederschrift) beschlossen. | a) 03.08.2022 Bödrich | |||
| 14 | Prokura erloschen: Langkopf, Julia, Wunstorf, *XX.XX.XXXX | a) 09.08.2024 Degner | ||||
| 15 | b) Geändert, nun: Vorstand: Tietz, Kathrin, Beckedorf, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 26.08.2024 Paix b) Fallnummer 36 |
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