Jedes Vorstandsmitglied ist allein für den Verein zeichnungs- und vertretungsberechtigt. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung zu: 1. Veräußerung und Erwerb von Immobilien, 2. dinglicher Belastung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens, 3. Investitionen, die im Einzelfall über 55.000,00 EUR hinausgehen und 4. Aufnahme und Gewährung von Darlehen, die über 30.000,00 EUR hinausgehen, ausgenommen Kontokorrentkredite für den laufenden Geschäftsbetrieb.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Josef Kallunkamakal
Kranenburg-Nütterden
Vorstand
Jörg Bingel
Kleve
Vorstand
Bruno Pastor
Bocholt
Vorstand
Rainer Willemsen
Kranenburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.04.1952 zuletzt geändert am 03.07.2001
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 31.03.1953 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Letzte vollständige Satzung Bl. 153 - 156; späterer Satzungsänderungsbeschluss Bl. 177
Protokoll Blatt 202
Allgemeine Vertretungsregelung auf Grund eines Erfassungsfehlers von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.