Handelsregister · VR 246
Chronologischer Auszug
Wolfsberg · Amtsgericht Kleve
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Wolfsberg b) Kranenburg-Nütterden | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind 1. der Vorsitzende, 2. der stellvertretende Vorsitzende, 3. der Schriftführer, 4. der vom Bischof ernannte Pfarrer der St. Antonius-Pfarrkirche in Nütterden, soweit dieser nicht erster oder zweiter Vorsitzender ist und er einen diesbezüglichen Antrag gestellt hat. Jedes Vorstandsmitglied ist allein für den Verein zeichnungsund vertretungsberechtigt. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung zu: 1. Veräußerung und Erwerb von Immobilien, 2. dringlicher Belastung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens, 3. Investitionen, die im Einzelfall über 100.000,00 DM hinausgehen und 4. Aufnahme und Gewährung von Darlehen, die über 50.000,00 DM hinausgehen, ausgenommen Kontokorrentkredite für den laufenden Geschäftsbetrieb. b) stellvertretender Vorsitzender: Demming, Bernhard, Kaufmann, Bocholt Pfarrer der St. Antonius-Pfarrkirche Nütterden: Dr. Kallunkamakal, Josef, Kranenburg-Nütterden, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Rintelen, Stephan, Kleve-Materborn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Bingel, Jörg, Kleve, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 27.04.1952 zuletzt geändert am 03.07.2001 | a) 12.07.2005 Rademacher b) Tag der ersten Eintragung: 31.03.1953 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Letzte vollständige Satzung Bl. 153 - 156; späterer Satzungsänderungsbeschluss Bl. 177 |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied ist allein für den Verein zeichnungs- und vertretungsberechtigt. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung zu: 1. Veräußerung und Erwerb von Immobilien, 2. dinglicher Belastung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens, 3. Investitionen, die im Einzelfall über 55.000,00 EUR hinausgehen und 4. Aufnahme und Gewährung von Darlehen, die über 30.000,00 EUR hinausgehen, ausgenommen Kontokorrentkredite für den laufenden Geschäftsbetrieb. b) Nicht mehr Vorsitzender: Rintelen, Stephan, Kleve-Materborn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Demming, Bernhard, Kaufmann, Bocholt Gewählt als Vorsitzender: Pastor, Bruno, Bocholt, *XX.XX.XXXX Gewählt als stellvertretender Vorsitzender: Willemsen, Rainer, Kranenburg, *XX.XX.XXXX | a) 27.09.2010 Geurtz b) Protokoll Blatt 202 Allgemeine Vertretungsregelung auf Grund eines Erfassungsfehlers von Amts wegen berichtigt. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.