Handelsregister · VR 246

Chronologischer Auszug

Wolfsberg · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wolfsberg

b)
Kranenburg-Nütterden
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind 1. der
Vorsitzende, 2. der stellvertretende Vorsitzende, 3. der
Schriftführer, 4. der vom Bischof ernannte Pfarrer der St.
Antonius-Pfarrkirche in Nütterden, soweit dieser nicht
erster oder zweiter Vorsitzender ist und er einen
diesbezüglichen Antrag gestellt hat. Jedes
Vorstandsmitglied ist allein für den Verein zeichnungsund vertretungsberechtigt. Der Vorstand bedarf der
Zustimmung der Mitgliederversammlung zu: 1.
Veräußerung und Erwerb von Immobilien, 2. dringlicher
Belastung des beweglichen und unbeweglichen
Vermögens, 3. Investitionen, die im Einzelfall über
100.000,00 DM hinausgehen und 4. Aufnahme und
Gewährung von Darlehen, die über 50.000,00 DM
hinausgehen, ausgenommen Kontokorrentkredite für den
laufenden Geschäftsbetrieb.

b)
stellvertretender Vorsitzender:
Demming, Bernhard, Kaufmann, Bocholt
Pfarrer der St. Antonius-Pfarrkirche Nütterden:
Dr. Kallunkamakal, Josef, Kranenburg-Nütterden,
*XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Rintelen, Stephan, Kleve-Materborn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Bingel, Jörg, Kleve, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 27.04.1952 zuletzt geändert am 03.07.2001
a)
12.07.2005
Rademacher

b)
Tag der ersten Eintragung:
31.03.1953
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Letzte vollständige
Satzung Bl. 153 - 156; späterer
Satzungsänderungsbeschluss
Bl. 177
2a)
Jedes Vorstandsmitglied ist allein für den Verein
zeichnungs- und vertretungsberechtigt. Der Vorstand
bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung zu:
1. Veräußerung und Erwerb von Immobilien, 2. dinglicher
Belastung des beweglichen und unbeweglichen
Vermögens, 3. Investitionen, die im Einzelfall über
55.000,00 EUR hinausgehen und 4. Aufnahme und
Gewährung von Darlehen, die über 30.000,00 EUR
hinausgehen, ausgenommen Kontokorrentkredite für den
laufenden Geschäftsbetrieb.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Rintelen, Stephan, Kleve-Materborn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Demming, Bernhard, Kaufmann, Bocholt
Gewählt als
Vorsitzender:
Pastor, Bruno, Bocholt, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stellvertretender Vorsitzender:
Willemsen, Rainer, Kranenburg, *XX.XX.XXXX
a)
27.09.2010
Geurtz

b)
Protokoll Blatt 202
Allgemeine Vertretungsregelung
auf Grund eines
Erfassungsfehlers von Amts
wegen berichtigt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.