Handelsregister · GnR 400108

Registerinformationen

Wohnungsgenossenschaft e. G. Sollstedt · Amtsgericht Jena

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Wohnungsgenossenschaft e. G. Sollstedt
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Sollstedt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 400108
Gericht
Amtsgericht Jena
Letzte Eintragung
08.11.2024
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jens Podßuweit

Niedergebra

Vorstand

Isabel Lengfeld

Sollstedt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 14.12.1990 zuletzt geändert am 04.06.2004
  • Die Generalversammlung vom 12.06.2008 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflicht des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 43 (Bekanntmachungen).
  • Die Generalversammlung vom 28.11.2023 hat die Neufassung des Statuts beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 12.01.1993. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Statut Bl. 277 ff SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.