Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen.
GnR 400108Wohnungsgenossenschaft e. G. Sollstedt, Sollstedt, (Ernst-Thälmann-Str. 11a, 99759 Sollstedt).Die Generalversammlung vom 12.06.2008 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 4 (Erwerb der …
Wohnungsgenossenschaft e. G. Sollstedt, Sollstedt, (Ernst-Thälmann-Str. 11a, 99759 Sollstedt).Die Generalversammlung vom 12.06.2008 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflicht des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 43 (Bekanntmachungen).
Veränderungen
GnR 400108Wohnungsgenossenschaft e. G. Sollstedt, Sollstedt, (Ernst-Thälmann-Str. 11a, 99759 Sollstedt).Die Generalversammlung vom 12.06.2008 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 4 (Erwerb der …
Wohnungsgenossenschaft e. G. Sollstedt, Sollstedt, (Ernst-Thälmann-Str. 11a, 99759 Sollstedt).Die Generalversammlung vom 12.06.2008 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflicht des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 43 (Bekanntmachungen).
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.