Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann von den Mitgliedern zusätzliche Genossenschaftsanteile zur Finanzierung von langfristigen Anlagegütern in Anspruch nehmen; Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und genossenschaftliche Altersvorsorgemodelle anbieten. Sie kann auch andere, der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens dienende Geschäfte betreiben. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Uwe Klinger
Gera
Vorstand
Mathias Lack
Nobitz OT Heiligenleichnam
Prokurist(in)
Dominique Nagler
Löbichau OT Beerwalde
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut errichtet am 07.05.1991/24.11.1992 und zuletzt geändert mit Beschluss vom 16.06.2005.
Die Vertreterversammlung vom 29.06.2006 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 2 Abs.2 (Gegenstand) und § 43 Abs. 2 (Prüfung).
Die Generalversammlung vom 26.06.2008 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft).
Die Vertreterversammlung vom 23.10.2010 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Ergänzt wurden die §§ 33a (Mitgliederversammlung), 35a (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) und geändert wurde § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung).
Die Generalversammlung vom 26.06.2014 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: Anlage zu § 17 Nr. 2 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) sowie § 18 (Kündigung weiterer Anteile).
Die Vertreterversammlung vom 23.06.2016 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), 17 (Geschäftsanteile und Gecshäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile) sowie die Anlage zur Satzung zu § 17 Nr. 2.
Die Generalversammlung vom 30.09.2021 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 alt (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 alt (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 alt (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 alt (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), 10 alt (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft) ,11 alt (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 alt (Auseinandersetzung), 13 alt (Rechte der Mitglieder), 15 alt (Überlassung von Wohnungen), 16 alt (Pflichten der Mitglieder), 17 alt (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 alt (Kündigung weiterer Anteile), 21 alt (Vorstand), 22 alt (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 alt (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes) , 24 alt (Aufsichtsrat), 25 alt (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 alt (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 alt(Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 alt (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 31 alt (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), 33 alt (Einberufung der Vertreterversammlung), 34 alt (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 35 alt (Zuständigkeit der Vertreterversammlung),35a alt (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 alt (Mehrheitserfordernisse), 37 alt (Auskunftsrecht), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 43 alt (Bekanntmachungen), 44 alt (Prüfung) sowie die Streichung des § 5 und damit Änderung der nachfolgenden Nummerierung und die Streichung des § 33a.
Sonstige Rechtsverhaltnisse
Die Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf" Gera e.G. ist aufgrund der VO betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 15. August 1990 Rechtsnachfolger der AWG Arbeiter-Wohnungsbau-Genossenschaft "Glück Auf" Gera. Die Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf" Gera eG ist Rechtsnachfolgerin der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft des Betriebes VEB Bauunion "Bauarbeiter" in Gera.
Die Geraer Baugenossenschaft GWG eingetragene Genossenschaft mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena GnR 200231) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2015 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 02.06.2015 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 23.06.2015 mit der Genossenschaft verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.01.1993. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut Bl. 2-48, 67-69 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.