Handelsregister · GnR 200233

Chronologischer Auszug

Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf" Gera eG · Amtsgericht Jena

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wohnungsbaugenossenschaft "Glück
Auf" Gera eG

b)
Gera

c)
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Gute,
sichere und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung der Mitglieder. Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten und betreuen.
Keine Nachschusspflicht der
Genossen.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.

b)
Vorstand:
Klinger, Uwe, Gera, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Lappann, Dieter, Schleiz, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied
Jobst-Dalibor, Kerstin, Gera, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragene Genossenschaft
Statut errichtet am 07.05.1991/24.11.1992
und zuletzt geändert mit Beschluss vom
16.06.2005.

b)
Die Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf"
Gera e.G. ist aufgrund der VO betreffend die
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
vom 15. August 1990 Rechtsnachfolger der
AWG Arbeiter-Wohnungsbau-Genossenschaft
"Glück Auf" Gera.

Die Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf"
Gera eG ist Rechtsnachfolgerin der
Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft des
Betriebes VEB Bauunion "Bauarbeiter" in
Gera.
a)
15.05.2006
Grimm

b)
Tag der ersten Eintragung:
13.01.1993.
Dieses Blatt ist unter
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Statut Bl. 2-48, 67-69 SB.
2c)
Eintragung lfd. Nr. 3 vom 11.04.1997, Nr.
5 vom 01.12.1998, Nr. 7 vom
06.10.1999, Nr. 8 vom 29.06.2000 von
Amts wegen berichtigt:
1. Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck) der
Genossenschaft.
2. Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen sowie veräußern und
vermitteln. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen. Beteiligungen sind
zulässig.
3. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen (gem. § 28 der Satzung).
4. Die Genossenschaft kann ihr
zustehende finanzielle Leistungen
Stunden bzw. in Raten zahlen lassen.
a)
22.11.2006
Baumann
3c)
1. Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck) der
Genossenschaft.
2. Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen sowie veräußern und
vermitteln. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen. Beteiligungen sind
zulässig. Sie kann eine Spareinrichtung
zur Förderung der Mitglieder betreiben
und genossenschaftliche
Altersvorsorgemodelle anbieten. Die
Genossenschaft kann von den
Mitgliedern Darlehen,
Inhaberschuldverschreibungen und /
oder zusätzliche Genossenschaftsanteile
zur Finanzierung von langfristigen
Anlagegütern in Anspruch nehmen. Sie
kann auch andere, der Wirtschaftlichkeit
des Unternehmens dienende Geschäfte
betreiben.
3. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen (gem. § 28 der Satzung).
4. Die Genossenschaft kann ihr
zustehende finanzielle Leistungen
Stunden bzw. in Raten zahlen lassen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 29.06.2006
hat die Änderung des Statuts beschlossen.
Geändert wurden: § 2 Abs.2 (Gegenstand)
und § 43 Abs. 2 (Prüfung).
a)
22.11.2006
Baumann
4c)
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen.
Die Genossenschaft kann von den
Mitgliedern zusätzliche
Genossenschaftsanteile zur
Finanzierung von langfristigen
Anlagegütern in Anspruch nehmen;
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben und genossenschaftliche
Altersvorsorgemodelle anbieten. Sie
kann auch andere, der Wirtschaftlichkeit
des Unternehmens dienende Geschäfte
betreiben.
Beteiligungen sind zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Jedes
Vorstandsmitglied ist befugt, im
Namen der Genossenschaft mit sich
als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
Die Generalversammlung vom 26.06.2008 hat
die Neufassung des Statuts beschlossen.
Dabei wurden geändert: §§ 2 (Zweck und
Gegenstand), 22 (Leitung und Vertretung der
Genossenschaft).
a)
17.09.2008
Baumann
5a)
Die Generalversammlung vom 25.10.2010 hat
die Änderung des Statuts beschlossen.
Ergänzt wurden die §§ 33a
(Mitgliederversammlung), 35a (Zuständigkeit
der Mitgliederversammlung) und geändert
wurde § 35 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung).
a)
22.11.2010
Graupeter
6a)
Die Eintragung lfd. Nummer 5 Spalte 6 a) wird
von Amts wegen berichtigt:
Die Vertreterversammlung vom 23.10.2010
hat die Änderung des Statuts beschlossen.
Ergänzt wurden die §§ 33a
(Mitgliederversammlung), 35a (Zuständigkeit
der Mitgliederversammlung) und geändert
wurde § 35 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung).
a)
26.05.2011
Baumann
7a)
Die Generalversammlung vom 26.06.2014 hat
die Änderung des Statuts beschlossen.
Geändert wurden: Anlage zu § 17 Nr. 2
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben)
sowie § 18 (Kündigung weiterer Anteile).
a)
22.07.2014
Biernat
8b)
Die Geraer Baugenossenschaft GWG
eingetragene Genossenschaft mit dem Sitz in
Gera (Amtsgericht Jena GnR 200231) ist
aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom
24.06.2015 sowie des Beschlusses der
Vertreterversammmlung vom 02.06.2015 und
des Beschlusses der Generalversammlung
der übertragenden Genossenschaft vom
23.06.2015 mit der Genossenschaft
verschmolzen.
a)
03.08.2015
Biernat
9b)
Bestellt:
Vorstand:
Lack, Mathias, Nobitz OT
Heiligenleichnam, *XX.XX.XXXX
a)
03.09.2015
Biernat
10b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Lappann, Dieter, Schleiz, *XX.XX.XXXX
a)
06.01.2016
Biernat
11a)
Die Vertreterversammlung vom 23.06.2016
hat die Änderung des Statuts beschlossen.
Geändert wurden: §§ 9 (Beendigung der
Mitgliedschaft im Todesfall), 17
(Geschäftsanteile und Gecshäftsguthaben),
18 (Kündigung weiterer Anteile) sowie die
Anlage zur Satzung zu § 17 Nr. 2.
a)
13.07.2016
Biernat
12Prokura erloschen:
Jobst-Dalibor, Kerstin, Gera, *XX.XX.XXXX
a)
04.07.2019
Thieme
13Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Nagler, Dominique, geb. Hesse, Löbichau OT
Beerwalde, *XX.XX.XXXX
a)
06.09.2019
Thieme
14a)
Die Generalversammlung vom 30.09.2021 hat
die Änderung des Statuts beschlossen.
Geändert wurden §§ 2 (Zweck und
Gegenstand), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der
Mitgliedschaft), 6 alt (Beendigung der
Mitgliedschaft), 7 alt (Kündigung der
Mitgliedschaft), 8 alt (Übertragung des
Geschäftsguthabens), 9 alt (Beendigung der
Mitgliedschaft im Todesfall), 10 alt
(Beendigung der Mitgliedschaft durch
Auflösung oder Erlöschen einer juristischen
Person oder Personenhandelsgesellschaft)
,11 alt (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 alt
(Auseinandersetzung), 13 alt (Rechte der
Mitglieder), 15 alt (Überlassung von
Wohnungen), 16 alt (Pflichten der Mitglieder),
17 alt (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), 18 alt (Kündigung
weiterer Anteile), 21 alt (Vorstand), 22 alt
(Leitung und Vertretung der Genossenschaft),
23 alt (Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes) , 24 alt (Aufsichtsrat), 25 alt
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates),
26 alt (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates),
27 alt(Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 alt
(Gegenstände der gemeinsamen Beratung
von Vorstand und Aufsichtsrat), 31 alt
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Wahl der
Vertreter), 33 alt (Einberufung der
Vertreterversammlung), 34 alt (Leitung der
Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), 35 alt (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung),35a alt (Zuständigkeit
der Mitgliederversammlung), 36 alt
(Mehrheitserfordernisse), 37 alt
(Auskunftsrecht), 38 (Geschäftsjahr und
Aufstellung des Jahresabschlusses), 43 alt
(Bekanntmachungen), 44 alt (Prüfung) sowie
die Streichung des § 5 und damit Änderung
der nachfolgenden Nummerierung und die
Streichung des § 33a.
a)
12.11.2021
Kießling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.