Handelsregister · GnR 391 FL

Registerinformationen

Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG · Amtsgericht Flensburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG
Rechtsform
eG
Sitz
Wyk auf Föhr

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 391 FL
Gericht
Amtsgericht Flensburg
Letzte Eintragung
10.11.2021
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der sozialen Belange und der Wirtschaft ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung auf den Inseln Föhr und Amrum. Insbesondere fördert die Genossenschaft bezahlbares, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen und lebenswerter und stablier Nachbarschaft. Dazu ist auch bezweckt, privates Kapital und Wohnraumfördermittel einzuwerben. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

194

Andreas Raschzok

Midlum auf Föhr

194

Christian Stemmer

Witsum auf Föhr

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

007

  • Das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch Auszahlung eines Auseindandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschieden sind oder einzelne Geschäftsanteile gekündigt haben, nicht unterschritten werden darf, beträgt 80 Prozent der Summe der Geschäftsguthaben zum letzten Bilanzstichtag. Keine Nachschusspflicht.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.