Handelsregister · GnR 391 FL
Chronologischer Auszug
Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG · Amtsgericht Flensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG b) Sitz/Niederlassung: Wyk auf Föhr c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der sozialen Belange und der Wirtschaft ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung auf den Inseln Föhr und Amrum. Insbesondere fördert die Genossenschaft bezahlbares, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen und lebenswerter und stablier Nachbarschaft. Dazu ist auch bezweckt, privates Kapital und Wohnraumfördermittel einzuwerben. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. | Das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch Auszahlung eines Auseindandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschieden sind oder einzelne Geschäftsanteile gekündigt haben, nicht unterschritten werden darf, beträgt 80 Prozent der Summe der Geschäftsguthaben zum letzten Bilanzstichtag. Keine Nachschusspflicht. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein. b) Vorstand: 1. Dr. Raschzok, Andreas, *XX.XX.XXXX, Midlum auf Föhr Vorstand: 2. Stemmer, Christian, *XX.XX.XXXX, Witsum auf Föhr | a) Eingetragene Genossenschaft Die Satzung ist errichtet am 01.09.2021. | a) 10.11.2021 Jepsen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.