Handelsregister · GnR 391 FL

Chronologischer Auszug

Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wohnungsbaugenossenschaft
Föhr-Amrum eG

b)
Sitz/Niederlassung:
Wyk auf Föhr

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung der sozialen Belange
und der Wirtschaft ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung für breite
Schichten der Bevölkerung auf
den Inseln Föhr und Amrum.
Insbesondere fördert die Genossenschaft bezahlbares, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen und lebenswerter und
stablier Nachbarschaft. Dazu ist
auch bezweckt, privates Kapital
und Wohnraumfördermittel einzuwerben.
Die Genossenschaft kann Bauten
in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und
betreuen; sie kann alle im Bereich
der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der
Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch
Auszahlung eines
Auseindandersetzungsguthabens
von Mitgliedern,
die ausgeschieden
sind oder einzelne
Geschäftsanteile
gekündigt haben,
nicht unterschritten werden darf,
beträgt 80 Prozent
der Summe der
Geschäftsguthaben zum letzten
Bilanzstichtag.
Keine Nachschusspflicht.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die
Genossenschaft allein.

b)
Vorstand:

1.
Dr. Raschzok, Andreas, *XX.XX.XXXX,
Midlum auf Föhr

Vorstand:

2.
Stemmer, Christian, *XX.XX.XXXX,
Witsum auf Föhr
a)
Eingetragene Genossenschaft

Die Satzung ist errichtet am
01.09.2021.
a)
10.11.2021
Jepsen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.