Handelsregister · HRB 1919

Chronologischer Auszug

Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeinnützige Wohnungsbauund Verwaltungsgesellschaft mbH
Ketzin

b)
Ketzin

c)
Die Gesellschaft errichtet und bewirtschaftet ihre Wohnungen in
einer die Umwelt möglichst schonenden Weise. Sie ist auch berechtigt, Eigenheime und Eigentumswohnungen zu errichten. Soweit zur Wohnungsversorgung erforderlich, beschafft sie sich Wohnungen durch Errichtung, Kauf,
Miete, Pacht, als Treuhänder oder
in anderer rechtlicher Weise. Den
von ihr verwalteten Wohnungsbestand erhält oder versetzt die Gesellschaft in einen zeitgemäßen
Wohnbedürfnissen entsprechenden Zustand.
Neben den oben genannten Aufgaben wird die Gesellschaft
- den Neubau, die Modernisierung
und Instandsetzung der Wohnungen betreuen;
- fremde Wohnungen verwalten;
- Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen für Wohnungen
errichten, erwerben und betreiben;
- bei eigenen und betreuten Bauvorhaben im Einklang mit den
städtebaulichen Zielen, Räume
für Zwecke der öffentlichen Verwaltung, für Gewerbebetriebe, für
den Gemeinbedarf, insbesondere für kulturelle, religiöse, soziale
oder Sporteinrichtungen errichten;
- im übrigen alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft und des
Städtebaus anfallenden sowie die
damit zusammenhängenden Aufgaben übernehmen.
130.500,00 DMa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Zeine, Erhard, *XX.XX.XXXX, Ketzin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
25.07.1990 und zuletzt geändert am
26.04.2000.
a)
28.06.2006
Brüske
b)
Gesellschaftsvertrag Bl. 291 ff
SB;

Tag der ersten Eintragung:
02.08.1991

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
21.000.000 EURa)
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2006
ist das Stammkapital der Gesellschaft zu dem vom Rat der Europäischen Union gem. Art. 109 l
Abs. 4 Satz 1 EGV festgelegten
Umrechnungskurs von Euro zu DM
in 66.723,59 EUR umgestellt, um
933.276,41 EUR auf 1.000.000
EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere § 3
(Stammkapital und Stammeinlagen)
und § 8 (Geschäftsführung, Vertretung).
a)
22.08.2006
Neumann
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.324-338
Beschluss
Bl.307-323;340-346
3b)
Geschäftsführer:
2.
Kreutzer, Heinz, *XX.XX.XXXX, Magdeburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Zeine, Erhard
a)
25.10.2007
Berliner
4b)
Änderung zu Nr. 2:
Geschäftsführer:
Kreutzer, Heinz, *XX.XX.XXXX, Potsdam
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
13.01.2010
Lüdtke
5b)
Die Eintragung betreffend den
Sitz ist von Amts wegen wie folgt
berichtigt:

Ketzin/Havel
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Karl-Liebknecht-Straße 6, 14669
Ketzin/Havel
a)
27.02.2012
Neumann
6a)
Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin

c)
Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung
für alle Schichten der Bevölkerung bei einer Mietpreisgestaltung, die für jedermann verträglich
ist.
Vornehmlich sind zu versorgen
kinderreiche Familien,
alleinerziehende Elternteile,
Schwerbehindete und
ältere Menschen.
Die Gesellschaft errichtet und bewirtschaftet ihre Wohnungen in
einer die Umwelt möglichst schonenden Weise.
Sie ist auch berechtigt, Eigenheime und Eigentumswohnungen zu
errichten.
Soweit zur Wohnungsversorgung
erforderlich, beschafft sie sich
Wohnungen durch Errichtung,
Kauf, Miete, Pacht,
als Treuhänder oder in anderer
rechtlicher Weise.
Den von ihr verwalteten Wohnungsbestand erhält oder versetzt
die Gesellschaft in einen zeitgemäßen und den Wohnbedürfnissen entsprechenden Zustand.
Neben den oben genannten Aufgaben wird die Gesellschaft
- den Neubau, die
Modernisierung und
Instandsetzung der
Wohnungen betreuen;
- fremde Wohnungen
verwalten;
- Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen für
Wohnungen errichten,
erwerben und betreiben;
- bei eigenen und betreuten
Bauvorhaben im Einklang
mit den städtebaulichen
Zielen, Räume für
Zwecke der öffentlichen
Verwaltung,
für Gewerbebetriebe,
für den Gemeinbedarf,
insbesondere für kulturelle,
religiöse, soziale oder
Sporteinrichtungen errichten;
- im Übrigen alle im Bereich
der Wohnungswirtschaft und
des Städtebaus anfallenden
sowie die damit
zusammenhängenden
Aufgaben
übernehmen.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und ist
nach Zustimmung durch die Gemeindevertretung
(§ 96 Abs. 1 Nr. 9 BbgKVerf) zur
Gründung und Übernahme von
Tochtergesellschaften und zur Beteiligung an Unternehmen (mittelbare Beteiligung) berechtigt.
Sie hat hierbei die entsprechende
Anwendung der Bestimmungen in
§ 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 BbgKVerf
im jeweiligen Gesellschaftsvertrag
bzw. -satzung sicher zu stellen.
Die in § 2 Abs. 4 geregelten Betätigungen beschränken sich jedoch
prinzipiell auf die Territorien der
Gesellschaftergemeinden.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2012
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft); § 2 (Gegenstand der
Gesellschaft); § 10 (Aufsichtsrat);
§ 12 (Beschlussfähigkeit und Beschlüsse des Aufsichtsrates); § 13
(Aufgaben des Aufsichtsrates); §
15 (Ordentliche Gesellschafterversammlung); § 18 (Beschlüsse der
Gesellschafterversammlung) und §
21 (Rücklagen, Gewinnverteilung
und Verlustdeckung).
a)
07.01.2013
Neumann
7c)
Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung
für alle Schichten der Bevölkerung bei einer Mietpreisgestaltung,
die für jedermann verträglich ist.
Vornehmlich sind zu versorgen
kinderreiche Familien,
alleinerziehende Elternteile,
Schwerbehindete und
ältere Menschen.
Die Gesellschaft errichtet und bewirtschaftet ihre Wohnungen in
einer die Umwelt möglichst schonenden Weise.
Sie ist auch berechtigt, Eigenheime und Eigentumswohnungen zu
errichten.
Soweit zur Wohnungsversorgung
erforderlich, beschafft sie sich
Wohnungen durch Errichtung,
Kauf, Miete, Pacht,als Treuhänder
oder in
anderer rechtlicher Weise.
Den von ihr verwalteten Wohnungsbestand erhält oder versetzt
die Gesellschaft in einen zeitgemäßen und den Wohnbedürfnissen entsprechenden Zustand.
Neben den oben genannten Aufgaben wird die Gesellschaft
- den Neubau, die
Modernisierung und
Instandsetzung der
Wohnungen betreuen;
- fremde Wohnungen
verwalten;
- Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen für
Wohnungen errichten,
erwerben und betreiben;
- bei eigenen und betreuten
Bauvorhaben im Einklang
mit den städtebaulichen
Zielen, Räume für
Zwecke der öffentlichen
Verwaltung,
für Gewerbebetriebe,
für den Gemeinbedarf,
insbesondere für kulturelle,
religiöse, soziale oder
Sporteinrichtungen errichten;
- im Übrigen alle im Bereich
der Wohnungswirtschaft und
des Städtebaus anfallenden
sowie die damit
zusammenhängenden
Aufgaben
übernehmen.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich
nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), zur
Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich
an anderen Unternehmen beteiligen (mittelbare Beteiligung) oder
solche gründen oder erwerben.
Die Gründung und Übernahme
von Tochtergesellschaften sowie
Art und Umfang der Beteiligung
an weiteren Unternehmen bedürfen der vorherigen Zustimmung
der Gemeindevertretungen. In die
Gesellschaftsverträge bzw. -satzungen von Tochtergesellschaften sind die Bestimmungen gemäß
§ 96 Abs. 1 BbgKVerf aufzunehmen.
Die in diesem Absatz geregelten
Betätigungen beschränken sich jedoch prinzipiell auf die Territorien
der Gesellschaftergemeinden.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2015 ist
der Gesellschaftsvertrag geändert
in § 2 Abs. 3 und 4 (Gegenstand
der Gesellschaft); § 10 Abs. 2 (Aufsichtsrat); § 18 Abs. 2 (Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung); in der Überschrift zu
Abschnitt V. (Rechnungslegung,
Wirtschaftsplan)und in § 19 Abs.
3 und 5 (Jahresabschluss) sowie
durch die Neueinfügung des § 19a
(Wirtschaftsplan).
a)
18.11.2015
Neumann
8b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Kreutzer, Heinz

Geschäftsführer:
3.
Wagenschütz, Doreen, *XX.XX.XXXX,
Ketzin/Havel OT Paretz
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
10.04.2018
Berliner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.