HRB 1919

Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ketzin/Havel

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ketzin/Havel
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-27 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gemeinnützige Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin Ketzin
  2. Gemeinnützige Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin Ketzin/Havel

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRB 1919 P HRB 1919 P: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin, Ketzin/Havel, Karl-Liebknecht-Straße 6, 14669 Ketzin/Havel. Nicht mehr Geschäftsführer: Kreutzer, Heinz; Geschäftsführer: Wagenschütz, Doreen,…
HRB 1919 P: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin, Ketzin/Havel, Karl-Liebknecht-Straße 6, 14669 Ketzin/Havel. Nicht mehr Geschäftsführer: Kreutzer, Heinz; Geschäftsführer: Wagenschütz, Doreen, *XX.XX.XXXX, Ketzin/Havel OT Paretz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 1919 P HRB 1919 P: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin, Ketzin/Havel, Karl-Liebknecht-Straße 6, 14669 Ketzin/Havel. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwor…
HRB 1919 P: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin, Ketzin/Havel, Karl-Liebknecht-Straße 6, 14669 Ketzin/Havel. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für alle Schichten der Bevölkerung bei einer Mietpreisgestaltung, die für jedermann verträglich ist. Vornehmlich sind zu versorgen
kinderreiche Familien, alleinerziehende Elternteile, Schwerbehindete und ältere Menschen. Die Gesellschaft errichtet und bewirtschaftet ihre Wohnungen in einer die Umwelt möglichst schonenden Weise. Sie ist auch berechtigt, Eigenheime und Eigentumswohnungen zu errichten. Soweit zur Wohnungsversorgung erforderlich, beschafft sie sich Wohnungen durch Errichtung, Kauf, Miete, Pacht,als Treuhänder oder in anderer rechtlicher Weise. Den von ihr verwalteten Wohnungsbestand erhält oder versetzt die Gesellschaft in einen zeitgemäßen und den Wohnbedürfnissen entsprechenden Zustand. Neben den oben genannten Aufgaben wird die Gesellschaft - den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung der Wohnungen betreuen; - fremde Wohnungen verwalten; - Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen für
Wohnungen errichten, erwerben und betreiben; - bei eigenen und betreuten Bauvorhaben im Einklang mit den städtebaulichen Zielen, Räume für Zwecke der öffentlichen Verwaltung, für Gewerbebetriebe, für den Gemeinbedarf, insbesondere für kulturelle, religiöse, soziale oder Sporteinrichtungen errichten; - im Übrigen alle im Bereich
der Wohnungswirtschaft und des Städtebaus anfallenden sowie die damit zusammenhängenden Aufgaben übernehmen.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen (mittelbare Beteiligung) oder solche gründen oder erwerben. Die Gründung und Übernahme von Tochtergesellschaften sowie Art und Umfang der Beteiligung an weiteren Unternehmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretungen. In die Gesellschaftsverträge bzw. -satzungen von Tochtergesellschaften sind die Bestimmungen gemäß § 96 Abs. 1 BbgKVerf aufzunehmen. Die in diesem Absatz geregelten Betätigungen beschränken sich jedoch prinzipiell auf die Territorien der Gesellschaftergemeinden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 Abs. 3 und 4 (Gegenstand der Gesellschaft); § 10 Abs. 2 (Aufsichtsrat); § 18 Abs. 2 (Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung); in der Überschrift zu Abschnitt V. (Rechnungslegung, Wirtschaftsplan)und in § 19 Abs. 3 und 5 (Jahresabschluss) sowie durch die Neueinfügung des § 19a (Wirtschaftsplan).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.