HRB 1919
Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ketzin/Havel
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Ketzin/Havel
- Datenstand
- 2024-04-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-27 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
1 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Gemeinnützige Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin Ketzin
- Gemeinnützige Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin Ketzin/Havel
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 1919 P HRB 1919 P: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin, Ketzin/Havel, Karl-Liebknecht-Straße 6, 14669 Ketzin/Havel. Nicht mehr Geschäftsführer: Kreutzer, Heinz; Geschäftsführer: Wagenschütz, Doreen,…
HRB 1919 P HRB 1919 P: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin, Ketzin/Havel, Karl-Liebknecht-Straße 6, 14669 Ketzin/Havel. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwor…
kinderreiche Familien, alleinerziehende Elternteile, Schwerbehindete und ältere Menschen. Die Gesellschaft errichtet und bewirtschaftet ihre Wohnungen in einer die Umwelt möglichst schonenden Weise. Sie ist auch berechtigt, Eigenheime und Eigentumswohnungen zu errichten. Soweit zur Wohnungsversorgung erforderlich, beschafft sie sich Wohnungen durch Errichtung, Kauf, Miete, Pacht,als Treuhänder oder in anderer rechtlicher Weise. Den von ihr verwalteten Wohnungsbestand erhält oder versetzt die Gesellschaft in einen zeitgemäßen und den Wohnbedürfnissen entsprechenden Zustand. Neben den oben genannten Aufgaben wird die Gesellschaft - den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung der Wohnungen betreuen; - fremde Wohnungen verwalten; - Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen für
Wohnungen errichten, erwerben und betreiben; - bei eigenen und betreuten Bauvorhaben im Einklang mit den städtebaulichen Zielen, Räume für Zwecke der öffentlichen Verwaltung, für Gewerbebetriebe, für den Gemeinbedarf, insbesondere für kulturelle, religiöse, soziale oder Sporteinrichtungen errichten; - im Übrigen alle im Bereich
der Wohnungswirtschaft und des Städtebaus anfallenden sowie die damit zusammenhängenden Aufgaben übernehmen.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen (mittelbare Beteiligung) oder solche gründen oder erwerben. Die Gründung und Übernahme von Tochtergesellschaften sowie Art und Umfang der Beteiligung an weiteren Unternehmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretungen. In die Gesellschaftsverträge bzw. -satzungen von Tochtergesellschaften sind die Bestimmungen gemäß § 96 Abs. 1 BbgKVerf aufzunehmen. Die in diesem Absatz geregelten Betätigungen beschränken sich jedoch prinzipiell auf die Territorien der Gesellschaftergemeinden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 Abs. 3 und 4 (Gegenstand der Gesellschaft); § 10 Abs. 2 (Aufsichtsrat); § 18 Abs. 2 (Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung); in der Überschrift zu Abschnitt V. (Rechnungslegung, Wirtschaftsplan)und in § 19 Abs. 3 und 5 (Jahresabschluss) sowie durch die Neueinfügung des § 19a (Wirtschaftsplan).
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.