Wohnungs- und Siedlungs-Baugenossenschaft in Schwalmstadt eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Schwalmstadt-Ziegenhain
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
GnR 301
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
17.09.2024
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heinz Schröder
Frielendorf
Vorstand
Walter Kripko
Melsungen
Prokurist(in)
Birgit Losekam
Schwalmstadt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Thorsten Hofmann
Frielendorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 10.09.1963 zuletzt geändert am 27.09.2001
Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2018 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 21 (Vorstand) und 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlungen vom 02.10.2020 und 01.09.2021 haben die Änderungen der Satzung in den §§ 1 (Firma), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses) und 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 12.06.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.04.1947 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut Blatt 253 Sonderband
Anmeldung Blatt 3 ff Sonderband
Fall 8
Fall 10
Eintragung vom 22.11.2012 in Spalte 3 von Amts wegen berichtigt.
Fall 11
Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Genossenschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB).
Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder.
Fall 17
Fall 18
Fall 19
Fall 20
Fall 21
Fall 22
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.