Handelsregister · GnR 301
Chronologischer Auszug
Wohnungs- und Siedlungs-Baugenossenschaft in Schwalmstadt eG · Amtsgericht Marburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft in Schwalmstadt eingetragene Genossenschaft (vormals für den Kreis Ziegenhain) b) Schwalmstadt-Ziegenhain c) 1. Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. 2. Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. 3. Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens übernehmen. 4. Die Genossenschaft darf nur die durch Recht über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen zugelassenen Geschäfte und Maßnahmen betreiben. 5. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf die Städte Schwalmstadt, Neukirchen, Schwarzenborn und die Gemeinden Frielendorf, Gilserberg, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach und Willingshausen. | Keine Nachschusspflicht der Genossen. | a) Die Genossenschaft hat mindestens zwei und höchstens vier Vorstandsmitglieder. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Hasenpflug, Rudolf, Neukirchen Vorstand: Schröder, Heinz, Frielendorf | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 10.09.1963 zuletzt geändert am 27.09.2001 | a) 24.09.2002 Kurz b) Tag der ersten Eintragung: 30.04.1947 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Blatt 253 Sonderband | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Hasenpflug, Rudolf, Neukirchen Bestellt als Vorstand: Weppler, Horst, Neukirchen, *XX.XX.XXXX | a) 11.07.2006 Naumann-Wenz b) Anmeldung Blatt 3 ff Sonderband | ||||
| 3 | Nachschusspflicht von Amts wegen berichtigt, nun: Auf 150,- EUR (Haftsumme) beschränkte Nachschusspflicht. | a) 28.03.2011 Unzeitig b) Fall 8 | ||||
| 4 | Nachschusspflicht von Amts wegen berichtigt, nun: Auf 150,- EUR (Haftsumme) je Geschäftsanteil beschränkte Nachschusspflicht. Bei Übernahme weiterer Anteile erhöht sich die Haftsumme auf den Gesamtbetrag der übernommenen Geschäftsanteile. | a) 22.11.2012 Hoos b) Fall 10 | ||||
| 5 | a) 22.11.2012 Hoos b) Eintragung vom 22.11.2012 in Spalte 3 von Amts wegen berichtigt. Fall 11 | |||||
| 6 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. | Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. | a) Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Genossenschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB). Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2018 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 21 (Vorstand) und 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen. | a) 04.01.2019 Hoos b) Fall 17 | |
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Weppler, Horst, Neukirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Wölk, Uwe, Willingshausen, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen geändert, nun: Vorstand: Schröder, Heinz, Frielendorf, *XX.XX.XXXX | a) 11.02.2019 Grün b) Fall 18 | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Wölk, Uwe, Willingshausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Kripko, Walter, Melsungen, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Losekam, Birgit, Schwalmstadt, *XX.XX.XXXX | a) 31.05.2021 Gleim b) Fall 19 | |||
| 9 | b) Bestellt als Vorstand: Hofmann, Thorsten, Frielendorf, *XX.XX.XXXX | a) 09.08.2021 Gleim b) Fall 20 | ||||
| 10 | a) Wohnungs- und Siedlungs- Baugenossenschaft in Schwalmstadt eG | a) Die Mitgliederversammlungen vom 02.10.2020 und 01.09.2021 haben die Änderungen der Satzung in den §§ 1 (Firma), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses) und 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) beschlossen. | a) 15.11.2021 Gleim b) Fall 21 | |||
| 11 | a) Die Generalversammlung vom 12.06.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 17.09.2024 Unzeitig b) Fall 22 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.