(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Claudia Büchel
Dortmund
Prokurist(in)
Andrea Schlauch
Wetter
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Vorstand
Lara Ruthmann
Wetter
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.06.1972 zuletzt geändert am 18.06.2001
Die Mitgliederversammlung vom 18. Juni 2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (neu eingefügt) (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 30 (jetzt 31) (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 40 (Gewinnverwendung), 42 (Bekanntmachungen), 43 (Prüfung), 44 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 30 a wurde neu eingefügt, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 40, 41, 43 und 44 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 12, 22, 24, 25, 27, 28, 29, 32, 33, 34, 35, 36, 40, 43 und (45) beschlossen. Die §§ 32a, 32b, 32c, 34a, 34b wurden neu eingefügt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.11.1898 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Wetter GnR 104) getreten. Freigegeben am 12.12.2003.
Satzung Bl. 203 BD. XVI Beschluss Bl. 126
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