Handelsregister · GnR 237
Chronologischer Auszug
Wohnstättengenossenschaft Wetter eG · Amtsgericht Hagen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wohnstättengenossenschaft Wetter eG b) Wetter (Ruhr) c) (1) Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnung in allen Rechtsund Nutzungsformen darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. (2) Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung Ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. (3) Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens übernehmen. (4) Die Genossenschaft darf nur die durch das Recht über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen zugelassenen Geschäfte und Maßnahmen betreiben. (5) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Wetter (Ruhr). (6) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 30 die Voraussetzungen. 1. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen der Satzung. 4. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Wetter (Ruhr). 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) 930,00 EUR (Haftsumme je Geschäftsanteil) b) 100 (Höchstzahl der Geschäftsanteile je Genosse) c) Die Genossen sind zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet, jedoch beschränkt auf die Haftsumme. Die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen ist zulässig. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Haller, Lothar, Kaufmann, Wetter (Ruhr) Vorstand: Randzio, Eckhard, Betriebswirt VWA, Wetter Vorstand: Brause, Jürgen, Hagen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 12.06.1972 zuletzt geändert am 18.06.2001 b) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzer oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Bekanntmachungen werden in der Westfälischen Rundschau und Westfalenpost veröffentlicht. | a) 12.12.2003 Wilkesmann b) Tag der ersten Eintragung: 24.11.1898 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Wetter GnR 104) getreten. Freigegeben am 12.12.2003. Satzung Bl. 203 BD. XVI Beschluss Bl. 126 | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Randzio, Eckhard, Betriebswirt VWA, Wetter | a) 28.01.2004 Block | ||||
| 3 | b) Bestellt zum Vorstand: Büchel, Claudia, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 27.04.2004 Block | ||||
| 4 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | 930,00 EUR (Haftsumme je Geschäftsanteil) Die Genossen sind zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet, jedoch beschränkt auf die Haftsumme. Die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen ist zulässig. Bei Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. | a) Die Mitgliederversammlung vom 18. Juni 2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (neu eingefügt) (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 30 (jetzt 31) (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 40 (Gewinnverwendung), 42 (Bekanntmachungen), 43 (Prüfung), 44 (Auflösung) beschlossen. | a) 13.09.2007 Ahring | ||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: Haller, Lothar, Kaufmann, Wetter (Ruhr) | a) 05.10.2007 Ahring | ||||
| 6 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Putsch, Andrea, Wetter, *XX.XX.XXXX | a) 17.07.2008 Ahring | ||||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Brause, Jürgen, Hagen, *XX.XX.XXXX Bestellt zum Vorstand: Dittmann, Ralph, Breckerfeld, *XX.XX.XXXX | a) 02.08.2018 Fritzsche | ||||
| 8 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 30 a wurde neu eingefügt, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 40, 41, 43 und 44 beschlossen. | a) 20.08.2019 Ahring | ||
| 9 | Nach Namensänderung weiterhin Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Schlauch, Andrea, Wetter, *XX.XX.XXXX | a) 18.11.2021 Ahring | ||||
| 10 | b) Bestellt zum Vorstand: Ruthmann, Lara, Wetter, *XX.XX.XXXX | a) 18.01.2023 Ahring | ||||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: Dittmann, Ralph, Breckerfeld, *XX.XX.XXXX | a) 05.07.2023 Fritzsche | ||||
| 12 | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 12, 22, 24, 25, 27, 28, 29, 32, 33, 34, 35, 36, 40, 43 und (45) beschlossen. Die §§ 32a, 32b, 32c, 34a, 34b wurden neu eingefügt. | a) 02.08.2023 Ahring |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.