Handelsregister · GnR 1695
Chronologischer Auszug
Wohngenossenschaft LINDE eG · Amtsgericht Augsburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wohngenossenschaft LINDE eG b) Eresing c) Wohnversorgung: Die Genossenschaft stellt eine sichere, gesunde, familien- und altersgerechte und sozial verantwortbare, wirtschaftliche Wohnversorgung für ihre Mitglieder und deren nahen Angehörigen bereit. Wohnform und Aufenthaltswert: Die Genossenschaft fördert für junge und alte Menschen selbstbestimmte, selbstverwaltete, gemeinschaftliche, nachbarschaftliche und fortschrittliche Wohnforrnen mit neuem Aufenthaltswert im dörflich gewachsenen Kontext. Die Beachtung des dörflich gewachsenen Kontextes bedeutet insbesondere: Hofgebäude: Alte insbesondere leerstehende Bausubstanz der Höfe zu erhalten, sie zu nutzen und ggf. behutsam weiterzuentwickeln unter nachhaltig ökologischen, dörflichen und architektonischen Kriterien. Dazu rechnen die Baukörper, ihre Lage und ihre Architekturdetails, Dach, Ortgang, Putz- oder Holzfassaden, Fenster, Tore, Türen und im Einzelfall auch Fußböden. Hof-, Garten- und Freiflächen: Leergefallene Hof- und Wirtschaftsfläche bzw. eine Auffahrt zu erhalten, sie zu nutzen und ggf. behutsam weiterzuentwickeln unter nachhaltig ökologischen, dörflichen und gärtnerischen Kriterien. Dazu zählen ihre Anlage, Befestigung oder Vegetation von Vor- und Nutzgarten, Obstgarten, freier Wiese, schützendem Zaun und offener Grenze, im Einzelfall auch eine Laube oder ehemalige Mistlege. Dorfraum und Dorfleben: Privater Hof-, Garten- und Freiraum ist mit der Nachbarschaft und dem dörflichen Straßenraurn zu verknüpfen, insbesondere - wenn gegeben - mit einer angrenzenden Dorfmitte und die Pflege und Mitwirkung bei dörflichen Veranstaltungen, an Festen, Brauchtum und Kultur. Weitere ortsbildprägende und ensemblebildende Gegebenheiten/Einrichtungen miteinzubinden und aufzuwerten. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschafthche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. | Keine Nachschusspflicht. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Neu, Sebastian, Landsberg am Lech, *XX.XX.XXXX Vorstand: Ruf-Maier, Brigitte, Eresing, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragene Genossenschaft Satzung errichtet am 29.09.2017 mit Nachtrag vom 25.11.2017. | a) 11.01.2018 Muno | |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.07.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 40 (Rücklagen), 41 (Gewinnverwendung), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung) und 45 (Auflösung). | a) 06.11.2018 Gloge | ||||
| 3 | b) Bestellt: Vorstand: Götz, Elisabeth Maria, Eresing, *XX.XX.XXXX Vorstand: Landgraf, Katharina Magdalena, Eresing, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Neu, Sebastian, Landsberg am Lech, *XX.XX.XXXX | a) 14.08.2024 Gloge | ||||
| 4 | c) Gegenstand geändert, nun: Wohnversorgung: Die Genossenschaft stellt eine sichere, gesunde, familien- und altersgerechte und sozial verantwortbare, wirtschaftliche Wohnversorgung für ihre Mitglieder bereit. Wohnform und Aufenthaltswert: Die Genossenschaft fördert für junge und alte Menschen selbstbestimmte, selbstverwaltete, gemeinschaftliche, nachbarschaftliche und fortschrittliche Wohnformen mit neuem Aufenthaltswert im dörflich gewachsenen Kontext. Die Beachtung des dörflich gewachsenen Kontextes bedeutet insbesondere: Hofgebäude: alte insbesondere leerstehende Bausubstanz der Höfe zu erhalten, sie zu nutzen und ggf. behutsam weiterzuentwickeln unter nachhaltig ökologischen, dörflichen und architektonischen Kriterien. Dazu rechnen die Baukörper, ihre Lage und ihre Architekturdetails: Dach, Ortgang, Putz- oder Holzfassaden, Fenster, Tore, Türen und im Einzelfall auch Fußböden. Hof-, Garten- und Freiflächen: ungenützte Hof- und Wirtschaftsfläche bzw. eine Auffahrt zu erhalten, sie zu nutzen und ggf. behutsam weiterzuentwickeln unter nachhaltig ökologischen, dörflichen und gärtnerischen Kriterien. Dazu zählen ihre Anlage, Befestigung oder Vegetation von Vor- und Nutzgarten, Obstgarten, freier Wiese, schützendem Zaun und offener Grenze, im Einzelfall auch eine Laube oder ehemalige Mistlege. Dorfraum und Dorfleben: privater Hof-, Garten- und Freiraum ist mit der Nachbarschaft und dem dörflichen Straßenraurn zu verknüpfen, insbesondere - wenn gegeben - mit einer angrenzenden Dorfmitte und die Pflege und Mitwirkung bei dörflichen Veranstaltungen, an Festen, Brauchtum und Kultur. weitere ortsbildprägende und ensemblebildende Gegebenheiten/Einrichtungen miteinzubinden und aufzuwerten. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschafthche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 08.10.2024 hat die Änderung der neugefassten Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 27 (Sitzungen des Aufsichtsrats) und 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung). | a) 28.10.2024 Gloge |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.