die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO und § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Abweichend davon kann die Gesellschafterversammlung Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann auch einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder jeweils der eine Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer und der andere Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder jeweils der eine Vertreter Steuerberater und der andere Wirtschaftsprüfer sein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wolfgang Herbert Otto Witte
Duisburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24. Juni 1988 zuletzt geändert am 18. Juli 1997
Die Gesellschafterversammlung vom 29. Oktober 2004 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurden geändert: § 1 und damit die Firma, § 2 und damit der Unternehmensgegenstand sowie § 9 (alt) / § 5 (neu) und damit die Vertretungsregelung.
Die Gesellschafterversammlung hat am 14. Juli 2017 den Gesellschaftsvertrages neu gefasst und beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen und es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen. Ferner wurden insbesondere die §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und 8 (Geschäftsführung) und somit die Firma, der Unternehmensgegenstand, das Stammkapital und die allgemeine Vertretungsregelung geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 7. April 2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkaptial und Stammeinlage) (redaktionell) und 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma, die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens, die Änderung des Stammkapitals (redaktionell) und die Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 25. März 1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 70 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 88 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 89 R. ff Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.