Handelsregister · HRB 9776

Chronologischer Auszug

Witte.Mittelstand.GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Neuss

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Treuteam Müller
Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Meerbusch

c)
alle berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten
im Sinne des Steuerberatungsgesetzes .
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft von zwei Geschäftsführern oder
von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von
dem Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181
BGB) kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Müller, Wolfgang, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24. Juni 1988 zuletzt geändert am
18. Juli 1997
a)
14.05.2002
Abele

b)
Tag der ersten
Eintragung in Neuss: 25.
März 1999
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und
Versammlungsbeschluss
Blatt 70 ff. Sonderband
2a)
Treuteam Müller Verwaltungsgesellschaft
mbH

c)
Verwaltung eigenen Vermögens und die
Durchführung von Hausverwaltungen, auch
für Dritte.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch
Gesellschafterbeschluss von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
Müller, Christian, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Müller, Wolfgang, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29. Oktober 2004 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Insbesondere wurden geändert: § 1 und damit die Firma, § 2
und damit der Unternehmensgegenstand sowie § 9 (alt) / § 5
(neu) und damit die Vertretungsregelung.
a)
09.11.2004
Krüger

b)
Beschluss Blatt 88 ff.
Sonderband
Gesellschaftsvertrag
Blatt 89 R. ff Sonderband
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Am Meerkamp 20, 40667 Meerbusch
a)
06.12.2010
Liedtke
4b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Am Meerkamp 26, 40667 Meerbusch
a)
21.01.2011
Knipping
5a)
W. Müller & W. Witte
Steuerberatungsgesellschaft mbH

c)
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbarten
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.
S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBGerG wie z.B.
Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch
Gesellschafterbeschluss von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten,
muss mindestens einer der Geschäftsführer
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten, muss der
Geschäftsführer Steuerberater sein. § 8 Abs. 4
gilt entsprechend. Eine Einzelvertretung durch
eine Person, die nicht Steuerberater ist, ist nur in
Einvernehmen mit der Geschäftsführung unter
Beachtung von § 8 Abs. 4 zulässig.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Müller, Christian, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Witte, Wolfgang Herbert Otto, Duisburg,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 14. Juli 2017 den
Gesellschaftsvertrages neu gefasst und beschlossen, das
Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen und es
von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00
zu erhöhen. Ferner wurden insbesondere die §§ 1 (Firma und
Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Stammkapital
und Geschäftsanteile) und 8 (Geschäftsführung) und somit
die Firma, der Unternehmensgegenstand, das Stammkapital
und die allgemeine Vertretungsregelung geändert.
a)
12.03.2018
Krüger
6a)
Witte.Mittelstand.GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

c)
die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
bzw. Steuerberatungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung
mit § 57 Abs. 3 StBerG.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters
nicht vereinbar sind, insbesondere
gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 43a Abs. 3
Nr. 1 WPO und § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG,
wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die
Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Abweichend davon kann
die Gesellschafterversammlung
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann
auch einzelne oder alle Geschäftsführer von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Wird
die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer
allein vertreten, muss dieser Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich
vertreten, muss mindestens einer der
Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater oder jeweils der eine
Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer und der
andere Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird
die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten,
muss der Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater oder jeweils der eine Vertreter
Steuerberater und der andere Wirtschaftsprüfer
sein.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 7. April 2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz),
2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkaptial und
Stammeinlage) (redaktionell) und 6 (Geschäftsführung und
Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma, die Änderung
des Gegenstandes des Unternehmens, die Änderung des
Stammkapitals (redaktionell) und die Änderung der
allgemeinen Vertretungsbefugnis beschlossen.
a)
05.05.2022
Blomenkamp

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.