Handelsregister · HRB 9776
Chronologischer Auszug
Witte.Mittelstand.GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Neuss
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Treuteam Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH b) Meerbusch c) alle berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten im Sinne des Steuerberatungsgesetzes . | 50.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: Müller, Wolfgang, Meerbusch, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 24. Juni 1988 zuletzt geändert am 18. Juli 1997 | a) 14.05.2002 Abele b) Tag der ersten Eintragung in Neuss: 25. März 1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 70 ff. Sonderband | |
| 2 | a) Treuteam Müller Verwaltungsgesellschaft mbH c) Verwaltung eigenen Vermögens und die Durchführung von Hausverwaltungen, auch für Dritte. | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. b) Geschäftsführer: Müller, Christian, Meerbusch, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Wolfgang, Meerbusch, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29. Oktober 2004 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurden geändert: § 1 und damit die Firma, § 2 und damit der Unternehmensgegenstand sowie § 9 (alt) / § 5 (neu) und damit die Vertretungsregelung. | a) 09.11.2004 Krüger b) Beschluss Blatt 88 ff. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 89 R. ff Sonderband | ||
| 3 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Meerkamp 20, 40667 Meerbusch | a) 06.12.2010 Liedtke | ||||
| 4 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Meerkamp 26, 40667 Meerbusch | a) 21.01.2011 Knipping | ||||
| 5 | a) W. Müller & W. Witte Steuerberatungsgesellschaft mbH c) Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBGerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. | 26.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater sein. § 8 Abs. 4 gilt entsprechend. Eine Einzelvertretung durch eine Person, die nicht Steuerberater ist, ist nur in Einvernehmen mit der Geschäftsführung unter Beachtung von § 8 Abs. 4 zulässig. b) Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Christian, Meerbusch, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Witte, Wolfgang Herbert Otto, Duisburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung hat am 14. Juli 2017 den Gesellschaftsvertrages neu gefasst und beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen und es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen. Ferner wurden insbesondere die §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und 8 (Geschäftsführung) und somit die Firma, der Unternehmensgegenstand, das Stammkapital und die allgemeine Vertretungsregelung geändert. | a) 12.03.2018 Krüger | |
| 6 | a) Witte.Mittelstand.GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft c) die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO und § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Abweichend davon kann die Gesellschafterversammlung Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann auch einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder jeweils der eine Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer und der andere Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder jeweils der eine Vertreter Steuerberater und der andere Wirtschaftsprüfer sein. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 7. April 2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkaptial und Stammeinlage) (redaktionell) und 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma, die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens, die Änderung des Stammkapitals (redaktionell) und die Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis beschlossen. | a) 05.05.2022 Blomenkamp |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.