Handelsregister · HRB 5565

Registerinformationen

Westag AG · Amtsgericht Gütersloh

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Westag AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Rheda-Wiedenbrück
Geschäftsanschrift
Hellweg 15, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Kapital
11.121.948,16 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5565
Gericht
Amtsgericht Gütersloh
Letzte Eintragung
13.04.2026
Abrufstand
16.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1. Die Herstellung und der Vertrieb von Holzerzeugnissen und Kunststoffen aller Art und den dazugehörigen Rohmaterialien, wie Harzen und Leimen, sowie von Artikeln aus Kunststoff in Verbindung oder Verarbeitung mit anderen Materialien, insbesondere von Holzerzeugnissen, und der Handel mit solchen Artikeln. Diese sind im Wesentlichen - Sperrholz, Schalungsplatten sowie Sperrholz für alle Anwendungszwecke; - Dekorative Schichtpressstoffplatten, Postformingelemente und Mineralwerkstoffplatten; - Türen und Zargen für alle Anwendungszwecke. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen und Geschäfte vorzunehmen, die dem Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen; dazu gehört die Weiterverarbeitung und der Einbau der genannten Erzeugnisse sowie die Verwertung von Holzabfallproduktion einschließlich der damit verbundenen Erzeugung und des Vertriebs von Energie. 3. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sowie Unternehmen, deren Gegenstand dem der Ziffer 1 und 2 entsprechen oder ihm unmittelbar oder mittelbar dienen, im In- und Ausland erwerben oder sich an solchen beteiligen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Salvatore Figliuzzi

Willich

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Vorstand

Joris Beerman

Apeldoorn

Prokurist(in)

Jan Brökelmann

Hamburg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Christian Müllers

Metelen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Vorstand

Matthijs Schoten

Vught

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 28.07.1950 zuletzt geändert am 26.08.2003
  • Die Hauptversammlung vom 09.08.2005 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien) und § 12 (Der Aufsichtsrat) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 08.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 13 ZIff. 4-8, § 14 Ziff. 2 (Hauptversammlung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 07.08.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 24.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien) und § 13 (Hauptversammlung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 18.08.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Allgemeine Bestimmungen), § 3 (Grundkapital und Aktien), § 12 (Der Aufsichtsrat) und § 13 (Hauptversammlung) beschlossen.
  • Der Vorstand hat am 30.10.2018 aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18.08.2015 erteilten Ermächtigung die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von eigenen Aktien um 934.568,96 EUR auf 13.708.631,04 EUR und die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Herabsetzung des Grundkapitals ist durchgeführt.
  • Der Vorstand hat am 21.04.2020 aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18.08.2015 erteilten Ermächtigung die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von eigenen Aktien um 436.293,12 EUR auf 13.272.337,92 EUR und die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Die Herabsetzung des Grundkapitals ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 10.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 12 beschlossen.
  • Der Vorstand hat am 12.03.2021 aufgrund der in der Hauptversammlung vom 10.07.2020 erteilten Ermächtigung die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von eigenen Aktien um 358.256,64 EUR auf 12.914.081,28 EUR und die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Die Herabsetzung des Grundkapitals ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 20.05.2021 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Hauptversammlung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 20.05.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
  • Der Vorstand hat am 05.04.2022 aufgrund der in der Hauptversammlung vom 20.05.2021 erteilten Ermächtigung die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von eigenen Aktien um 1.291.407,36 EUR auf 11.622.673,92 EUR und die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Die Herabsetzung des Grundkapitals ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 31.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 13 beschlossen.
  • Der Vorstand hat am 22.08.2023 aufgrund der in Hauptversammlung vom 19.05.2022 erteilten Ermächtigung die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von eigenen Aktien um 500.725,76 EUR auf 11.121.948,16 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Die Herabsetzung des Grundkapitals ist durchgeführt.
  • Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 18.03.2024 die Änderung der Satzung in § 13 Zif. 6 S. 3 beschlossen.

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu Euro 5.840.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stammaktien und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den bereits ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen, gegen Bareinlage bis spätestens zum 23. August 2004 zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen; der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, ferner das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem Nennbetrag von ingesamt Euro 300.000,00 auszuschließen, um die neuen Aktien an Mitarbeiter auszugeben sowie bei gleichzeitiger Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien unter Wahrung des bestehenden Beteiligungsverhältnisses der beiden Aktiengattungen das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen. Es wurde ein Genehmigtes Kapital II geschaffen. § 3 Abs. 3 lautet: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 23. August 2004 um bis zu insgesamt Euro 1.460 000,-- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stamm- und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, a) sofern die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, b) um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, wenn der Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt und/oder c) soweit dies erforderlich ist, um im gleichen Bezugsverhältnis den Stammaktionären ausschließlich neue Stammaktien und den Vorzugsaktionären ausschließlich neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zum Bezug anzubieten. Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Die Ermächtigung umfaßt auch die Befugnis, Vorzugsaktien auszugeben, die den früher auszugebenden Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens gleichstehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.
  • Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 5.840.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den bereits ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen, gegen Bareinlage bis spätestens zum 08. August 2010 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005/I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrechts einzuräumen; der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, ferner das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt Euro 300.000,00 auszuschließen, um die neuen Aktien an Mitarbeiter auszugeben sowie bei gleichzeitiger Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien unter Wahrung des bestehenden Beteiligungsverhältnisses der beiden Aktiengattungen das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 08. August 2010 um bis zu insgesamt Euro 1.460.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stamm-und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005/II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, a) sofern die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, b) um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, wenn der Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt und/oder c) soweit dies erforderlich ist, um im gleichen Bezugsverhältnis den Aktionären ausschließlich neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zum Bezug anzubieten. Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens gleichstehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
  • Genehmigtes Kapital I/2010: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu EUR 5.840.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stammaktien und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den bereits ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen, gegen Bareinlage bis spätestens zum 23. August 2015 zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen; der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, ferner das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 300.000,00 auszuschließen, um die neuen Aktien an Mitarbeiter auszugeben sowie bei gleichzeitiger Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien unter Wahrung des bestehenden Beteiligungsverhältnisses der beiden Aktiengattungen das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen. Genehmigtes Kapital II/2010: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 23. August 2015 um bis zu insgesamt EUR 1.460.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stamm- und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, a) sofern die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, b) um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, wenn der Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt und/oder c) soweit dies erforderlich ist, um im gleichen Bezugsverhältnis den Stammaktionären ausschließlich neue Stammaktien und den Vorzugsaktionären ausschließlich neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zum Bezug anzubiete n. Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens gleich- stehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 02.12.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1035 Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück getreten. Freigegeben am 24.06.2004.
  • Niederschrift der Hauptversammlung Bl. 778 a - 788, neue Satzung Bl. 789 - 798 Sbd.
  • Hauptversammlungsbeschluss Bl.865-867 Sbd. Satzung Bl.870-882 Sbd.

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