Handelsregister · HRB 84658

Registerinformationen

Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Hamburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Hamburg
Geschäftsanschrift
Zirkusweg 2, 20359 Hamburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 84658
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Letzte Eintragung
28.09.2015
Abrufstand
31.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Das Halten und Eingehen von Beteiligungen aller Art, ausgenommen solche die erlaubnispflichtig sind.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Daniel Koch

Bremen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 13 ff. Sonderband Tag der ersten Eintragung: 17.04.2002
  • Fall 16
  • von Amts wegen eingetragen
  • von Amts wegen eingetragen

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2002 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Flensburg (bisher Amstgericht Flensburg HRB 4502) nach Hamburg beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 und 7 beschlossen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Niebüll (5 IN 59/15) vom 17.09.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.