Das Halten und Eingehen von Beteiligungen aller Art, ausgenommen solche die erlaubnispflichtig sind.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Daniel Koch
Bremen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gesellschaftsvertrag Blatt 13 ff. Sonderband Tag der ersten Eintragung: 17.04.2002
Fall 16
von Amts wegen eingetragen
von Amts wegen eingetragen
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2002 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Flensburg (bisher Amstgericht Flensburg HRB 4502) nach Hamburg beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 und 7 beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Niebüll (5 IN 59/15) vom 17.09.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.