HRB 84658

Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 22 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Zirkusweg 2, 20359 Hamburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hamburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
28.09.2015
Datenstand
2025-10-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Daniel Koch

Bremen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Geschäftsanschrift

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Stand 2025-10-31

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Das Halten und Eingehen von Beteiligungen aller Art, ausgenommen solche die erlaubnispflichtig sind.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

22
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 5 IN 59/15 · Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 59/15
Wirksam am
04.08.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 84658
5 IN 59/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Schmiedestr. 11, 25899 Niebüll, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 84658
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 30057 08176-14

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Kay Hässler, Wrangelstraße 17-19, 24937 Flensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sonderinsolvenzverwalters vom 09.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 0,00 EUR auszugehen.
Dem Sonderinsolvenzverwalter war eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sonderinsolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 29.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 5 IN 59/15 · Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 59/15
Wirksam am
04.08.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 84658
5 IN 59/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Schmiedestr. 11, 25899 Niebüll, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 84658
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 30057 08176-14

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 390.915,05 EUR steht ein Betrag von 25.293,19 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 04.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 5 IN 59/15 · Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 59/15
Wirksam am
04.08.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 84658
5 IN 59/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Schmiedestr. 11, 25899 Niebüll, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 84658
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 30057 08176-14

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich

- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Niebüll erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 390.915,05 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 25.293,19 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 04.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 5 IN 59/15 · Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 59/15
Wirksam am
01.09.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 84658
5 IN 59/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Schmiedestr. 11, 25899 Niebüll, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 84658
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 30057 08176-14

1. Die Prüfung der bis 13.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 09.10.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 29.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 5 IN 59/15 · Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 59/15
Wirksam am
12.08.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 84658
5 IN 59/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Schmiedestr. 11, 25899 Niebüll, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 84658
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 30057 08176-14

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hagen von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 29.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von26.013,19 EUR auszugehen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter war eine vorl. Insolvenzverwalter in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für freie Eing./Auslage in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 11.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 84658 HRB 84658: Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Niebüll (5 IN 59/15) vom 17.09.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das …
HRB 84658: Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Niebüll (5 IN 59/15) vom 17.09.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 59/15 · Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 59/15
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamburg, HRB 84658

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 59/15 · Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 59/15
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamburg, HRB 84658

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 84658 HRB 84658:Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg.Bestellt Geschäftsführer: Koch, Daniel, Bremen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Nam…
HRB 84658:Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg.Bestellt Geschäftsführer: Koch, Daniel, Bremen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Börner, Thorsten, Drochtersen, *XX.XX.XXXX; Pane, Hauke, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84658 HRB 84658:Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsführer: Frömming, Peter, Bremen, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Pane, Hauke, Hambur…
HRB 84658:Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsführer: Frömming, Peter, Bremen, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Pane, Hauke, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 84658 Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 und 7 beschlossen.
Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 und 7 beschlossen.
Veränderungen
HRB 84658 Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Frömming, Peter, Bremen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der…
Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Frömming, Peter, Bremen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 84658 Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Zarnack, Stefan, Harsefeld, *XX.XX.XXXX.
Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Zarnack, Stefan, Harsefeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84658 Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Panitzki, Jan-Eric, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Panitzki, Jan-Eric, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84658 Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg.Geschäftsanschrift: Zirkusweg 2, 20359 Hamburg.
Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg.Geschäftsanschrift: Zirkusweg 2, 20359 Hamburg.
Veränderungen
HRB 84658 Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, (Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg).Ausgeschieden Geschäftsführer: Pane, Hauke, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, (Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg).Ausgeschieden Geschäftsführer: Pane, Hauke, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84658 Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, (Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg).Ausgeschieden Geschäftsführer: Kordts, Günther, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, (Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg).Ausgeschieden Geschäftsführer: Kordts, Günther, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84658 Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Börner, Thorsten, Drochtersen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugni…
Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Börner, Thorsten, Drochtersen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 84658 Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Pane, Hauke, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Nam…
Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Pane, Hauke, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 84658 Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Koop, Thorsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Koop, Thorsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84658 Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Block, Harald Uwe, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Block, Harald Uwe, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84658 Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Koop, Thorsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Panitzki, Jan-Eric, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Zarnack,…
Wappen von Bremen Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Koop, Thorsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Panitzki, Jan-Eric, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Zarnack, Stefan, Harsefeld, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Schlegel, Erich, Pinneberg, *XX.XX.XXXX. Geändert, nun Geschäftsführer: Block, Harald Uwe, Rosengarten, *XX.XX.XXXX; Kordts, Günther, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.