Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzenden. Sie vertreten jeweils einzeln. Der 2. Vorsitzende vertritt nur in Verhinderung des 1. Vorsitzenden. Der Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 EUR belasten, bedarf der Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die Zustimmung der MItgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Holzwarth
Berglen
Vorstand
Achim Wieler
Plüderhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.03.1980 mit Änderung vom 04.04.1989.
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2015 mit Nachtrag vom 28.04.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.10.2014.