Handelsregister · VR 280365
Chronologischer Auszug
W & F Reitverein e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) W & F Reitverein e.V. b) Plüderhausen | a) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassier und dem Reit- und Sportwart. Nur der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich je einzeln im Sinne des § 26 BGB. Der Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000.-- DM belasten, bedarf der Zustimmung des Vereinsausschusses. Zahlungsanweisungen über DM 200.-- bedürfen neben er Unterschrift des Kassiers der Unterschrift eines weiteren Vorstandsmitglieds oder seines Stellvertreters - § 64 S. 2 BGB -. b) 1. Vorsitzender: Haller, Werner, Elektroniker, Plüderhausen 2. Vorsitzender: Thudium, Siegmund, Plüderhausen | a) Verein Satzung vom 26.03.1980 mit Änderung vom 04.04.1989. | a) 31.10.2014 Nimtz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.10.2014. Tag der ersten Eintragung: 11.02.1981 Satzung: Sonderband Blatt 63/71 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Holzwarth, Bernd, Berglen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Wieler, Achim, Plüderhausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Thudium, Siegmund, Plüderhausen Nicht mehr 1. Vorsitzender: Haller, Werner, Elektroniker, Plüderhausen | a) 08.06.2015 Kozak | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzenden. Sie vertreten jeweils einzeln. Der 2. Vorsitzende vertritt nur in Verhinderung des 1. Vorsitzenden. Der Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 EUR belasten, bedarf der Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die Zustimmung der MItgliederversammlung erforderlich. b) Nun bestellt als 2. Vorsitzender: Holzwarth, Bernd, Berglen, *XX.XX.XXXX Nun bestellt als 1. Vorsitzender: Wieler, Achim, Plüderhausen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2015 mit Nachtrag vom 28.04.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 28.06.2017 Winddecker b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 119 Änderungsbeschluss: Sonderband 1 Blatt 115;117 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.