Handelsregister · VR 280365

Chronologischer Auszug

W & F Reitverein e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
W & F Reitverein e.V.

b)
Plüderhausen
a)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.
Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassier und dem
Reit- und Sportwart. Nur der 1. Vorsitzende und der 2.
Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und
außergerichtlich je einzeln im Sinne des § 26 BGB. Der
Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 1.000.-- DM belasten, bedarf der Zustimmung
des Vereinsausschusses. Zahlungsanweisungen über
DM 200.-- bedürfen neben er Unterschrift des Kassiers
der Unterschrift eines weiteren Vorstandsmitglieds oder
seines Stellvertreters - § 64 S. 2 BGB -.

b)
1. Vorsitzender:
Haller, Werner, Elektroniker, Plüderhausen
2. Vorsitzender:
Thudium, Siegmund, Plüderhausen
a)
Verein
Satzung vom 26.03.1980 mit Änderung vom 04.04.1989.
a)
31.10.2014
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
31.10.2014.
Tag der ersten Eintragung:
11.02.1981
Satzung:
Sonderband
Blatt 63/71
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Holzwarth, Bernd, Berglen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Wieler, Achim, Plüderhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Thudium, Siegmund, Plüderhausen
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Haller, Werner, Elektroniker, Plüderhausen
a)
08.06.2015
Kozak
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2.
Vorsitzenden. Sie vertreten jeweils einzeln. Der 2.
Vorsitzende vertritt nur in Verhinderung des 1.
Vorsitzenden. Der Abschluß von Rechtsgeschäften, die
den Verein mit mehr als 500,00 EUR belasten, bedarf
der Zustimmung des Vereinsausschusses. Für
Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die
Zustimmung der MItgliederversammlung erforderlich.
b)
Nun bestellt als
2. Vorsitzender:
Holzwarth, Bernd, Berglen, *XX.XX.XXXX
Nun bestellt als
1. Vorsitzender:
Wieler, Achim, Plüderhausen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2015 mit Nachtrag vom 28.04.2017 hat die
Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
28.06.2017
Winddecker

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 119

Änderungsbeschluss:
Sonderband 1
Blatt 115;117

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.