Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit in Mecklenburg-Vorpommern e.V. Neukloster · Amtsgericht Schwerin
Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit in Mecklenburg-Vorpommern e.V. Neukloster
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Neukloster
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 3056
Gericht
Amtsgericht Schwerin
Letzte Eintragung
09.12.2025
Abrufstand
12.02.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heike Idelberger
Schwerin
Vorstand
Carolin Hackbarth
Rostock OT Lichtenhagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 27.06.1990 und mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.02.2016, geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz, Geschäftsjahr), § 2 ( Zweck), § 4 (Rechte der (Mitglieder), § 9 (Mitgliedsbeiträge), § 11 (Vorstand), § 14 (Auflösung des Vereins) und § 16 (Inkrafttreten) beschlossen.
Freitext
Zuständigkeit des Registergerichts gemäß Artikel 1 der Achten Verordnung zur Änderung der Konzentrations- verordnung zum 01.03.2018 geändert. Bisher Amtsgericht Wismar VR 68-HWI, nunmehr Amtsgericht Schwerin. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.03.2018. Tag der ersten Eintragung: 12.07.1990
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.